"Ich nehme Ihnen Blut ab" = genug Aufklärung für eine Viggo?

Reicht die Ankündigung einer Blutabnahme aus, um ohne zusätzliche Einverständnis des Patienten eine Viggo zu legen? Mir geht es um das rein Rechtliche. Falls die Frage ausreichend genug ist, kann der folgende Teil gerne übersprungen werden:

Bei meinem ambulanten Krankenhausaufenthalt, sagte mir die Krankenschwester, dass sie mir gerne Blut abnehmen würde. Ich war damit einverstanden und drehte den Kopf zur Seite, damit ich es nicht sehe, da mir schon mal schwindelig wurde, wenn ich vorher nichts gegessen habe.

Als sie fertig war und ich hinschaue, sehe ich eine Viggo in meinem Arm. Ich direkt zu ihr: "Sie wollten mir doch nur Blut abnehmen, wieso haben Sie mir jetzt eine Venenverweilkanüle gesetzt?" - Die Krankenschwester darauf: "Ja genau, damit wir Ihnen später eventuell Medikamente geben können."

Ich war innerlich richtig sauer daraufhin, wollte aber keine Umstände machen, weil ich endlich kurz davor war, ein Problem abzuklären, was ich schon seit über einen Monat hinauszögere.

War das von der Schwester so in Ordnung? Ich hätte eher gedacht, dass das Legen eines Zuganges einen gesonderten Satz bräuchte, denn diese hätte ich eigentlich abgelehnt.

Bitte nur rein rechtliches, kein "Stell dich nicht so an". Ich gehe schwer davon aus, dass die Krankenschwester für mich nur Gutes tun wollte. Allerdings finde ich trotzdem, dass man diese Handlung als Körperverletzung ohne Einverständnis auslegen könnte. Wie seht ihr das?

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Vitamin D Test wann machen? Zeitlicher Abstand zu Vitamin D Präperaten?

Wie ist der nachfolgende Text zu verstehen? Ist damit nur die 2. Untersuchung nach dem Auffüllen des Vitamin-D-Spiegels gemeint? Bringt es laut diesem Text überhaupt etwas eine 1. Vitamin-D-Untersuchung zu machen, selbst wenn man paar Tage davor noch ein Vitamin-D-Präperat genommen hat, oder sind die Ergebnisse des ersten Test dann unbrauchbar um den aktuellen Vitamin-D-Spiegel zu messen und darauf basierend die richtige Dosierung eines Vitamin-D-Präperats zum Auffüllen der Speicher zu ermitteln (sollte ich einen Mangel haben)? Ich nehme nämlich aktuell gerade ein Vitamin-D-Präperat, aber ohne zu Wissen ob die Dosierung richtig, oder zu niedrig ist. Hier der Text welchen ich meine:

"Während der Einnahme von Vitamin-D-Präparaten macht einen Test wenig Sinn – es sollte stets ein Abstand von 8 Wochen zwischen der letzten Einnahme von Vitamin-D-Präparaten und einem Test eingehalten werden, wenn der Erfolg einer Therapie beurteilt werden soll."

(Zu lesen unter der Überschrift "Wann sollte man einen Vitamin-D-Test machen?")

Quelle: http://www.vitamind.net/test/

Hier wird vom "Erfolg einer Therapie" gesprochen. Damit ist doch eigentlich nur die zweite Messung des Vitamin D im Blut, nach einer vorausgegangenen Supplementierung gemeint, oder nicht?

Das ich bisher, also bis zum heutigen Tag, auf Verdacht supplementiert habe, wird da nicht berücksichtigt und ist auch nicht wichtig, oder doch? Nun meine eigentliche Frage: Darf ich, laut diesen Textes, vor der ersten (!) Messung meines Vitamin-D-Spiegel auch schon 8 Wochen lang davor kein Vitamin D supplementiert haben, oder gilt das nur für die zweite Messung/Untersuchung?

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Tattoo: Schadensersatz?

ich habe mir am 24.05.2017 zwei tattoos stechen lassen. eigentlich kann ich gar nicht in worte fassen, wie unfassbar hässlich sie waren, aber wenn ich sie als asymmetrisch, schief und unsauber bezeichne, liege ich schon mal richtig. (rein optisch betrachtet wurde auch vermutet, dass sie zu tief gestochen UND zeitweise entzündet waren, aber das ist nicht bestätigt. am anfang haben sie sehr oft geblutet und waren wund.) die vorlage war sehr dünn aufgezeichnet, beim tätowieren selbst ist alles verwischt worden und deshalb habe ich erst später wirklich realisiert, wie ich verunstaltet wurde. ich konnte den anblick irgendwann nicht mehr ertragen. eine laserbehandlung wäre zu teuer, zu zeitaufwändig und würde die tattoos lediglich stark verblassen lassen - und deshalb habe ich mich für eine chirurgische entfernung entschieden. ja, der typ ist TATSÄCHLICH richtiger "tätowierer" und betreibt ein studio; als ich zu ihm ging, hat er mir gleich für den nächsten tag einen termin gegeben und sich demzufolge kaum zeit zum zeichnen der vorlage gelassen. aber ich habe natürlich keinen verdacht geschöpft, weil seine bilder und das studio generell professionell aussahen. als mir dann bewusst wurde, wie fürchterlich die tattoos gestochen waren, hatte ich einen nervenzusammenbruch nach dem nächsten; die beiden daten haben eine unfassbar große bedeutung für mich und ich konnte es nicht ertragen, diese tattoos jeden tag auf meiner haut zu sehen. ich war sogar kurz davor, das ganze mit irgendwelchen chemikalien oder werkzeugen selbst zu entfernen. nun, letztendlich hab ich sie gott sei dank professionell entfernen lassen und trage jetzt zwei narben an den armen, die stark an einen suizidversuch erinnern. diese erfahrung war auf körperlicher, seelischer UND finanzieller ebene eine belastung für mich: ich musste mich zwei mal operieren lassen, insgesamt vier wochen mit genähten wunden verbringen, ich war psychisch total am ende, für die tattoos habe ich 70€ und für die entfernung insgesamt 360€, also 430€(!!!) zahlen müssen. für NICHTS. nun ist meine frage, ob ich recht auf schmerzensgeld/schadensersatz habe? eigentlich wollte ich diesem menschen nicht mehr begegenen, aber ich kann das so auf gar keinen fall stehen lassen. ich habe gelitten - auf allen ebenen - und das muss entschädigt werden. was kann ich tun?

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