U-haft, unschuldig! Gefängnis,Paragraph 31?

Hallo. Mein Freund sitzt seit fast 6 Wochen in uhaft.
Er war früher Drogenabhängig und hat gedealt, weshalb er auch 5 Jahre gefängniszelle und Therapie hinter sich hat. Auf Grund guter Führung wurde er entlassen vor 2 Jahren und hat jetzt noch 13 Monate Bewährung. Einmal im Monat gibt er Urin ab (alles negativ) und meldet sich regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin. Er ist clean und hat sich ein normales Leben mit Arbeit usw aufgebaut. Jetzt wurde er verhaftet und sitzt in Uhaft, weil jemand behauptet mein Freund hätte ihm was verkauft. Dieser Typ hat selber 8 Jahre bekommen wegen Drogenhandels.
Den einzigen Fehler, den mein Freund gemacht hat ist, dass er den Typen über sein Handy hat schreiben lassen... -.- ja, ich weiß... Darin steht aber, dass mein Freund kein Interesse hat. Also Beweise haben sie, dass mein Freund eigentlich nix gemacht hat. Wir haben einen Top "Star"' -Anwalt, der ihm jedes Wort glaubt. Er sagt, die Sache ist sehr dubios und er hofft, dass er ihn bald raus bekommt. Es ist sehr zweifelhaft, dass er damit was zu tun hat. Der Anwalt hat diese Woche wieder was an die Staatsanwaltschaft geschickt ( was weiß ich nicht, darf er mir wahrscheinlich nicht sagen). Mein Freund hat nichts damit zu tun, weiß aber wer es war, will aber keinen Paragraph 31 machen... Vom Anwalt hab ich erfahren, dass der andere Typ erst nach fast 5 Monaten Haft seinen Mund aufgemacht hat, in der Hoffnung früher raus zu kommen.
Vom Cousin meines Freundes weiß ich, dass die Freundin von dem Typen mit ihm Schluss gemacht hat, weil sie nen anderen hat.
Mein Freund hat mir geschrieben, dass er damals nur die besagte Freundin kennenlernen wollte. Jetzt schließ ich daraus, dass der Typ der sitzt wohl meint, dass seine Ex mit meinem Freund zusammen ist und das seine Rache ist.
Und ich glaub, die Polizei will eine genaue Aussage von meinem Freund, also dass er den Paragraph 31 macht.
KÖNNTE DAS SO SEIN? Ich werd noch wahnsinnig :(

Polizei, Anwalt, Drogen, Betäubungsmittel, Bewährung, Gefängnis, Haft, JVA, Unschuldig, Betäubungsmittelgesetz
Vorladung der Polizei: §29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten?

Guten Tag, 

heute habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten, folgendes stand im Brief:

Anlass (Straftat/Ordnungswidrigkeit): "§29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten"

Tatzeit: "Ein Zeitraum von 8 Monaten in 2015 möchte nicht das genaue Datum schreiben. "

Zweck: "Beschuldigtenvernehmung"

Ich frage mich nun wie die auf mich kommen bzw. was sie gegen mich in der Hand haben wollen, denn es gab weder eine Hausdurchsuchung noch hat mich irgendwer erwischt. Ich hatte mal 2 - 3 Gramm im Internet (Darknet) bestellt. Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist, dass der Verkäufer hoch genommen wurde und der noch die Versanddaten seiner Kunden hatte, und da sie sagen die Tatzeit war in einem Zeitraum von 8 Monaten, was für mich schon ziemlich komisch klingt bei Cannabis, gehe ich davon aus dass der Kerl 8 Monate verkauft hat und sie damit meinen dass ich in dieser Zeit eingekauft habe.

Vorgeladen bin ich für nächste Woche, meine Frage ist nun soll ich hin gehen oder nicht?

Das einzigste was sie haben können sind Mails wo ich was bestelle mit meiner Adresse was meiner Meinung nach kein klarer Beweis ist dass ich es war da jeder irgendwohin was bestellen kann. Ich bin nur mit VPN unterwegs, zudem war es im Darknet, meine IP haben sie sicher nicht, da wäre schon längst eine Hausdurchsuchung gewesen bei festeren Beweisen denke ich.

  • Was soll ich nun machen? 

Anrufen und sagen ich weiss davon nichts und hab mit sowas nichts zutun und verweigern hin zu gehen, hin gehen und mich dort dann dumm stellen oder was sollte ich machen? 

  • Was kann auf mich zu kommen?

Danke im Voraus.

Nachträglicher Zusatz:

Also hin gehen werde ich sehr wahrscheinlich, naja man "muss" nicht erscheinen, steht auch im Brief, dann soll man sich aber telefonisch abmelden da man das Recht hat nicht aussagen zu müssen.

Ich denke ich werde einfach am Montag anrufen und fragen worum es geht und sagen ich weiß von nichts und hab damit nichts zutun. Eigentlich hab ich keine Angst, Sie können keinen Beweis gegen mich haben, und clean bin ich auch, in meinem Urin kann man auch nichts nachweisen falls es überhaupt soweit kommen sollte.

Sollten Sie am Telefon sagen ich soll trotzdem noch kommen sage ich ok und dort sag ich denen ebenso wie am Telefon ich weiss davon nichts hab nichts mit Drogen etc. am Hut.

Mehr als die Adresse von meinem Briefkasten an den das Cannabis geliefert wurde haben Sie ja nichts, wie sollen die 

1. Beweisen, dass es ankam und 

2. dann ich es annahm und bestellt habe?

Es könnte ja jeder an meinen Briefkasten das ganze bestellt haben und raus genommen haben, gibt ja genug wege die Post aus einem Briefkasten zu bekommen.

Polizei, Cannabis, Hanf, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Leeres Tütchen + Faltzettel mit Cannabis-Anhaftungen sichergestellt, erwartet mich nun eine Strafe?

Hey Leute,

vor knapp 2 Wochen wurden zwei Freunde und ich willkürlich von der Polizei durchsucht. Ich selbst kiffe schon eine ganze Weile nicht mehr, hatte aber leider ein leeres Tüchen und Flyer in meinem Rucksack, die meine Freunde vor einiger Zeit benutzt haben und in meinen Rucksack liegen lassen haben. Allein aus Faulheit, habe ich diesen Müll dort leider nicht entsorgt. Als ich mit meinen Freunden draußen war, hatte einer von Ihnen Cannabis dabei, welches er weggeworfen hat und welches dann auch von der Polizei gefunden wurde. Dadurch, dass ich der einzige bin, der einen Führerschein besitzt (das ganze geschah aber NICHT im Straßenverkehr), haben sie nur "meine" Utensilien (Tütchen + Flyer) mitgenommen. Mir wurde gesagt, die FSST bekomme Bescheid und ich kann mit Urinproben rechnen. Jetzt aber der Knaller: vor ein paar Tagen kam ein Brief nach Hause, worin ich beschuldigt werde, diese 0,7g Cannabis besessen zu haben, und dass man diese Utensilien positiv auf Anhaftungen untersucht hat (keine wiegbare Menge). Ich habe gehört, dass allein Anhaftungen kein Strafbarer Tatbestand sind, sofern die Menge so klein ist, dass sie zum menschlichen Gebrauch nicht mehr geeignet ist < das ist der Fall. Ich war leider schon 2 Mal bezüglich BTM auffällig, habe aber ungelogen aus der Sache gelernt. Habe leider noch "Freunde" die ab und an kiffen und sich an meinem Rucksack bedienen um sich Ihre Utensilien (Flyer) zusammen zu suchen. Dass ich jetzt lediglich wegen dem Müll ein Ermittlungsverfahren am Hals habe, regt mich tierischst auf. Zumal die anderen Leute ebenfalls Flyer, sowie Long-Papers dabei hatten, welche denen aber nicht einkassiert wurden.

Meine Frage an euch: Was kann mich erwarten? Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem Durchsuchenden Polizisten einräumen, da dieser ja willkürlich nur "meine" Utensilien mitgenommen hat und ich somit fälschlicher Weise verdächtigt werde?

Cannabis, Haschisch, Marihuana, Strafe, Betäubungsmittelgesetz
Leere Baggys, Flyer sowie 1 Tütchen Hasch in unserer Nähe im Dreck gefunden.Hat das Konsequenzen für den Führerschein?

Vor ein paar Tagen war ich mit zwei Freunden unterwegs (Brandenburg) um unseren Feierabend zu genießen. Einer von Ihnen hatte Gras (Hasch) dabei, ca 0,5 gramm. Ich selbst, sowie ein anderer Freund der dabei war (der das Hasch aber nicht besitzte) sind bezüglich BtMG schonmal auffällig gewesen. Als die Polizei an unserem kleinen Dorfbahnhof anhielt, kam sie sofort zielgerichtet zu uns, obwohl wir seelenruhig miteinander geredet und Bier getrunken haben. Derjenige der das Hasch dabei hatte, hat es schnell hinter sich in die Büsche geworfen. Ich drehte mich kurzzeitig von der Polizei weg, um eine Zigarette auszutreten. Als sie dann bei uns waren, meinten die Polizisten, ich hätte mich verdächtig weggedreht. Sie haben in den Busch geschaut und das Tütchen mit dem Hasch von meinem Freund gefunden. Sie fragten, ob wir schonmal auffällig gewesen seien, aber wir haben brav keine Angaben gemacht. Wir wurden dann natürlich durchsucht, weil ein Tatverdacht bestand und dort fanden sie in meinem Rucksack Jahrealte leere Baggys (2 Stück) und 2 Flyer. Daraufhin fragten sie ob ich einen Führerschein besitze (Ja besitze ich) und boten mir einen freiwilligen Drogentest an, den ich ebenfalls ablehnte. Der Polizist meinte er schreibt eine Anzeige gegen unbekannt wegen dem Hasch, welches er gefunden hat. Wir würden nur als Zeugen vorgeladen werden, ob wir halt etwas verdächtiges gesehen haben. Aber dann meinte der Polizist zu mir, dass er auf Grund der leeren Tüchen der Führerscheinstelle Bescheid gebe. < das ist meine eigentliche Frage, kann ich mit Urintests etc. rechnen? denn es wurde weder ein Drogenstest gemacht, geschweigedenn habe ich angaben zum Konsum gemacht oder Rauschmittel mit mir geführt. Ich vermute ganz stark, dass das ganze wieder nur geblöffe ist.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Führerschein, Drogen, Cannabis, Haschisch, Baggy Jeans, Betäubungsmittelgesetz
Drogenfahrt - THC im Urin, nach 2 Monaten kam Brief mit Vorwurf - Verdacht des Ewerbes von Cannabis! Kommt noch ein Brief oder war es das?

Hallo, konnte leider keine Eindeutigen Antworten darauf finden deshalb nochmal meine Frage mit Erklärung.

Wurde bei einer Drogenfahrt routinemäßig angehalten, Urin Kontrolle mit THC nachweis, dann Blutabnahme jetzt warte ich auf Briefe.

Nun kam ein Brief indem mir folgendes vorgeworfen wird:

Straftat nach Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen(par.29 BTMG)! Mehr steht erstmal nichts, dieser Brief wurde genau 2 MOnate nach Tat versendet.

Unten bei Bemerkung steht: Verdacht des Erwerb/Besitz von Marihuana / Cannabis

Im ganzen Brief steht nichts von STVG, dass es eine Drogenfahrt gab etc. Habe mal einen Anwalt angerufen für eine Erstberatung, 2 verschiedene sagten, dass da mit Sicherheit noch was kommen wird, da dies 2 verschiedene Sachen sind. Einmal wenn man ne Drogenfahrt macht, muss man ja iwie an das Zeug gekommen sein, und zweitens die Drogenfahrt an sich als Straftat.

Ich konnte jetzt hier im Forum einige Einträge finden wo Leute erst auch nur den einen Brief bekommen haben, aber es wurde nie aufgeklärt ob noch ein zweiter Brief anschließend kam.

Von den THC Werten dürfte ich zu 100% die Mindestgrenze erreicht haben, letzter Konsum 5 std vor der Fahrt, aber in diesem Brief steht nun nix von THC Werten oder Drogen am Steuer. Können die Leute die einen ähnlcihen Fall hatte bitte aufklären ob noch was kommt oder ob eine kleine Chance auf Glück besteht?

Wie oft wurde so ein Fall, wo es sehr sicher war, dass genug THC im Blut ist um die Straftat zur Strafe zu bringen eingestellt?

Habe einige BRiefe im Netz gesehen wo beides direkt drinstand, BTMG und Drogen im Straßenverkehr, bei mir nur das eine.

Will halt wissen wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass noch ein Brief nachkommt?

Danke euch vorab

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Drogen, kiffen, THC, Betäubungsmittelgesetz
Bewährungswiederruf wegen Cannabisblättern, möglich? (BTMG Marihuana Blätter Strafe strafbar Recht)

Guten Tag, ich habe eine kleine Rechtsfrage im Breich Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Bewährung. Undzwar ist es wie folgt: Jemand ist auf Bewährung wegen Handel mit Cannabis. 150 gramm wurden mal gefunden und zwei Aussagen die den Verkauf bestätigen. Im Vorfeld gab es auch schon kleinere Delikte die mit SOzialstunden oder Gruppenteilnahme bestraft worden sind. Jetzt wurde innerhalb der Bewährungszeit ca. 15 gramm reines Blattmaterial sichergestellt. Es handelt sich um Blätter die komplett wirkungslos sind. Kein Harz dran, sie riechen nichtmal nach Cannabis, eher nach Heu. Sie sind sozusagen nicht handelbar und haben keinen THC Gehalt. Eventuell weisen sie einen minimalen Gehalt auf unter einem Prozent.

Die Frage die sich stellt ist, wie ein Gericht diese 15 gramm bewertet, mit der Besonderheit das man auf Bewährung ist wegen Btm-Handel.

Wenn die blätter kein thc aufweisen dürfte doch keine straftat begangen worden sein. und wenn die blätter einen besonders geringen wert aufweisen, sind die blätter vom thc gehalt doch mit einem halben gramm durchschnittlichem Marihuana zu vergleichen aber doch nicht gleich mit 15 gramm cannabis?! worauf ich hinaus will ist, ob das gericht erkennt das man mit blättern nichts anfangen kann.

Seit der Bewährungsaussetzung wurde keine neue Straftat begangen ausser die 15 gramm blätter die beschlagnahmt worden sind. Sozialprognose sieht sehr gut aus. Also nichts spricht für einen Wiederruf der Bewährung außer die tatsache dass man im besitz von 15 gramm marihuanablätter war.

Wie bewertet Ihr diese Situation

wäre über eure meinung sehr dankbar

mfg bernd

strafbar, Recht, Blätter, Betäubungsmittel, Bewährung, Cannabis, Marihuana, Strafe, Betäubungsmittelgesetz
Mit wenig Weed erwischt; wann kommt der Brief?

Hallo,

gestern wurd ich blöderweise mit bisschen Weed erwischt, da irgendjemand die Polizei gerufen hat, weil ein Kumpel uns sein neuen Motorrad gezeigt hat und es vielleicht bisschen laut war. Das war aber weniger als 1 Gramm, denn ich hatte schon 2 Joints damit geraucht.

Hab bei der Kontrolle natürlich nicht gelogen und sofort zugegeben dass ich bisschen Weed dabei habe.

Die Kontrolle ging eigentlich echt schnell, sie haben nur meine Taschen durchsucht, Personalien aufgenommen und was am schlimmsten war, mein Weed konfisziert.

Die einzige Frage die sie mir gestellt haben - abgesehen von den Personalien - war, woher ich das Weed her habe.

Da ich schon für solche Fälle vorbereitet bin, habe ich natürlich gesagt ich hätte es vom Mauerpark. Ich wohne in Berlin Mitte und der besagte Park is an warmen Tagen echt voll und da wimmelt es nur so von Tickern. Ich wollte mein Ticker nicht verraten.

Nach meiner Antwort schien die Polizistin sich nicht mehr weiter für mich zu interessieren und der andere Polizist meinte dann, dass ich ein Brief von BTMGesetz bekomme und es wird weiter nichts passieren.

Nun wohne ich aber noch bei meinen Eltern und von anderen Freunden weiß ich, dass auf dem Brief halt entweder erkenntlich ist, dass es von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder BTMBehörde steht. Für gewöhnlich öffnen sie meine Briefe nicht, auch wenn ich mal Inkasso Briefe kriege, aber das ist schon ne andere Sache, da ich nie "kriminell" war.

Möchte gerne wissen wann dieser Brief kommt, damit ich ihn abfangen kann?

Wie gesagt, wohne in Berlin und ich bin mir zu 99,99% das nichts weiteres passiert. Will nur den Brief abfangen und muss aber dazu wissen, wann er ungefähr ankommt.

ich weiß dass man keine genaue Zeit nennen kann, aber halt nur UNGEFÄHR

Vielen Dank

Brief, Polizei, Betäubungsmittel, Cannabis, Betäubungsmittelgesetz
Examenszulassung (Krankenpflege) trotz laufendem BTMG-Verfahren? (Cannabis)

Hallo,

an dieser Stelle sei gleich gesagt dass ich mir keine moralische Diskussion um meine Tat wünsche, ich hätte einfach gerne eine Antwort, weil ich derzeit ziemlich um meine berufliche Zukunft besorgt bin.

Im Sommer diesen Jahres werde ich mein Examen in der Gesundheits- und Krankenpflege ableisten, ich habe durchweg gute Noten und mir in meiner Ausbildung nichts zu Schulden kommen lassen, im Gegenteil ich wurde für meine Arbeit stets gelobt. Nun wurde ich vor einigen Tagen mit einer Menge von 0,6g Cannabis von der Polizei kontrolliert und es wird wohl ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet. Dieses wird wohl eingestellt, weil es eine geringfügige Menge darstellt. Ab Oktober bin ich festangestellt, wenn meine Eignung für den Beruf festgestellt ist (bestandenes Examen). Ich bin angehalten jedes laufende Verfahren was bis zum Dienstantritt gegen mich eröffnet wird, mitzuteilen, natürlich werde ich dies auch tun, sobald ich entsprechende Post bekomme.

Nun meine Fragen an juristisch versierte Personen hier: 1. Kann allein schon das Verfahren bzw (auch wenn es unwahrscheinlich ist) eine Verurteilung dafür sorgen, dass ich nicht zum Examen zugelassen werde. 2. Ist ein Berufsverbot in der Pflege wahrscheinlich? Die Menge ist ja sehr gering.

Vielen Dank schon im Voraus für die kommenden Antworten!

Pflege, Cannabis, Jura, Krankenpflege, Betäubungsmittelgesetz
Verstoß gegen das BtmG - mit 15

Guten Morgen erstmal :P

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass ich erst 15 Jahre alt bin, die ganze Sache eine ziemlich blöde Aktion von mir war und bitte darum, keine blöden Kommentare zu hinterlassen.

Ich hatte im September eine Hausdurchsuchung von der Kripo wegen Verstoß gegen das BtmG. Ich war / bin verdächtigt, Cannabis an ............ verkauft zu haben. Bei der Durchsuchung wurden ca 0,8g Cannabis, viele Druckverschlussbeutel, mein Handy und eine Schreckschusspistole beschlagnahmt oder sichergestellt, was weis ich. Danach konnte ich erst einmal schön mit aufs Revier fahren und wurde vernommen / musste meine Aussage machen. Da hatten sie Aussagen vorliegen, dass ich ca 15g verkauft habe. <-- Habe ich bestätigt

Drei Tage später durfte ich wieder antanzen, musste Polizeifotos machen lassen und Fingerabdrücke geben. Danach durfte ich auch mein Handy direkt wieder mitnehmen, der Staatsanwalt hat laut dem Beamten gesagt, dass das Handy nicht ausgewertet wird, aber er mal reinschauen darf. Mit mir hat er nicht reingeschaut, eventuell vorher. Darf da trotzdem was verwendet werden, auch wenn es nicht ausgewertet werden sollte?

Der Beamte meinte, das läuft wahrscheinlich auf eine Gerichtsverhandlung hin. Er meinte aber auch 150 Sozialstunden oder Jugendknast - Ein Anwalt hat gesagt niemals so viel, alles Angstmacherei.

Ich habe mir vorher noch nichts zu Schulden kommen lassen - nichts aktenkundiges, keine Anzeige usw.

Meine Frage dazu. Das ist ja jetzt schon einige Zeit her, es wurden auch schon Zeugen vorgeladen usw.

-Was ist wahrscheinlicher? Gerichtsverhandlung oder Urteil ohne Verhandlung vom Richter? -Was hat das ungefähr für ein Ausmaß, kann es zu Jugendarrest kommen? -Wie viele Sozialstunden gibt das etwa? -Kann ich vor Gericht zu der Sache schweigen oder Fragen nicht beantworten? (Angaben zur Person sind klar).... -Darf der Beamte trotzdem noch einmal in mein Zimmer schauen ohne Durchsuchungsbeschluss? Er will jetzt ab und an mal vorbeikommen Drogentest wollte er auch mal irgendwann machen. <- Darf er das einfach so? -Wie lange dauert eine Vorladung zum Gericht oder ähnliches? -Werde ich abgehört? Facebook, Whatsapp usw. :P

Ps: Ich konsumiere kein Cannabis mehr, war auch nicht süchtig. Ich bitte euch jetzt, bitte kein Sinnlosen Mist hier drunter zu posten. Wenn der Beamte noch einmal kommt und einen Test oder ähnliches macht ist das kein Problem, wird alles negativ ausfallen. trotzdem komme ich mir dabei wirklich unangenehm vor und habe wirklich keine Lust wie ein Straftäter behandelt zu werden wegen etwas Cannabis. Ich habe keine Lust ständig Ärger damit am Hals zu haben, ich möchte damit eigentlich abschließen. Aber so geht das wohl sicherlich nicht.

Dankeschön im Voraus, Jannis...

Drogen, Jugendamt, Betäubungsmittelgesetz
Fragen zur Verkehrskontrolle mit Drogentest

Schönen Tag,

sitze jetzt schon seit über 2 Stunden am PC und recherchiere wegen Drogenkontrolle und unseren Rechten. Alle Meinungen wiedersprechen sich aber hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Sry wegen den vielen Fragen aber ich will endlich klarheit.Zur Info ich komme aus Bayern und bin noch in der Probezeit.

Wenn man von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten wird darf man und sollte man ja die Schnelltests verweigern.

Bsp ich habe nichts genommen/geraucht oder getrunken.

Verweigere ich die Schnelltest und das Augenleuchten, Finger zur Nase als Begründung dass dabei falsche Werte rauskommen können, Können die polizisten mich ja auf die Wache mitnehmen für einen Bluttest der aber von einem Richter bestätigt werden muss. Jetzt haben die Polizisten keine richtigen Beweise, können aber mit Sicherheit irgendwelche erfinden so dass der Richter zustimmt oder ? wenn ja welchen wären dies? da rote Augen ja nicht ausreichen, ist den die Ablehnung der schnelltests ausreichend ? und wie sieht es aus wenn man schon einen Btmg Eintrag hat ist das eine Begründung für einen Bluttest oder die Durchsuchung ?



Wenn ich dann gegen meinen Willen den Test durchführe, weil ich ja muss aufgrund der Zustimmung des Richters und dieser Negativ ist, kann ich dann was machen?

hab jetzt oft gelesen da kann man gar nichts machen andere schreiben doch da dies Körperverletzung bzw ein schwerwiegender Eingriff in die Unversehrtheit ist oder eine Anzeige wegen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Kann man da überhaupt eine Anzeige machen da ich ach gelesen habe dass wenn man den Polizisten mit einer Anzeige droht diese oft schon nachlassen weil das für Sie Folgen haben könnte wie zb, in der Verhandlungszeit kein Gehaltserhöhung oder Aufsteigung oder stimmt das auch nicht ?

Eine weitere Sache wo ich immer andere Anworten im Internet finde ist dass mit 2 Drogentests.

Bsp. ich sage bei einer Verkehrskontrolle ich habe heute mittag ein Radler getrunken. Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt dürfen die dann noch einen Bluttest machen wenn ich den schnelltest für Drogen ablehene. Die einen meinen ja da die Drogen nichts mit dem Alkohol zu tun haben, die anderen meinen nein da ein Schnelltest der negativ ist ausreicht um den Bluttest abzulehnen. Oder darf die Polizei nur keinen Bluttest auf Alkohol machen und auf Drogen schon?

Die letzte Frage, hoffe Sie können mir so viele wie möglich beantworten :D

bin vor einem halben Jahr mit 3 kapseln mdma im club erwischt worden. Bekomme jetzt warscheinlich Sozialstunden. Kann da was von der Führerscheinstelle auch kommen da ich zu dem Zeitpunkt als da passiert ist noch 17 war und keinen Führerschein hatte, jedoch schonmal angemeldet war. Den Führerschein hab ich 2 Monate nach dem Vorfall bekommen.

Nochmals sry wegen der vielen Fragen. Bin sehr dankbar für Antworten

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Drogen, Drogentest, Strafe, Verkehrskontrolle, Betäubungsmittelgesetz, Bluttest
Durchsuchungsbefehl - Frage!

Hallo ich bräuchte euren rat! nehmen wir an person xy (19j.) konsumierte* cannabis und besitzt auch dementsprechendes zubehör. Person xy wurde von einer anderen person, bei dem die polizei eine hausdurchsuchung (im okt.) absolvierte, beschuldigt ihm 3,5g cannabis verkauft zuhaben, dass die polizei bei ihm beschlagnahmt hatte, was aber nicht der wahrheit entspricht sondern eher zum eigenschutz diente! Daraufhin besuchten die Polizisten (ende dez.) person xy, mit dem verdacht, dass er btm besitzt, btm handelt und das angebliche btm-geld (schwarzgeld) zuhause bunkert. Person xy wohnt noch bei seinen eltern und trotzdem wurde nicht nur das zimmer des beschuldigten durchsucht, sondern auch nebenräume wie keller etc. (ein spürhund wurde auch telefonisch herbei gerufen, jeddoch wieder eingestellt). Auf dem Durchsuhungsbefehl war geschrieben, dass nebenräume auch durchsucht werden dürfen.

was wurde gefunden bzw beschlagnahmt? -grinder - waage 200g (die am 22. dez käuflich erwerbt wurde ) - bong - leere tuberdose (die wegen dem cannabis geruch mitgenommen wurde)

es wurden keine btm gefunden nur utensilien die zu einem Konsum deuten! Die waage wurde wie genannt erst 2-5 tage vor der Durchsuchung beschlagnahmt und der handel sollte im okt. statt gefunden sein.

Meine Fragen wären: 1. warum unterschreibt ein richter/in solch einen durchsuchungsbefehl, wenn es nur eine aussage von einem komsumenten gibt, der gebustet wurde? (antwort: bayern?)

  1. was wird mit person xy passieren?

  2. braucht person xy einen anwalt und welche kosten würden auf ihn zukommen?

  3. wenn die anzeige eingestellt wird, steht dann person xy unter beobachtung bzw. einen eintrag in der akte?

Der beschuldigte war an dem tag der durchsuchung nicht zuhause, besitzt aber eine kopie des durchsuchungsbefehls und das verzeichnis der sichergestellten gegenstände, dazu wird person xy alle gespräche/ vorladungen der polzei verweigern.

entschuldigung für jegliche rechtschreibfehler gruß ;)

Recht, Gras, Betäubungsmittel, Cannabis, Marihuana, Betäubungsmittelgesetz
Führerschein trotz Bundeszentralregister!?

Moin Leute! Hab ne kurze Frage und zwar hatte ich ein Verfahren Wegen Handels mit Btmg da mir aber die Schuld nicht zugewiesen werden konnte wurde mir der Deal angeboten das dass Verfahren gegen die Ableistung von 30 Sozialstunden eingestellt werden würde, es jedoch einen Bundeszentralregister eintrag darüber geben wird. Jetzt Wollte ich demnächst mit meinem Führerschein beginnen und da stellt sich mir die Frage ob es deshalb irgendwelche Probleme bzw MPU-Maßnahmen geben koennte obwohl ich ja nicht Verurteilt sprich nicht Schuldig war/bin ? PS: Die Anklage Beruhte auf ein Paar Betrunkene SMS wo niemals ein Treffen statt gefunden hat dies bestritt der Zeuge jedoch bei der Polizeilichen Vernehmung da ihm paragraph 31btmg angeboten wurde Er bezichtige viele andere Leute auch des Drogenhandels die niemals mit sowas zutun hatten diese wurden komplett freigesprochen, also musste ich wegen ein Paar sms aus denen kein Treffen hervorging 30 Sozialstunden ableisten ansonsten wäre ich verurteil worden (lasst dass erstmal kurz wirken)

Es ging um verschissene 1 mal 2,5 g und 1 mal o,5 gramm,,,,(Rechtssystem?) Ich war angeklagt ihm einmal 2,5g mit zu bringen da ich mir anscheinend selber was hohlen wollte, die 0,5 gramm hätte er mir anscheind schenken wollen (also auch wegen versuchten Erwerbs), Gab keine Beweise dass diese Treffen wirklich stattgefunden haben was der Zeuge ja dann vor Gericht auch wieder Zugab

Führerschein, Gesetz, Drogen, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz, bundeszentralregister
Vorladung wegen BTMG - Aussage verweigern oder erscheinen?

guten Abend,

ich bin Auszubildener im ersten Lehrjahr und auf mein Auto angewiesen.

Habe eine Vorladung wegen Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln erhalten und soll da morgen erscheinen, stelle diese Frage hier leider etwas kurzfristig.. Habe den Termin bereits um einen Tag verschoben, da ich Schule hatte und nicht freigestellt wurde. Habe das gestern telefonisch gemacht.

Die Vorladung betrifft einen Tag im April, wo ich was geholt haben "soll", außer einer SMS liegt nichts vor. In dieser steht, dass ich 2x was für 20 haben möchte und ob er wechseln kann, konnte er aber nicht und ich schriebe kurze Zeit später, dass es jetzt passt und ich da bin (glaube so war das, mein Handy ist leider kaputt..).

stand dann da mit 10€ anstatt den 40 und er wies mich ab. bekam an dem abend somit nichts. ist auch der einzige Fall mit ihm, welcher im Anschreiben erwähnt wird. Also Tag und Ort wurde erwähnt.

Ich habe bis vor kurzem noch regelmäßig gemacht und würde bei einem Bluttest auf Abbauwerte locker auffallen, bin allerdings aufgrund der Fahrt zur Arbeit sehr auf meinen Führerschein angewiesen und habe angst, diesen zu verlieren.

Soll ich die Aussage verweigern oder zur Vorladung erscheinen? habe noch keine Vorstrafen, saß aber mal im Auto, als man von der Polizei angehalten wurde und der Fahrer seinen Führerschein abgeben musste. meine Personalien wurde vorher natürlich auch aufgenommen - gehört sich ja auch so!

Habe jetzt seit einer Woche nicht konsumiert.

Gesundheit, Polizei, Betäubungsmittel, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Polizei sieht wie gefundene drogen von mir weggeworfen wurden was nun?

Wollte vor ein paar Tagen mit schwager und Schwester und einer Freundin auf ein Fest. Wir haben uns an den Bahnhof gestellt und hab dort ein Päckchen mit blauen Tabletten gefunden. Mein schwager konnte wohl erkennen was sich darin befand, und hat gesagt :"werf das weg dahinten kommen Polizisten": ja was macht mann dan klarim affekt hab ichs weggeworfen und dann gings schon los Der Polizist hat mich erst mal mit voller wucht auf den Boden geworfen mit den knien vorraus hab noch dabei gesagt ich werde wohl nicht abhauen, er darauf hin meinte noch das wäre auch keine gute idee der Hund wäre eh schneller. Ja der Polizist hat das Päckchen aufgehoben und ich habe ihm sofort gesagt das ich sie hier liegen sehen hab aber nicht drüber nachgedacht habe was wäre wenn ich es aufhebe ich weiß ja bis jetzt nicht mal was bzw ob es überhaupt Drogen waren der Liebe herr Polizist hat zwar aufgeschrieben das es extasy war und die Stückzahl bei 9 Lag aber ich durfte im Endeffekt nicht mal mehr überprüfen obs auch wirklich soviele waren ich wurde jedenfalls vor allen Leuten am Bahnhof Total Bloß gestellt indem sie mich dort noch durchsucht haben meinen schwager Übrigens auch die anderen zwei Frauen allerdings nicht weil keine polizei Frau dabei war die es gedurft hätte. Nach der ganzen Prozedur wurde dann nicht mal ein Drogentest gemacht worüber ich mir erst später gedanken gemacht habe denn der hätte schließlich bewiesen das ich außer Alkohol nichts im Blut hatte wollte jetzt halt einfach nur wissen wie es für mich weiter geht der Polizist meinte beim Finden wäre es auch schon besitz aber Besitz wovon den ich kann ja nichts besitzen wovon ich nicht weiß was es ist bin echt total aufgelöst wegen dem Mist

Polizei, Recht, finden, Drogen, Unrecht, Betäubungsmittelgesetz
Bewährungswiderruf wegen erstem positivem Drogentest?

Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben ohne dumme Kommentare abzugeben. Ich wurde im Mai nach 6 Monatiger Untersuchungshaft zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das BtmG verurteilt. Mit unter anderem den Auflagen eine stationäre Drogentherapie durchzuführen, und 2 mal im Jahr eine Haarprobe abzugeben. Nun, jetzt kommt der blöde Teil. Kurz nach meiner Entlassung bin ich 2,3 Male rückfällig geworden... habe aber seit dem nichts mehr angefasst. Nun jetzt stelle ich mir die Frage ob mir denn sofort ein Bewährungswiderruf droht oder ich evtl. mit Jugendarrest (da ich nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bin) "davon" kommen könnte oder sogar auch nur eine Verwarnung. Es ist meine erste Straftat gewesen und bin auch sonst nie Polizeilich in Erscheinung getreten. Und da das Gericht mich ja für "süchtig" befunden hat und die Therapie noch aussteht haben sie mich ja sozusagen "ins kalte Wasser" geschmissen... Nun ja, letzten Dienstag war es soweit und ich musste Haare lasse, ich schätze das Gutachten wird nächste Woche im Amtsgericht eintreffen... so hat jemand was das angeht evtl schon Erfahrungen gemacht oder kennt jemanden dem sowas ähnliches passiert ist? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Und an alle Klugscheißer, ich weiß das ich selbst schuld bin und mit den bevorstehenden Konsequenzen klar kommen muss und vllt früher mal darüber nach gedacht hätte. Aber geschehen ist nunmal geschehen!

Drogen, Bewährung, Drogentherapie, haarprobe, Untersuchungshaft, Betäubungsmittelgesetz

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