Hallo Community.

Gegen Ende letzen Jahres wurde ich mit etwas mehr als 6 Gramm Cannabis mit meinem Bruder, als ich ihn besuchte, zusammen in Köln (NRW) erwischt. Wohnhaft bin ich in BW. Gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt, doch ein paar Wochen später kam bei mir der Brief, ich solle zur Vorladung bei der Polizei erscheinen, und das Verfahren wurde übermittelt nach BW, da ich unter 18 (17 Jahre) bin.

Nun ist meine Frage: In NRW gilt als "geringe Menge" 10 Gramm, in BW soweit ich weiß nur 6. Aber diese "geringe Menge" ist ja auch nur eine Richtlinie und kein Paragraph. Gilt für mich nun die geringe Menge in NRW oder BW?

Außderdem: Wenn ich leugnen würde dass mir überhaupt etwas davon gehört, kann das Verfahren gegen meinen Bruder wieder aufgenommen werden? O.o

Würde mich sehr über Hilfe freuen, bin gerade ziemlich mit den Nerven am Ende...