kann man eine MPU umgehen?

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Hallo Toifel

Gibt es die Möglichkeit ohne MPU den Führerschein wieder zu machen?

@clemensw hat ja schon den Paragrafen genannt, der für deine Situation zuständig ist.

und wenn du jetzt den § 28 FeV genauer durchliest kannst du weiter unten einen Verweis auf §20 FeV finden, und darin steht

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Nummer 9.

übrigens musst du deinen Führerschein nicht wieder neu machen, nur neu beantragen

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.


ginatilan  29.10.2013, 05:08

Danke für den Stern

Der Aktenvermerk über den Entzug der Fahrerlaubnis wird nach 10 Jahren gelöscht. Dazu kommen noch 5 Jahre Anlaufhemmung, d.h insgesamt mußt Du 15 Jahre warten.

Du kannst als 2021 wieder eine Fahrerlaubnis beantragen, ohne zur MPU zu müssen.

Falls Du in der Zwischenzeit ein negatives MPU-Gutachten abgegeben oder einen Antrag auf Erteilung gestellt (und nicht rechtzeitig zurückgezogen) hast, beginnt ab diesem Zeitpunkt die 15-Jahres-Frist erneut!

Von Angeboten, eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land zu erwerdeb, kann ich nur dringend abraten. Führerschein-Tourismus ist tot:

  • Du mußt mindestens 185 Tage im Ausland gemeldet sein, bevor Du im Ausland den Führerschein ablegen kannst bzw. dieser Auslands-FS in Deutschland anerkannt werden könnte.
  • Die meisten Führerscheinstellen in Europa sind mittlerweile vernetzt, d.h. der Sachbearbeiter im Ausland sieht sofort, daß eine Fahrerlaubnis in Deutschland vorliegt und derzeit entzogen ist. Folge: Dein Antrag wird abgelehnt.
  • Selbst wenn Du eine Fahrerlaubnis im Ausland erhältst, wird diese in Deutschland nicht anerkannt, FEV §28 sagt eindeutig:

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,[...] 3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben [...]

Bonjour,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema, bei dem sich die Geister scheiden und immer wieder neue Diskussionen geführt werden. Da ich mir mein eigenes Bild machen wollte habe ich intensiv gesucht und Interessantes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat. (Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012 wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit beschäftigt oder auch einen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man sicher weiter und bekommt wichtige Informationen,um sich selbst ein Bild machen zu können. Einfach mal nach mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt nützliche Infos.

Mr. Dog

Hallo Toifel,

Wenn du die MPU umgehen willst, dann frag doch einfach mal bei einem Anbieter an und lass dich beraten. Aber wenn, dann nimm lieber einen deutschen Anbieter. Die haben ihre Fahrschulen zwar auch im EU Ausland, spielen aber nach deutschen Regeln. Einfach mal nach mpu-umgehen.com schauen. Einfach mal nachfragen, informieren und selbst ein Bild machen.

Hier im Internet schallt ja aus jeder Ecke alles mögliche. :)

Viele Grüße

Nach 10 Jahren kannst du den ohne MPU neu machen.