Ich hatte ein Ermittlungsverfahren wegen BtMG, das nach JGG eingestellt wurde. Die Einstellung wurde allerdings ins Erziehungsregister aufgenommen. Steht so etwas im Führungszeugnis für den öffentlichen Dienst, da ich dort eine Ausbildung in der Krankenpflege machen möchte? Bei der einstellung wird man gefragt, ob ein Ermittlungsverfahren vorhanden ist bzw. eingestellt wurde: Muss ich das wahrheitsgemäß beantworten, oder kommt dies nicht raus? Kann das Klinikum das auf irgendeinem Weg erfahren? Einsciht ins Erziehungsregister steht ihnen ja wohl nicht zu?