Hallo ich bräuchte euren rat! nehmen wir an person xy (19j.) konsumierte* cannabis und besitzt auch dementsprechendes zubehör. Person xy wurde von einer anderen person, bei dem die polizei eine hausdurchsuchung (im okt.) absolvierte, beschuldigt ihm 3,5g cannabis verkauft zuhaben, dass die polizei bei ihm beschlagnahmt hatte, was aber nicht der wahrheit entspricht sondern eher zum eigenschutz diente! Daraufhin besuchten die Polizisten (ende dez.) person xy, mit dem verdacht, dass er btm besitzt, btm handelt und das angebliche btm-geld (schwarzgeld) zuhause bunkert. Person xy wohnt noch bei seinen eltern und trotzdem wurde nicht nur das zimmer des beschuldigten durchsucht, sondern auch nebenräume wie keller etc. (ein spürhund wurde auch telefonisch herbei gerufen, jeddoch wieder eingestellt). Auf dem Durchsuhungsbefehl war geschrieben, dass nebenräume auch durchsucht werden dürfen.

was wurde gefunden bzw beschlagnahmt? -grinder - waage 200g (die am 22. dez käuflich erwerbt wurde ) - bong - leere tuberdose (die wegen dem cannabis geruch mitgenommen wurde)

es wurden keine btm gefunden nur utensilien die zu einem Konsum deuten! Die waage wurde wie genannt erst 2-5 tage vor der Durchsuchung beschlagnahmt und der handel sollte im okt. statt gefunden sein.

Meine Fragen wären: 1. warum unterschreibt ein richter/in solch einen durchsuchungsbefehl, wenn es nur eine aussage von einem komsumenten gibt, der gebustet wurde? (antwort: bayern?)

  1. was wird mit person xy passieren?

  2. braucht person xy einen anwalt und welche kosten würden auf ihn zukommen?

  3. wenn die anzeige eingestellt wird, steht dann person xy unter beobachtung bzw. einen eintrag in der akte?

Der beschuldigte war an dem tag der durchsuchung nicht zuhause, besitzt aber eine kopie des durchsuchungsbefehls und das verzeichnis der sichergestellten gegenstände, dazu wird person xy alle gespräche/ vorladungen der polzei verweigern.

entschuldigung für jegliche rechtschreibfehler gruß ;)