Betäubungsmittelgesetz?(mit Heroin erwischt worden)?

Hallo Liebe Leute,

Ich brauche unbedingt Hilfe, bzw. einen Rat. Und zwar bin ich vor einer Woche am Bahnhof mit einem "Freund" mit Heroin erwischt worden und hab jetzt auch gleich mal ein paar Fehler gemacht: Ich war bei einer Freundin und der Kumpel hatte mir geschrieben dass er was möchte und ich meinte zu ihm, dass er kommen kann mich anholen und wir zusammen was holen können. Ich hatte noch eine Menge von 0,68gr und er hatte eine Menge von 0,95gr. Als wir mit dem Zug wieder zurückfahren wollten, wollte ich ihm sein Zeug geben und er meinte dass ich es behalten soll, da bei ihm Knast offen ist. Gesagt getan und auf der Rückfahrt am Bahnhof hatten uns Zivilpolizisten angesprochen und als sie fragten ob wir was dabei haben, hatte er es gleich verneint( ich war natürlich total erschrocken, weil ich nicht damit gerechnet hatte dass er mich so auflaufen lässt) und als sie in meine Tasche geschaut haben, hab ich es zugegeben das ich etwas dabei hab. Dann sind wir mit aufs Revier und ich hab 3 Stunden lang eine Aussage gemacht und ihn weiterhin gedeckt. Die haben dann noch eine Hausdurchsuchung bei mir gemacht, da wurde bisschen Gras gefunden und Spritzen. Jetzt hab ich noch extra Post von ner anderen Polizei bekommen wegen dem Gras und da muss ich morgen eine Aussage machen. Ich hoffe dass ich nicht allzu doof oder link auf euch wirke, aber da er die tage danach noch über mich gelästert hat und Zuhause bei meinen Eltern einen auf heiligen Samariter gespielt hat und richtig assi zu mir war und ich mitbekommen hab, das eine nicht geringe Menge ab 1,5gr sind, hab ich gestern bei der Polizei angerufen und gesagt wem diese 0,95 gr eigentlich wirklich gehört hatten( sie hatten mich auf dem Revier paar mal gefragt, ob der wirklich nix damit zu tun hat, weil du uns erst wegen ihm herausgezogen haben, weil der dort aktenkundig ist)und nun hab ich ein paar fragen (und bitte macht mich nicht fertig :-/ ) und zwar:

  1. Was soll ich jetzt morgen bei der Polizei aussagen wegen dem Gras das man bei mir gefunden hat? Bzw. ich hab den Termin schon 1x auf morgen verschoben, kann ich den nicht irgendwie absagen?
  2. Was kann ich jetzt denn tun wegen der Heroingeschichte? Brauch ich einen Anwalt und kann es echt passieren dass ich in Knast komm?
  3. Der Polizist meinte gestern am Telefon dass ich in ca einer Woche mein Handy abholen kann (wo auch Drogenchats drauf sind) und ich da dann eine Aussage machen kann wegen dem Typen und wie was sol ´l ich denn machen?

Ich bin wirklich verzweifelt und brauch einfach ein paar Tipps und Ratschläge wie ich denn jetzt am besten vorgehe. Ich hab noch ein sauberes Führungszeugniss und einen Führerschein und hatte eigentlich vor Soziale Arbeit zu studieren :-(

Ich bitte um Antworten :-(

Vielen Dank im Vorraus, liebe Grüße Nicki

Drogen, Betäubungsmittelgesetz
Hausdurchsuchung durch Polizei?

Ahoi,

um ca 3 Uhr morgens (donnerstag früh) hat es an meiner Wohnungstür geklopft und ich bin hin. als ich fast an der Tür war, konnte ich ein Geräusch vernehmen, dass wie ein Funkgerät klang, dass grade Sound wiedergibt. Aufgrund dessen habe ich die tür nicht geöffnet. Es klang für mich nach unserer exekutiven Gewalt. Aber ich wundere mich über die Zeit für eine Hausdurchsuchung und wenn sie es waren, warum sie dann einfach wieder gegangen sind? Sollten Sie nicht die Tür aufbrechen, wenn sie einen so dringenden tatverdacht haben? oO da sie bestimmt wiederkommen werden, habe ich bereits alle maßnahmen ergriffen.

Oder könnte es doch nur mein Nachbar gewesen sein (der durchaus hin und wieder zu solchen Zeiten nochmal aufn bierchen oder n Schnack runterkommt) und da war dann eben dieses geräusch und da der Mensch oft das wahrnimmt, "was er möchte", habe ich das so zusammen assoziiert? Ich bin mir echt unsicher. Natürlich erledigt sich die Frage von selbst, wenn ich es jetzt sein lasse, bzw es stört mich dann nicht mehr, wenn unangekündigter Besuch hier ist.

Ich habe dies auch einem anderen Kumpel erzählt und er meinte, dass sie bei seiner Hausdurchsuchung damals wohl auch 2x vorher da waren und er nicht und da sind sie auch einfach gegangen. Beim dritten mal haben sie ihn dann angetroffen, aber durch seine lieben Nachbarn wusste er eben von den anderen 2 Besuchen und hat präventiv klug gehandelt. Trotzdem erschließt es sich mir nicht, warum sie trotz "Durchsuchungsbefehl" die Tür dann nicht Gewaltsam öffnen, aber trotzdem in aller früh kommen!? natürlich freut man sich über das gesparte geld einer aufgebrochenen tür... ich wohne im Mecklenburg-Vorpommern, falls das relevant sein sollte...

ps. mein nachbar ist so ein freigeist und ich weiß nicht, ob ich ihn jetzt die nächsten tage schnell sehe, da er so gut wie keine verbindlichkeiten bzw feste strukturen in seinem leben hat. Und bevor ich ewig grübele, versuche ich es mir so zu erklären

danke im voraus

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Hausdurchsuchung, Gesetz, Polizeikontrolle, Rechtslage, Betäubungsmittelgesetz
Morgen Gerichtsverhandlung - BtmG, ohne Anwalt, Tipps?

Hallo, ich bin Männlich, 24 nicht vorbestraft, bzw. Generell sehr unauffällig...

Vor einigen Monaten wurde eine bekannte von mir wegen BtmG angeklagt, sie hatte auch eine Verhandlung, und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ich habe gelegentlich etwas Cannabis zum Eigenkonsum bei ihr geholt habe, und auch manchmal für Freunde, als gefallen weil diese meine bekannte nicht kannten. Dies ist Schätzungsweise 3-4x passiert. Nun wurde sie erwischt, und ihr Handy wurde durchleuchtet - und in unserem Chat schrieb ich das ich manchmal etwas für Freunde geholt habe.

Nun wird mir folgendes zur Last gelegt:

"Herr Mustermann (Ich) kaufte bei der gesondert verfolgten Frau Dealerin Marihuana im Wert von 20,00€ um dies gewinnbringend weiter zu verkaufen."

Jedoch kann ich ruhigen Gewissens und ohne zu lügen sagen das ich NIE, wirklich NIE Auch nur einen Penny Gewinn gemacht habe. Indianerehrenwort! Ich habe Beispielsweise 20€ von nem Kumpel bekommen, und habe davon etwas geholt, und es ihm gegeben. Manchmal haben wir gemeinsam konsumiert... das war's aber auch - GEWINNBRINGEND? NEIN!!

Sollte ich dies vor Gericht so sagen? Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt, deswegen habe ich niemanden eingeschaltet und muss morgen dort hin...

Ich freue mich auf die Antworten, ich war noch nie in solch einer Situation, und habe noch nie einer Fliege etwas zu leide getan... bin mega aufgeregt wegen morgen... AAAAAAH

Recht, Anwalt, Gericht, Cannabis, Gerichtsverhandlung, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Konsequenzen von Seiten der Führerscheinstelle?

Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.

Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem Verweis es an die führerscheinstelle zu melden

Ich habe immer jegliche aussage zum konsum verweigert. Darüber hinaus habe ich mich im internet schlau gemacht und gelesen, dass entweder regelmäßiger Konsum (auch ohne Bezug zum Strassenverkehr) vorliegen muss oder gelegentlicher konsum (ohne trennvermögen zum strassenverkehr) um Konsequenzen durch die führerscheinstelle zu erfahren. Da ich jedes mal zu fuß unterwegs war, scheidet der erste Punkt aus. Jedoch reicht es wohl, innerhalb einer, i kurzen Zeit mehrmals mit cannabis erwischt zu werden um regelmäßigen Konsum zu unterstellen. Daher wollte ich fragen ob die Abstände, in welchen ich erwischt wurde als "kurze zeit" gelten oder ich sonst irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden. Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle "genervt" dass ich bis zum ende des Verfahrens (wo ich im Oktober 2016 erwischt wurde) warten muss bis ich den führerschein ablegen darf ( habe ihn jetzt). damals hat es ein anwalt geklärt ( und ich weiss nicht genau wie). Ich lebe darüber hinaus in Schleswig-Holstein.

Habt ihr daher eine Antwort auf meine Befürchtungen

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Betäubungsmittel, Cannabis, Fahrerlaubnis, Jura, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Darknet-Drogenbestellung?

Swim hat vor einem Jahr größere Mengen Opiate und Amphetamine im Darknet bestellt (mit größere Mengen meine ich nicht jenseits des Eigenkonsums, aber Eigenkonsum für sich selbst und 2-3 Freunde). Scheinbar sind die Bestelldaten irgendwie in die Finger der Polizei geraten. Vor 3 Wochen fand bei Swim eine Hausdurchsuchung statt. Gefunden wurde lediglich ein kleines Tütchen Gras (0,5g - 1g). Außerdem musste Swim einen Urintest machen, der positiv auf THC ausfiel (auf alle anderen Substanzen negativ).Angenommen, die einzigen Anhaltspunkte, die der Staatsanwaltschaft vorliegen sind die Bestelldaten des Darknet-Händlers. Welche Konsequenzen wird dies haben? Der zuständige Beamte sprach davon, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Strafbefehl hinauslaufen wird. Mit wie vielen Tagessätzen muss Swim rechnen?Swim ist 20 Jahre alt, beginnt in einigen Monaten ein Studium und hat keine Vorstrafen. Er wurde zwar ein Mal als Beschuldigter vorgeladen, weil er angeblich geringe Mengen Cannabis gekauft hat, dieses Verfahren verlief allerdings im Sande.Wie Hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Swim in den nächsten Wochen Post von der Führerscheinstelle bekommt? Swim hat bei der Hausdurchsuchung keinerlei Aussagen gemacht, allerdings die Frage, ob er ein Fahrzeug geführt hätte in den letzten Tagen verneint.

Recht, Anwalt, Führerschein, Hausdurchsuchung, Drogen, Cannabis, Strafrecht, Urintest, Betäubungsmittelgesetz
Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen, wie reagieren?

Guten Tag zusammen,

ich habe einen schönen brief von unserem ''Freund und helfer'' bekommen.

Auf den Fotos ist eigentlich alles relevante zu sehen was meine frage betrifft.

Zu dem Tatvorwurf, es geht um Marihuana/Cannabis und eine Menge von ca 1 - 1,5g welches bei einer Personenkontrolle bei mir ''sichergestellt'' wurde. Also definitv fällt dies unter den Eigenbedarf. Ich habe bis dato nur einmal mit der Polizei zu tun gehabt, wo mir aber nichts nachgewiesen werden konnte und dabei ging es auch um eine geringe Menge, wo ich mich auch sehr kooperativ gezeigt habe (wahrscheinlich ein fehler, aber da war ich noch jünger und wusste nicht wie das abläuft bei der Polizei).

Nun ist nur meine frage was ich bei dem schreiben ankreuzen soll bzw. ob ich überhaupt darauf reagieren soll, denn ich gehe stark davon aus dass das verfahren sowieso eingestellt wird. Da ich weder lust habe meine zeit mit einem Gerichtstermin oder bei der Polizeiwache zu verschwenden für eine aussage, geschweige denn Geld für einen anwalt auszugeben für ein verfahren in dem es um Gras im wert von 10€ geht, würde ich gerne wissen wie ihr reagieren würdet, bzw ob ihr überhaupt auf dieses schreiben eingehen würdet.

Und wenn ich nicht auf das schreiben reagiere, ist die wahrscheinlichkeit dann hoch dass ich in paar wochen wieder post bekomme in der steht dass das verfahren eingestellt wurde?

Lg, und vielen dank schonmal im vorraus für eure Hilfe :)

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Polizei, Anwalt, Drogen, Marihuana, Strafe, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Ich muss vor Gericht als Zeuge aussagen wegen Marihuana?

Hallo ich 17 war selbst vor einigen Monaten vor Gericht als Angeklagter ich habe vor dem Termin regelmäßig freiwillig urinscreenings auf Marihuana machen lassen um zu zeigen das ich nicht mehr konsumiere, ich hab meine Sozialstunden gemacht und hab die Tests noch fortgeführt damit ich 1 Jahr Drogen Freiheit nachweisen kann, habe mich von dem ganzen distanziert und hab mit denen seit einem Jahr nichts mehr zu tun. Jetzt muss ich aber vor Gericht als Zeuge aussagen bei einer Sache die über ein Jahr her ist, wahrscheinlich hat die Polizei Chats von mir und den 3 anderen zu den ich als Zeuge muss, muss ich jetzt wieder vor Gericht wenn ich den Kauf zugebe, hab echt Angst weil ich mit dem ganzen nix mehr zu tun habe, da diese Sache über 1 Jahr her ist und ich in der Zwischenzeit selbst von der Polizei erwischt worden bin und auch bestraft worden bin ( vor Gericht? ) das ich mich Jetzt nochmal vor Gericht muss oder nochmal eine Strafe bekomme. Danke an alle die diesen Text durchlesen und mir helfen wollen. Ach ja und welche Strafen könnten mir drohen falls sie beweisen haben oder kann ich überhaupt eine Strafe bekommen ist jetzt meine Frage. Ich bin 17 falls es ausschlaggebend ist. Und habe auch mit meinen Führerschein angefahren nach meinem Gericht da hab ich auch 1 Jahr Drogen Freiheit nachweisen müssen was ich ja hab.

Polizei, Gericht, Cannabis, Marihuana, Betäubungsmittelgesetz
Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Anlass §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Der Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, angegebener Zeitraum 2 Monate also kein genaues Datum. Wenn es das ist was ich denke waren es 20-25 gramm, bestellt im Internet.

Ich wurde nie persönlich erwischt, es lag damals im Briefkasten oder ich hatte es vom Postboten angenommen, da bin ich mir jetzt leider nicht mehr sicher was eig. wichtig wäre aber ich denke eher es war im Briefkasten.

Ich gehe davon aus dass der damalige Verkäufer erwischt wurde und meine Adresse + Bestellung bei ihm noch vorgefunden wurde. Der Vorname der Adresse die ich verwendete müsste ein ausgedachter gewesen sein, könnte aber auch mein echter gewesen sein, IP war nicht meine ich hatte ein VPN.

Ich hatte schon 2-3 mal solche Briefe und bin zur Vorladung gegangen und da ging es dann um 1-5 gramm wo ich nur die Aussage verweigerte und es daraufhin eingestellt wurde. Nun geht es aber wenn es das ist was ich meine um mehr und was ich nicht verstehe ist, warum dort Handel steht, ich habe noch nie gehandelt sonder nur für Eigenkonsum bestellt.

Also was sie haben/könnten:

Meine Adresse+was ich bestellt habe, falsche IP VPN, anonyme Bitcoin Zahlung, wenn ich es persönlich entgegengenommenhabe im schlimmsten Fall unterschrift beim Postboten.

Wie kommen die jetzt darauf dass ich handel, meine einzige Idee wäre wegen der Menge dass sie das aufgrund einer Vermutung dort hinein schreiben.

Ich habe seit ein paar Monaten schon nichts mehr mit Cannabis am Hut, mache mir auch eigentlich kaum sorgen momentan, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr denkt/mir ratet zu tun.

Soll ich wie sonst auch immer hin gehen, mir anhören was sie sagen und die Aussage verweigern, oder direkt anrufen und sagen dass ich nicht komme und gebrauch von meiner Aussageverweigerung mache. Was kann auf mich zukommen bei diesen "Beweisen/Indizien"wenn man es so nennen kann. Theoretisch kann ja jeder das ganze bestellt haben wenn ich es nicht vom Postboten angenommen hatte.

Jemand hätte auf meinen Briefkasten das ganze bestellt, der weiss dass ich nicht oft daheim bin und es einfach aus dem Briefkasten geangelt. Einfachste Erklärung. Keine IP von mir, keine Zahlung, einzig und allein meine Adresse ist bekannt im besten Fall. (Das sag ich natürlich erstmal nicht so, wäre eher eine Idee für den Anwalt im Fall der Fälle.)

Danke schonmal für die Antworten.

Polizei, Anwalt, Gesetz, Cannabis, Hanf, Richter, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Vorladung- Beschuldigter BtmG

Hallo Leute. Habe heute ein nettes Schreiben von unseren strebsamen Beamten in Blau bekommen. Zuvor eine kleine Zusatzinfo. Habe vor ca 3 wochen einen anruf (auf meinem handy!) von einem polizeibeamten bekommen. dieser wollte am Telefon informationen über eine sache die bereits ein jahr vergangen ist von mir. damals wurde n kumpel von mir mit n bisschen gras erwischt und ich war da mit anwesend. hat der bulle tatsächlich am telefon gefragt was ich zu der Sache zu sagen habe und ob ich mir nicht einen anwalt nehmen möchte. hab dann erstmal gefragt wieso er überhaupt meine Handy nr hat und darauf anruft. naja mein dad hatte sie ihm gegebn :D daraufhin hab ich ihm dann gesagt dass ich nicht nachvollziehen kann was er nun von mir hören möchte. habe ihn mehrmals gefragt was er hören möchte und bekam jedes mal die antwort: jetzt sag halt mal was du dazu zu sagen hast. iirgendwann wars mir dann zu blöd und hab aufgelegt. naja also heute hab ich dann ne vorladung zu einer vernehmung die bereits morgen sein soll bekommen. der wisch war per hand ausgefüllt, ohne stempel, ohne umschlag. nichts. in diesem schreiben steht also nun nur: ermittlung wegen Btmg. mehr nicht. ich habe keinerlei Informationen bekommen warum ich nun da eigentlich erscheinen soll. ich werde diesen termin natürlich nicht wahrnehmen. meine these: die hängen in ihren Ermittlungen fest und suchen nen dummem der gegen den örtlichen dealer aussagt. hat jemand von euch schon mal eine derartige vorladung als beschuldigter bekommen in der keinerlei infos preisgegebn sind? oder irgendwelche tips wie ich mich verhalten kann? :) mfg hamene

Vorladung, Betäubungsmittelgesetz, Vorladung Polizei
Btmg Anzeige, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellung und Anwalt zu teuer, was nun?

Ich habe hier einige Fragen bezüglich einer Anzeige die ich nach einem Durchsuchungsbeschluss erhalten habe. Jedoch beruhte dieser Durchsuchungsbeschluss auf reinen "Vermutungen" & der falsch Aussage einer weiteren Person die nur Ihre eigene Haut retten wollte. Kurz zum Hergang: letzten Freitag um 6:00 Uhr morgens wurde ich aus dem Bett gerissen weil an meine Tür geklopft wurde... Ich stand auf & wollte mir noch etwas anziehen jedoch drängte die Stimme der Polizeibeamtin penetrant die Tür zu öffnen. Ich öffnete & draußen stand Sie mit 4-5 Weiteren Beamten (alle samt Männer). Ich sagte dass ich mir wenigstens noch etwas anziehen möchte mehrfach jedoch wurde unaufhörlich weiter gedrängt (Ich konnte mir gerade noch so ein Hemd überziehen das gerade in greifbarer Nähe lag, jedoch keine Hose, sodass ich dann in Tanga da stand -_-) Meine erste Frage wäre also ob man das nicht als Belästigung (Gaffen /Spannen) sehen kann (denn das war es meiner Meinung nach), da ja auf den Einlass bestanden wurde obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde dass man sich kurz bedecken möchte ! schließlich waren da fast nur Männer ! Ok weiter im Subtext: Der Durchsuchungsbeschluss beruhte wohl rein auf der Aussage eines ehemalig Bekannten bei dem ich ein paar mal (nur für Eigengebrauch) eingekauft hatte... jedoch wurde mir auf dem Durchsuchungsbeschluss die Helerei unterstellt... was keinen falls und zu keiner Zeit stimmte, da ich Mariuhana ausschließlich zum Eigengebrauch anstatt pharmazeutischer Antidepressiva verwende (da diese bei mir keine oder nur Gegenteilige Wirkungen zeigen)... Die Datumsangaben, waren ebenso wie die Mengen und Preisangaben völlig absurd & aus der Luft gegriffen & beruhten offensichtlich nur auf Aussagen dieses Bekannten. Bei mir wurden zwar auch eine gute Menge an Tütchen und eine Feinwaage gefunden, jedoch hatte ich mir die Tütchen für andere Zwecke (bastelperlen, Anhänger u.ä. Kleinteile) gekauft. Die feinwaage besitze ich rein für den Eigengebrauch da man als Mädchen nur zu gern über den Tisch gezogen wird. Außerdem wurde in meinem alten Schmuckkoffer noch etwas MDMA (max. 0,2-0,3) gefunden das wohl noch von meinem Ex-Freund stammte der es wohl dort versteckt hatte. Der Koffer wurde fast nie von mir geöffnet sodass ich nicht wusste, dass sich überhaupt Chemie in meiner Wohnung befand. Angaben zu seiner Person werde ich bei der Aussage nicht machen.

  • Wie lange kann Gefahr im Verzug Rückwirkend angewandt werden? da es allein schon über ein ganzes Jahr her ist dass ich bei besagtem Bekannten eingekauft hatte.

  • Kann mir die Helerei wirklich ohne handfeste Beweise wie z.B. direkte Aufzeichnungen, große Mengen Bargeld oder eben Helerware angehängt werden ? Schlißlich wurde bei mir nur eine Kleinstmenge (Eigengebrauch) gefunden. Die ganzen Zylo-Tütchen sind legal erlaubt & beweisen noch lange nicht den Verkauf solcher Waren.

  • Mit welchen Konsequenzen muss/kann ich denn rechnen ? (bin schon mal mit Kleinstmengen Weed/ MDMA aufegfallen)

lg

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Vorladung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg?

Hallo!

Ich bin grade ziemlich schockiert....
Ich erhielt heute ein Brief von der Polizei, worin steht dass ich ich beschuldigt werde, zwischen Mai 2014 und Oktober 2015 gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben und soll schon nächste Woche hin um eine Aussage zu mache.

Ich bin total unruhig deswegen weil ich mir überhaupt keinen Reim daraus machen kann. Ich wurde nie mit Drogen oder so erwischt und hatte generell nie Ärger mit dem Gesetz, mein Führungszeugnis ist 100% sauber.

Ich grübel schon die ganze Zeit und durchforste das Internet nach antworten aber beruhigen tut mich das nur wenig.

Mir fiel nachdem ganzen durchforsten ein, dass ich vor ca nem Jahr auf dem Weg morgens zur Arbeit in eine normale Verkehrskontrolle geraten bin. Ich bin bei sowas immer total nervös und aufgeregt obwohl ich zB wie bei der Kontrolle weder Alkohol noch sonst was intus hatte. Aber naja, selbst wenn ich ne Fahrkarte habe bin ich immer bei Fahrscheinkontrollen total nervös.
Mir wurde bei der Kontrolle die Frage gestellt ob ich schon mal was mit Drogen zu tun hatte. So blöd und aufgeregt wie ich zu dem Zeitpunkt war, antwortete ich der Polizisten mit "ja aber das ist schon 2 Jahre her". Mehr wurde nicht diesbezüglich gefragt, es wurde mein Verbandskasten usw kontrolliert und ich durfte weiter.
Kann es sein das diese Vorladung was mit der damaligen Kontrolle zu tun hat? Bin völlig ratlos :/

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Entziehung der Fahrerlaubnis - ab wann darf ich nicht mehr fahren, nach Eintreffen des Briefes?

Vor ca 5 Wochen wurde ich mit THC im Blut angehalten. Der Wert war hoch und nun ist auch der Brief des Landrats eingetroffen. (Dienststelle Straße und Verkehr)

In der Kurzbeschreibung steht Entziehung der Fahrerlaubnis und weiter unten folgende Sätze: "Da Sie den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht trennen können, beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis konstenpflichtig zu entziehen. Alternativ haben Sie noch die Möglichekeit kostenfrei freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten. (...) Gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche schriftlich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern."

Meine Fragen nun:

Ab wann darf ich denn nun nicht mehr ins Auto steigen und fahren?

Darf ich noch diese eine Woche abwarten bis mir der Führerschein kostenpflichtig abgenommen wird und in dieser Zeit auch fahren?

Gilt dieser Brief nun schon als Urteil? Denn die Worte "(...) beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu entziehen", klingen eher nach einer Ankündigung der Maßnahme und nicht nach einem bereits verhängten Urteil.

Folgt noch ein weiterer Brief? Zudem wurde ich nicht über das zu zahlende Bußgeld informiert.

Vielen Dank im Voraus!

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Cannabis, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Betäubungsmittelgesetz

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