Wohnungsübergabe: Gilt Weißbruch im Laminat als Schaden?

Sachverhalt ist folgender: Nachdem wir das Mietverhältnis unserer Wohnung gekündigt haben kam der Vermieter diese Woche zur Vorbesichtigung vorbei und behauptete dass das Laminat an einigen Stellen großflächig zerkratzt sei und er dies als Schaden bewertet, den wir beseitigen müssten.

Tatsächlich sieht man an einigen Stellen "Kratzer" bzw. Abriebspuren, allerdings nur bei bestimmtem Lichteinfall und nur wenn man es aus einem bestimmten Blickwinkel heraus betrachtet. Ich habe nun im Internet recherchiert und gehe davon aus, dass es sich um sogenannten Weißbruch handelt, also sensorisch nicht feststellbare, kratzerartige Abriebspuren. Fährt man mit dem Finger über diese Kratzer kann man keine Einkerbung o.ä. erfühlen. Anscheinend kommt das gerade bei dunklem Laminat ( was bei uns der Fall ist) häufig vor.

Ich hätte gerne noch einen Sachverständigen geholt um mit mir zusammen das Laminat anzuschauen, aber innerhalb der vier Tage bis zur Wohnungsübergabe hatte keiner einen Termin frei. Wir wohnen seit zwei Jahren in der Wohnung. Die Wohnung war bei Bezug frisch renoviert und das Laminat frisch verlegt. Bei dem Laminat handelt es sich um logoclick ambienta.

Das erste Foto zeigt den Laminatboden bei besagtem Lichteinfall und Blickwinkel, bei dem man die Kratzspuren deutlich sieht. Das zweite Foto zeigt genau die gleiche Stelle bei gleichem Lichteinfall, allerdings von oben fotografiert. Hier sind die Kratzer plötzlich nicht mehr sichtbar. Ein weiters Problem ist, dass sich das Laminat nicht schlierenfrei reinigen lässt obwohl wir den Originalreiniger von logoclick verwenden.

Ich habe keine Lust wegen dieser Sache vor Gericht zu gehen, möchte aber die Reparatur auch nicht bezahlen, da wir ( Familie mit zwei Kleinkindern) die Wohnung pfleglich behandelt haben und ich nicht der Meinung bin, dass wir den Boden über die Maße beansprucht haben. Unsere Kinder durften beispielsweise nicht mit dem Bobbycar durch die Wohnung fahren und alle Stuhlfüße waren mit Filz abgeklebt.

Kann mir da jemand eine Einschätzung geben?

Vielen Dank!

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Woran erkennt man, dass ein (schüchternes) Mädchen Intresse an einem Jungen hat?

Servus zusammen,

ich habe ein Problem und zwar gibt es bei mir in der Arbeit ein Mädchen, dass mich noch verrückt macht. Ich muss ständig an sie denken und mich fragen wie ich ihr Verhalten deuten soll.

Wenn ich in der Firma unterwegs bin und sie mir über den Weg läuft oder sie mal an meinem Büro vorbei läuft, habe ich häufig das Gefühl, dass sie mich anguckt. Das ein oder andere Mal haben wir uns auch angelächelt, als wir uns zufällig über den Weg gelaufen sind. Weil ich aber auch schüchtern und eher zurückhaltend bin, gucke ich sie meistens nur kurz an und dann schnell wieder weg, es ist wie ein Reflex.

Viele werden jetzt meinen dann quatsch sie doch einfach mal an und frag, ob ihr einen Kaffee zusammen trinken wollt. Das würde ich nicht fertig kriegen dazu bin ich viel zu schüchtern und ich muss dazu sagen, auch viel zu unerfahren ich hatte bis heute noch nicht eine Freundin und habe dementsprechend auch keine Erfahrungen wie man ein Mädchen einlädt. Außerdem soll das möglichst so unverfänglich wie möglich sein, da ich nicht will das die anderen Kollegen über mich oder sie tratschen.

Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob ich mir das nicht vielleicht auch einfach nur einbilde, weil es Wunschdenken ist. Vielleicht ist sie einfach nur nett? Woran erkenne ich, ob sie wirklich Interesse an mir hat? Was machen schüchterne Mädchen wenn sie einem Jungen Interesse zeigen wollen?

Und wenn ich dann wirklich mal soweit bin sie nach einem Kaffee oder so zu fragen, wie mache ich das am besten ohne, dass man gleich das Top-Thema im Flurfunk ist? Wäre es eine gute Idee sie auf Facebook anzuschreiben? Wir sind seit kurzem dort befreundet haben jedoch noch kein Wort gewechselt.

Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben, ich will es wirklich nicht vermasseln oder mich blamieren.

Liebe Grüße!

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Muß ein Vermieter bei der Wohnungsübergabe noch eine Nachfrist gewähren, auch wenn es eine Vorabnahme gegeben hat?

Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin letzte Woche ausgezogen. Ca 2 Monate vorher gab es eine Vorabnahme durch einen Angestellten des Vermieters. Mir war klar, daß viel renoviert werden müßte. Ich erhielt aber im Anschluß daran einen Brief des Vermieters, in dem viel mehr Schäden behauptet wurden, als vorhanden waren, und Renovierungen vorgeschrieben wurden, die über den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn weit hinausgingen. Bei einer Mieterberatung wurde mir gesagt, ich bräuchte dem Brief nicht zu widersprechen, und bräuchte lediglich fachgerecht ganz normal renovieren. Vor der eigentlichen Wohnungsübergabe (am Ende der Kündigungsfrist) war ich nun dummerweise krank + der Handwerker, den ich mit der Renovierung beauftragt hatte, hat Pfusch gemacht. Ich gab die Wohnung daher eine Woche zu spät zurück, und nur halb renoviert (da der Vermieter wegen der Verzögerung bereits mit Schadenersatz gedroht hatte). Ich ging aber davon aus, daß ich noch eine Nachfrist zur restlichen Renovierung erhalten müßte, bevor der Vermieter selbst renoviert und mich zahlen läßt. Bei der Wohnungsübergabe durch einen Handwerker wurde mir ein Übergabeprotokoll verweigert, ebenso jede Auskunft über alles weitere, nur die Rückgabe der Schlüssel wurde mir bestätigt (habe einen Zeugen) Das ist jetzt eine Woche her, seitdem habe ich nichts vom Vermieter gehört, obwohl mir gesagt wurde, er werde sich bei mir melden. Müßte ich noch eine Nachfrist bekommen oder kann er jetzt einfach renovieren + mir die Rechnung schicken? Muß sich der Vermieter deswegen bei mir melden? Ist so eine Wohnungsübergabe ohne Protokoll überhaupt zulässig?

Danke schonmal für Antworten!

Recht, Wohnungsübergabe
Darf der Vermieter nach der offiziellen Wohnungsübergabe nochmal alleine in die Wohnung, um alles zu kontrollieren?

Ich habe eine dringende Frage zum Thema Wohnungsübergabe. I ch habe meine Wohnung zum 30.11.2015 diesen Jahres gekündigt und hatte auch genau an diesem Tag eine Wohnungsübergabe für 13.30Uhr zugesichert bekommen. Soweit so gut. Anstatt des Vermieters (der Hausverwaltung) schickte man eine Angestellte, die aber lediglich mit mir die Zählerstände ablas, die Fenster kontrollierte und den Herd der Single-Einbauküche prüfte. Danach meinte sie, dass ich ihr lediglich einen Bund Schlüssel zurückgeben sollte, da die Vermieterin selber noch einmal alles kontrollieren wolle und mir anschließend die Mängel per Post/Telefon mitteilen würde. Den anderen Schlüssel sollte ich behalten, damit ich gegebenenfalls nochmal in die Wohnung zurückkehren könnte, um mögliche Schäden auszubessern. Da ich in so einer Situaton noch nie war und meine rechtliche Situation nicht kannte, habe ich es erst einmal gemacht. Aber ist es überhaupt rechtlich, dass eine Vermieterin, ohne mein Beisein in die Wohnung geht, um "nochmal alles zu überprüfen"? Sie könnte ja auch selber irgendetwas kaputt machen, um auf meine Kosten etwas neues zu erhalten. Und außerdem habe ich ja auch seit dem Tag offiziell keinen rechtlichen Anspruh mehr auf die Wohnung.

Bisher habe ich weder einen Anruf, noch Post von meinem alten Vermieter erhalten, obwohl die Sache schon über eine Woche her ist. War jemand von euch schon mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen? Wäre sehr dankbar!

Miete, Kaution, Wohnungsübergabe
Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen! :)

Das Thema ist nicht neu und ich habe mir bereits andere Beiträge durchgelesen, aber mein Fall unterscheidet sich leicht. Also, zum 31.07.2015 endet das Mietverhältnis für eine von mir gemietete Wohnung (Es war eine 2er WG, die nun mein Mitbewohner zum 01.08. alleine übernimmt). Aufgrund eines Jobwechsels musste ich ausziehen und bin nun auch zeitlich extrem eingeschränkt.

Ich hatte die Maklerin, die im Auftrag des Vermieters der Wohnung agiert, darauf hingewiesen und nun ist es tatsächlich so, dass ich den Übergabetermin in einer Woche definitiv nicht wahrnehmen kann, da ich beruflich unterwegs bin. Ich habe Sie daraufhin darüber informiert und darum gebeten, die Übergabe für mich zu übernehmen (sie würde eine Vollmacht von mir erhalten. Das habe ich vor einigen Jahren bei einer Wohnung ebenfalls mal die Maklerin machen lassen und es lief alles reibungslos.). Daraufhin antwortete Sie mir, dass dies nicht möglich sei und ich zwingend persönlich vor Ort sein muss. Nun stecke ich dahingehend in Schwierigkeiten, dass ich meinem noch frischen Arbeitgeber entweder mitteilen muss, dass ich nicht mit auf Geschäftsreise gehen kann wegen einer Wohnungsübergabe oder ich muss eine andere Lösung finden und da bin ich noch auf der Suche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Gibt es weitere Alternativen zu einer Vollmacht? Die Situation ist nun wirklich brenzlig!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe, Vollmacht
Kaution teilweise einbehalten trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll!?

Hallo Leute (hoffentlich auch der ein oder andere Experte für Mietrecht) Am 28.05.2015 habe ich meine alte Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Ich habe ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem jeder Raum mit i.O. abgesegnet wurde. Die Übergabe lief auch sonst problemlos. Heute, am 23.06.2015, rief mich die Mutter meines ehemaligen Vermieters an um mich auf nachträglich entdeckte Mängel der Mietsache hinzuweisen. Sie haben Hundehaare in der Heizkörpern, sprich unter den Gittern gefunden. Laut der Dame wurde zunächst ein Gutachter zu Rate gezogen. Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten. Als ich mir das Protokoll noch ein mal ansah, bemerkte ich, dass der Vermieter ein (ich nehme an, wesentliches) Kreuz nicht gesetzt hat. Die Passage lautet: " [ ] Der Mietbereich befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es konnten keine Mängel festgestellt werden." Dass dieser abschließende Satz nicht angekreuzt ist, widerspricht ja völlig der vorher vermerkten "i.O.".

Ehrlich... Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?

Mietrecht, Kaution, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe
Wohnungsübergabe durch Vertreter? Kann der Vermieter das ablehnen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich bin kürzlich umgezogen, habe selbstverständlich fristgerecht gekündigt und mich auch sonst an alle vorherigen Absprachen mit meinem Vermieter gehalten (also, was bis zum Auszug gemacht werden muss). Nun stand nur noch die Wohnungsübergabe aus, für die ich ihm auch bei der Vorabnahme einen Termin vorgeschlagen hatte. Ca. eine Woche später nannte er uns dann einen anderen Termin - ohne jedoch zu fragen, ob wir an diesem Tag überhaupt Zeit haben. Da wir an diesem Tag leider einen wichtigen Termin wahrnehmen mussten, schlug ich wiederum zwei Alternativtermine vor, die er aber sofort ablehnte. Um zu einer Lösung zu kommen, bat ich ihn schließlich um sein Einverständnis, eine bevollmächtigte Person zu unserer Wohnungsübergabe schicken zu dürfen. Nach anfänglicher Ablehnung stimmte er dem Vorschlag schließlich zu (mündlich). Nun fand die Übergabe gestern statt und er hat die bevollmächtigte Person komplett ignoriert und auch das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben (lediglich die Nachmieter, welche auch anwesend waren, haben unterschrieben).

Er verlangt nun einen erneuten Termin mit uns, an dem er das Übergabeprotokoll schließlich - wenn für ihn alles ok ist - unterschreiben wird.

Nun meine Fragen:

  1. Darf er das überhaupt? Bin ich verpflichtet, diesen erneuten Termin wahrzunehmen?
  2. Kennt jemand evtl. den passenden Paragraphen bezgl. einer Wohnungsübergabe durch einen Vertreter? Gern würde ich diesen nochmal zitieren...

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mietrecht, Wohnungsübergabe

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