Mein Vater hat mir letztes Jahr mein Elternhaus als vorweggenommen Erbfolge überschrieben. Im Überlassungsvertrag und im Grundbuch wurde für ihn ein lebenslanges Wohnrecht für die Einliegerwohnung im EG eingetragen. Außerdem beinhaltet der Vertrag eine Rückfallklausel falls ich vor meinem Vater versterbe oder Insolvenz anmelde. Nun möchte ich meinem Ehemann ebenfalls ein Wohnrecht eintragen lassen. Wir investieren momentan viel in mein Elternhaus und ich möchte, dass auch mein Mann abgesichert ist und im Haus bleiben kann falls mir etwas passieren sollte. Die Frage ist nun brauche ich hierfür die Einwilligung von meinem Vater um das Wohnrecht für meinen Mann eintragen zu lassen?