Ich war kürzlich bei einer Wohnungsbesichtigung, da ich Interesse hatte, die Wohnung zu mieten. Der Makler hat mir ein Selbstauskunft-Formular in die Hand gedrückt, welches ich vor Ort ausgefüllt habe. Auf diesem Formular stand auch "Antrag auf Mietvertrag".
Der Makler sagte, dass es notwendig sei, das Formular auszufüllen, damit er Auskünfte über mich einholen darf.
Nun habe ich ihm ein paar Tage später wieder abgesagt, da ich in der Zwischenzeit eine bessere Wohnung gefunden habe.
Heute schickt er mir eine Rechnung über Aufwendungsersatz pauschal 50 EUR.
Die Begründung ist, dass er bereits einen Mietvertrag für mich vorbereitet hätte und durch meine Absage Aufwand entstanden ist, den ich zu entschädigen habe.
Ist das wirklich rechtens? So was habe ich bisher noch nie erlebt. Der Makler muss doch vom Vermieter bezahlt werden und nicht von mir. Außerdem steht auf dem Formular nichts von einer Aufwandsentschädigung.
Daher meine Frage: Soll ich den Betrag wirklich bezahlen?