Minijob und einmalige Nebenbeschäftigung bei Studenten?
Hallo!
Ich bin Studentin und arbeite derzeit 9 Stunden pro Woche und bekomme 450€ (ausgezahlt 441€ weil der Arbeitgeber eine Steuer auf mich umwälzt). Ich habe nun das Angebot bekommen einmalig bei einer Inventur auszuhelfen. Dort würde ich einmalig 9 h arbeiten und ca. 10€ pro Stunde verdienen. Muss ich dann Sozialabgaben oder Steuern zahlen?
Viele Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Muss ich dann Sozialabgaben oder Steuern zahlen?
Hey Pequena,
die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversich.frei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
...und bekomme 450€ ( ausgezahlt 441€ weil der Arbeitgeber eine Steuer auf mich umwälzt)...
Also diese geringfügige Beschäftigung ist weder sozialversich.frei noch steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Entweder entrichtet der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer (in deinem Fall behält sich der AG die 2% Pauschalsteuer von deinem Nettolohn ein und entrichtet diese an die Minijob-Zentrale) oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse ab!
Da in deinem Fall also die 2% Paschalsteuer entrichtet wird, mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja bereits pauschalversteuert! Somit hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskosten, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei in 2019 für deine kurzfristige Beschäftigung ;-)
Gruß siola55
PS: Falls du einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht (aktuell 3,6% vom mtl. Bruttolohn) bei deinem Minijob-Arbeitgeber gestellt hast, werden dir keine Sozialversich.beiträge (RV-Beitrag eibehalten!
Wow! Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung! Das hat mir wirklich sehr geholfen.
Nein, man kann eine sog. kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu einem Minijob ausüben.