In einer WG mit fremden Leuten?

Hallo Community,

Ich bräuchte wieder mal euren Rat: Ich ziehe bald wegen einer schulischen Ausbildung in einen kleinen Ort. Dort muss ich mir auch dann eine Unterkunft für wochentags suchen (Der Ort ist 120 km von meiner Heimat entfernt, am Wochenende fahre ich heim) Ich bin ein Typ der gern neue Leute kennen lernt und auch viel Unternimmt, usw... Ich habe jetzt zwei Angebote was das wohnen betrifft vorliegen: Einmal ein Zimmer mit 20 Quadratmetern, neuen Bad und möbliert für 220 Euro warm. Das Zimmer gefällt mir sehr gut, hat sogar ein ganz neues Bad. Der Nachteil ist halt, das ich allein wäre. Ich habe auch ein Angebot über eine WG, da habe ich ein deutlich kleineres Zimmer mit 14 Quadratmeter. Dafür wäre ich nicht allein. Das würde ich 180 Euro warm zahlen Nachteil ist halt, das ich meine zukünftigen Mitbewohner noch nicht kenne. Der Vermieter meinte halt, das die Mitbewohner nett sind, usw... Ich weiß einfach nicht was ich tun soll, auf der einen Seite will ich in das Zimmer mit dem schönen Bad, auf der andren Seite will ich nicht allein sein. Dann denke ich mir auch wieder, ob ich der Typ bin, der gerne das Bad teilt... Ich wohne daheim derzeit in einem 6 Personen Haushalt, bin also die Gesellschaft gewöhnt. Was würdet Ihr mir raten? Sind die Preise für die Zimmer in Ordnung?

Nimm die WG 75%
Nimm das Zimmer 25%
Beruf, Studium, Schule, Wohnung, wohnen, Immobilien, Psychologie, ausziehen, WG
Schimmel in WG bei Einzug entdeckt - was tun

Hallo liebe Community,

Ich bin gestern in mein neues WG-Zimmer in einem privaten Wohnheim (also nicht von der Uni) eingezogen, als meine Mutter plötzlich ganz entsetzt aus dem Bad kam und meinte ich müsste mir das mal ankucken: Überall ist Schimmel, an den Fenstern, an den Decken, an den Wänden, in der Dusche... Ich hatte das bei der Besichtigung überhaupt nicht gesehen (es war dämmerig und mir waren auch in erster Linie meine Mitbewohner wichtiger) und war ziemlich geschockt. Nun ist es so dass das nicht nur ein bisschen Schimmel ist sondern großflächiger Schimmelbefall der höchst gradig gesundheitsschädigend ist. Das ist auch viel zu viel um das selbst wegzumachen und sieht aus als wäre das schon länger da, es hat sich richtig in die Wand rein gefressen, folglich nur von einem Experten zu beseitigen.

Meine Frage: Darf ich darauf bestehen dass mein Vermieter den Schimmel unverzüglich beseitigt/beseitigen lässt? Meinen Mitbewohnern ist das wohl ziemlich egal, und da der Vermieter meist nicht wirklich reagiert haben sie es schnell aufgegeben sich zu beschweren. Und wenn er den Schimmel nicht beseitigt, darf ich dann auf eine Mietminderung bestehen? Ich mein ich habe den Vertrag ja unterschrieben als es den Schimmel schon gab und es ist ja sozusagen meine Schuld dass ich ihn nicht gesehen habe, ich habe einfach nicht richtig hingeschaut. Aber der Vermieter ist doch eigentlich dazu verpflichtet sicher zu stellen dass die Mieter vom wohnen in seiner Wohnung nicht gesundheitlich geschädigt werden oder?

Ich würde meinen Vermieter gerne anschreiben und ihn bitten den Schimmel schnellstmöglich zu entfernen und wenn das nicht passiert binnen eines Monats ihm noch einmal schreiben mit einer Frist ab der ich sonst weniger Miete zahle, kann ich das machen?

vielen Dank schonmal, eure dschuley

Miete, wohnen, Schimmel, Vermieter, Student, WG
Mietaufhebungsvertrag in einer WG rechtlich und ordentlich so okay?

Guten Tag,

es geht um eine Mietaufhebungsvertrag in einer WG, sodass ich mit der gestztlichen Kündigungsfrist spätestens nach 3 Monaten aus einem Vertrag entlassen werde. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich zum 1.3. mit 3 monatsfrist kündige. In der zeit fallen die mietkosten die im vertrag stehen weiter an, betriebskosten jedoch nicht. Ich habe jetzt einen Vertrag verfasst und würde gerne wissen, ob ich an alles gedacht habe und ob ich ihn so unterschreiben lassen kann. Da ich eine neue Wohnung habe und nicht auf ewig in diesem Vertrag fest bleiben will wäre es so mmn am sichersten. Das ich 3 Monate zahlen muss ist klar und im Vertrag festgelegt.

Gruß Martin

Mietaufhebungsvertrag zwischen xxx -Mieter- und xxx -Vermieter-

Vorbemerkung: Die Vertragsparteien haben am 1.06.2014 einen unbefristeten Mietvertrag über die xxx geschlossen. Auf diesen Mietvertrag wird Bezug genommen. Die Regelungen des Mietvertrages vom 1.06.2014 gelten fort, soweit sich aus diesem Aufhebungsvertrag keine Abweichungen ergeben. Ist dies der Fall, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses Das Mietverhältnis von xxx über die o.g. Wohnung wird in Einvernehmen aller Parteien zum 31.05.2015 beendet. Das Mietverhätnis der übrigen Parteien bleibt weiter bestehen.

§ 2 Räumung und Übergabe 1. Der Mieter xxx verpflichtet sich, die o.g. Wohnung spätestens bis einschließlich dem 1.03.2015 von seinem Besitz zu räumen. 2. Die Wohnungs- und Haustürschlüssel von xxx werden beim Einzug eines Nachmieters an diesen übergegeben, spätestens jedoch am 31.05.2015 an die beiden Mieter xyz und xxy.

§ 3 Mietkaution

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, die von dem Mieter xxx gezahlte Kaution in Höhe von EUR 400 einschließlich Zinsen beim Einzug eine Nachmieters sofort an xxx auszuzahlen.

  2. Findet sich im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 kein Nachmieter, wird die Kaution von 400€ spätestens am 12.06.2015 an xxx einschließlich Zinsen ausgezahlt

§ 4 Widerspruchsrecht des Mieters Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ihm kein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB zusteht.

§ 5 Haftungsausschus Der Mieter xxxx wird nicht mit entstandenen Schäden die im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 entstehen mit zusätzlichen Kosten belastet.

§ 6 Betriebs- und Nebenkosten

  1. Die im Vertrag vereinbarten monatl. Mietkosten von 755€ werden vom Mieter xxx im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 zu einem drittel (251,67€) bezahlt, sofern sich in diesem Zeitraum kein Nachmieter findet.

  2. Alle sonstigen Betriebskosten (Strom, Heizung, Internet, etc.) werden von den verbliebenden Mietern xyz und xxy bezahlt.

  3. Findet sich in diesem Zeitraum ein geeigneter Nachmieter, wird der Mieter xxx, ab dem Einzug des Nachmieters, von diesem Betrag entlastet.

§ 7 Sonstiges Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, bleibt es bei den mietvertraglichen Vereinbarungen.

Mietrecht, Aufhebungsvertrag, WG

Meistgelesene Beiträge zum Thema WG