Nachbar verweigert mir das befahren des Hofes zur Garage?

Hallo wir wohnen seit 2010 in einem 3 Familien Haus. Wir haben in den Jahren die Dach Wohnung gemietet .Unser Vermieter hat bis dieses Jahr unten gewohnt Auf dem Hof gibt es auch eine alte Garage. Wir durften die ganzen Jahre den Hof befahren und auch die Garage vom Vermieter nutzen damals . Der Nachbar hat nie was gesagt .Wir wissen das es hier ein geldliches wegerecht gibt von ca 300 Euro im Jahr die mein Vermieter leistet. So mein Vermieter ist dieses Jahr hier ausgezogen. Wir haben nun die untere Wohnung mit Garage gemietet die auch im Mietvertrag eingeschrieben ist . Nun verbietet der Nachbar uns das befahren des Hofes. Das heißt fahre ich drauf fordert er mich auf das Fahrzeug runter zu fahren .Selbst wenn ich das Fahrzeug in die Garage stellen möchte ist hier ärger er will das nicht usw. Mein Vermieter konnte Jahre lang seine Fahrzeuge hier abstellen. Habe auch mit ihm gesprochen .Der auch mit dem Nachbarn. Seine Aussage mein Auto ist zu laut ???darum will er das nicht .... Klar mein Auto ist sportlicher aber kann doch nicht extra mein Auto so machen wie er es möchte Nun sind wir am überlegen was wir machen können haben eine Garage dürfen sie nicht nutzen. Genau so redet der Nachbar bei fremden nicht freundlich .Darunter klar mein Auto... Ich kann in der Garage ja meine Garten Möbel unter bringen... Mehr möchte er nicht . Desweiteren sind wir hier ständig in der Ruhe gestört Weil der Nachbar hier eine Halle hat wo er ständig am schrauben ist ob Sonntag oder Feiertags. Fremde Leute die Autos repariert . Teilweise geht es morgens um 6 7 Uhr schon los man kommt nicht zum ausschlafen . Was kann ich nun tun ?????

Wegerecht
Zufahrt zum Anwesen durch Baufahrzeuge versperrt - was tun?

Hallo, es handelt sich bei meiner Frage um folgende Ausgangslage: ich wohne in einem Haus, das auf einem Grundstück in 2. Reihe gebaut ist. Vor unserem Grundstück befindet sich ein weiteres in 1. Reihe. An diesem Grundstück vorbei führt ein Privatweg, welcher zum Grundstück in 1. Reihe gehört - wir haben dafür ein eingetragenes Wegerecht, um zu unserem Grundstück zu fahren und allgemein zu gelangen. Auf unserem Grundstück in 2. Reihe befindet sich ein Feuerwehrplatz, der 24x7 freizuhalten ist. Jetzt ist folgendes passiert: das Grundstück in 1. Reihe soll neu bebaut werden, zu diesem Zwecke finden gerade Vorarbeiten statt (Bäume werden gefällt), bei denen auch große LKW's (Kipplader) zum Einsatz kommen. Diese Fahrzeuge stehen bündig in voller Breite im Privatweg und zwar über mehrere Stunden, so dass die Zufahrt zu unserem Anwesen komplett blockiert ist - nicht mal zu Fuß kommt man an den abgeladenen Containern vorbei! Ich bin im 8. Monat schwanger und hatte letzte Woche die Situation, dass ich schnell und außerplanmäßig zum Arzt musste. Es dauerte rund 10 Minuten, bis der LKW seinen abgesetzten Container wieder aufgeladen hatte und aus der Einfahrt fahren konnte - 10 Minuten, die in einem Notfall entscheidend sein könnten... Meine Frage: darf der Subunternehmer des Bauträgers generell über Stunden hinweg auf dem Privatweg parken und so meine Zufahrt blockieren? Muss er so etwas nicht mindestens 24 Stunden vorher (schriftlich) ankündigen? Was kann ich tun, damit für einen Notfall der Weg jederzeit begeh- und befahrbar ist? Die Feuerwehr kann so nicht zu uns fahren, die Rettungssanitäter kämen nicht mal zu Fuß mit einer Trage zu unserem Haus (ca. 80m von der öffentlichen Straße). Ich habe mit dem Bauträger wiederholt im Guten gesprochen, aber ich stoße leider auf taube Ohren und bekomme die Antwort, es sei sein Weg und diesen könne er auch benutzen und wenn ich eben von meinem Wegerecht Gebrauch machen wollen würde, dann könne ich die Bauarbeiter ja höflich bitten, die Fahrzeige aus dem Privatweg wegzufahren. Er versteht leider nicht, dass das mitunter kostbare Minuten sind, die da ins Land gehen... :( Danke vorab für hilfreiche Antworten.

Wegerecht, Privatweg
Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Wegerechts und Nachbarschaftsstreit?

Ich habe seit ca. 3 Monaten ein Problem mit dem Eigentümer meines Nachbargrundstücks welches hinter meinem Grundstücks liegt. Er hat einen separaten Weg zu seinem Weg der an meiner Zufahrt zu meiner Garage lang führt, und bis jetzt ebenerdig und ohne Zaun ist. Die Trennung erfolgt sichtbar durch farbige Steine die die Trennung der Grundstücke anzeigen. Da Er das dahinterliegende Haus vermietet hat, fordert Er nun von uns das wir auf unserer Seite des Weges weiter vor Parken damit seine Mieter einfacher auf seine Zufahrt gelangen können - sprich enger die Kurve nehmen und durch das Überfahren unseren Grundstücks es einfacher haben. Da wir das aber nicht nicht mehr hinnehmen wollen, da der Besitzer nicht uns bittet sondern Anschreit und befehlt uns seinen Anweisungen zu beugen, sehen wir das nicht mehr ein, und Parken nun unsere Autos an der Hofeinfahrt (unsere Seite) aber immer mindestens 30 cm entfernt vom Grenzstein. Die Sache ist nun diese Woche eskaliert, da der Eigentümer des Nachbargrundstücks am Montag mich rüde Beschimpft hat und Fotos von meinem KFZ gemacht wo und wie es geparkt war (das Autos stand auf meinem Grundstück ca. 30 cm vom Grenzstein entfernt). Ich muss erwähnen das seine Einfahrt 3 Meter breit ist und der gesetzlichen Mindestbreite entspricht. Heute Abend wurde ich von einem Mieter mit Schlägen bedroht weil der Herr seinen Porsche nicht mehr mit Schwung und Karacho mehr auf den Weg fahren kann. Ich bin ruhig geblieben trotz der Drohung, aber weil ich alleine war in dem Moment konnte ich keine Anzeige erstatten.

Laut Beglaubigten Auszug des Grundbuchamtes beim hiesigen Amtsgericht hat Er uns ein Wegerecht einräumen müssen. Unser Grundstück ist Belastungsfrei, aber die Situation droht zu eskalieren da wir nicht mehr wissen was wir machen können. Es kann doch nicht sein dass wir uns auf unserem Grundstück so ewas gefallen lassen müssen. Wir können auf das Wegerecht verzichten, und wollen so schnell wie Möglich einen Zaun ziehen lassen, aber was kommt danach? Oder müssen wir uns alles Gefallen lassen auch wenn Er keine rechtliche Handhabe hat?

Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Wegerecht, Grundstücksgrenze
Wegerecht,Flurnummer,wer muss sich kümmern?

Guten Morgen!! Hab momentan keine Ahnung wie ich mich verhalten soll und hoffe hier Antwort zu erhalten die etwas Licht ins Dunkel bringt!Folgende Situation, durch unser Grundstück führt ein Wegerecht zu einem Grundstück mit mehreren Scheunen! Bzw. Flurnummer A ist mit Flurnummer B quasi "verschlungen". Eine Flurnummer bzw. Ein Grundstück gehört mir und das andre,das mit meinem verschlungen ist einem, inzwischen verstorbenen Herrn,also nun den Erben! Dieser Herr hatte das Wegerecht und konnte mit seinem Traktor, Auto usw. Über unser Grundstück zu seinem tuckern,war nie ein Problem! Nun da er verstorben ist seid einiger Zeit verfallen die Scheunen zusehends... Ziegeln sind locker,fallen runter und natürlich sieht es auch mittlerweile unansehnlich aus! Eine Rasenfläche befindet sich vor den Scheunen,die eigentlich zum Grundstück des Herren gehören, die wir aber schon immer pflegen (auch als er noch lebte(,also Rasen mähen, Blätter zusammen rechen usw. Ich frage mich an wen kann ich mich wenden zwecks der maroden Scheunen (Hab Angst dass den Kids was auf die Rübe fallen könnte und es sieht wirklich schrecklich ungepflegt aus) genauso Frage ich mich wenn das ganze verkauft werden würde ob dann wieder jemand durchfahren könnte, durch unser Grundstück ( gibt auch noch die Möglichkeit über eine Straße von der "Rückseite " der Scheune rein zu kommen) haben wir ein Vorkaufsrecht? Achja,unser Haus steht quasi neben diesen scheunen bzw. Ist unser Garten verbandelt mit dem Grundstück und nicht klar abzugrenzen.Das Haus des verstorbenen befindet sich woanders,nicht in unmittelbarer Nähe. Dazu muss ich noch sagen, die Erben waren nur ein einziges Mal da um die Maschinen usw. Zu veräußern, das war vor drei Jahren!! Hoffe das ich es halbwegs verständlich geschrieben hab! Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus!! Herzlichen Dank fürs Lesen und hoffe dass ich eine Antwort bekomme!!!

Grundstück, Wegerecht

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