Situation: Haus mit 9 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten im EG (ohne Zugang zum Keller und dem Treppenhaus der Wohnungen). Einer der Wohnungseigentümer hat seinen Keller (ohne Info der anderen Eigentümer) mit dem Keller eines Ladenlokals verbunden, damit sein Freund als Mieter dort die Genehmigung für ein Sportstudio erhält. Im Keller sollen Duschen und Umkleidekabinen entstehen. Durch die "Fluchttür" würden die Studiobesucher dann Zugang zum Gemeinschaftskeller und dem Treppenhaus der ET-Gemeinschaft erhalten. DAS will die Mehrheit der Eigentümer nicht! Der Mieter ist bereits am renovieren, das Bauamt hat die Auflage für einen Fluchtweg gemacht, hinterfrägt die Situation aber wie ich vermute nicht. Wie gehen wir am besten vor?