Schlimmer Nachbar verhindert Verkauf unseres Grundstücks.

Hi, direkt zu unserem Problem: Wir haben eine alte Scheune in einer Sackgasse. Und hinter der Sackgasse kommt man durch ein paar Grundstücke noch zu einer weiteren Wiese die auch uns gehört. Nun haben wir für beides keine Verwendung und wollen daher beides verkaufen. Hierbei stört allerdings eine Nachbarin, die sich selbst zur Eigentümerin der besagten Straße ernannt hat und deshalb versucht jeden dort zu vergraulen. Da zwischen der Straße und unserem Grundstück zuerst das Grundstück eines anderen Nachbarn (keine Probleme) und dahinter eines der Problemmacherin liegt, besteht dort ein Wegerecht, das sie unter nicht richtigen Begebenheiten gerne einklagt aber nicht nutzt. Und auch sonst verklagt sie gerne, je nachdem, wer gerade etwas "Unruhe" stiftet, jeden, was allerdings bisher nie geklappt hat. Nun zum daraus resultierenden Problem mit dem Verkauf: wir müssen eventuelle Interessenten ja darauf hinweisen, was für eine Nachbarin es hier gibt und dass man auch durch deren Grundstück muss (welches sie im Übrigen nicht pflegt, weswegen wir uns des öfteren unbezahlt einen Weg zu unserem Grundstück schaffen mussten), um zu unserem zu kommen, was die Interessenten bisher alle abgeschreckt hat (was nicht gerade wenig brächte). Nun ist die Frage, ob wir diese Nachbarin hier irgendwie belangen können, da sich der "Schaden" dadurch auf rund 200.000€ bezieht, wie der Makler geschätzt hat.

Recht, Anwalt, Grundstück, Nachbarn, Rechtsstreit, Wegerecht
Darf Hausmeister ohne meine Zustimmung umzäunten Garten/Sondernutzungsfläche zu meinem RH betreten

Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 10Reihenhäusern. Zu den Reihenhäuser gehört hinten eine Terrasse mit kleinem Garten, welcher komplett mit einem Zaun in Standardhöhe befriedet ist.

Es gibt einen Hausmeister der jedoch nur mit Aufgaben rund um die wirklichen Gemeinschaftsflächen betraut ist. Die Instandhaltung und Wartung/Pflege der Häuser sowie zugehörigen Sondernutzungsflächen obliegt dem entsprechenden Besitzer/Nutzungsberechtigten. Der Garten ist laut Teilungserklärung uns zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen.

Nun kam es schon zweimal vor, dass der Hausmeister unseren umzäunten Garten ohne unser Wissen betreten hat um irgendwas zu machen oder zu gucken. Eine Gefahrenlage welche sofortiges Handeln erforderte lag nie vor.

Das letzte Mal hinterließ er ein Loch mitten im Garten wobei dieser im Grunde noch nicht angelegt ist. Kaputt gemacht hat er also nichts.

Dennoch finde ich es nicht toll dass der Hausmeister wie es ihm passt über den Zaun klettert und in unserem Garten auftaucht.

Wir haben auch schon das Gespräch gesucht und gebeten zumindest bescheid zu sagen. Wenn er ein berechtigtes Interesse für seine Aktion hat kann er gerne in den Garten. Ich möchte nur wissen wann, warum und was er macht. Haben ihm auch gesagt dass er wenn er ohne unsere Zustimmung das Grundstück betritt streng genommen Hausfriedensbruch begeht.

Jetzt wurde uns von anderer Seite gesagt, dass der Hausmeister das Recht hätte ohne unser Wissen jederzeit in den Garten zu gehen wenn er z. B. Berechtigte Arbeiten die der Allgemeinheit dienlich sind durchführt. Grund wäre das das Grundstück uns ja nicht gehört sondern wir nur das Nutzungsrecht hätten.

Kann mir jemand das rechtlich bestätigen oder widerlegen. Gerne auch mit Gesetzestext, Kommentar oder Urteil.

Das ich es unter umständen dulden muss ist mir klar aber irgendwie gehört der umzäunten Garten ja zu meiner Privatsphäre und da möchte ich schon wissen wann und warum gerade jemand in meinem Garten/Terrasse steht. Der ist ja jetzt nun auch nicht so groß, so dass von dort aus auch gut das Haus einzusehen ist.

Reihenhaus, Strafrecht, Wegerecht, Sondernutzungsrecht
Wegerecht und Einfahrt verändern

Vor ca. 2 Jahren hbae ich ein Haus gekauft, auf dessen Grund ein Weg zum hinten liegenden Grundstück führt, dass durch ein eingetragenes Wegerecht abgesichert ist. Problem: Meine Nachbarin ignoriert meine Aufforderung auf meinem Grund Schritt zu fahren und mit meinem Eigentum entsprechend sorgsam und pflegend umzugehen. Da ich die raponierte Einfahrt schon einmal auf meine Kosten renoviert habe, zeigen sich nun schon wieder die ersten Schäden, weil kurz vor der Einfahrt des Nachbarn stark abgebremst wird. Alle mündlichen und sehr höflichen Bitten langsamer zu fahren wurden berücksichtigt und nun hat wohl der Ehemann auch Spaß daran bekommen über die Einfahrt zu jagen. Auch ein zugestellter Brief doch nun rücksichtsvoller mit meinem Eigentum umzugehen, blieb ungehört, sodass ich meinen Plan, eine Beruhigungdzone in der Einfahrt zu plazieren, mitgeteilt habe. Im übrigen halten die Nachbarn es nicht für nötig Pflegemaßnahmen und Kostenbeteiligungen zu gewähren. Bisher habe ich darauf verzichtet Schilder anzubringen, auch weil ich nicht wusste, ob dies nicht nur durch öffentliche Stellen genehmigungpflichtig ist. Demnächst spielen meine Enkelkinder sicher auch mal in der Einfahrt und ich habe Angst, dass was passiert. Frage: Darf ich eine Beruhungszone in meiner Einfarht installieren oder die im Bauplan eingezeichnete gerade Enfahrt durch einige Kurven - ohne die Breite der Einfahrt zu verändern - verändern, damit die unsinnige Raserei aufhört. Peter

Wegerecht

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