Ich habe ein Grundstück mit einem Gebäude um 1900. Es ist das 3. Haus in einer Reihe von 4 Häusern. Die Zuwegung erfolgt über einen Privatweg. D.h, jedem der 4 Eigentümer gehört ein Wegstück. Da der Gebäuden in grauer Vorzeit mal ein zusammenhängendes Gehöft, das dann irgendwann in mehrere Grundstücke geteilt wurde. Dabei wurde das Wege- und Leitunsrecht nicht im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis gesichert. Lt Bauamt ist das nicht ungewöhnlich. Es wurde versäumt, den Weg in eine öffentliche Straße umzuwidmen. So besteht jetzt für alle Eigentümer ein Gewohnheitsrecht. Soweit alles gut. Jetzt möchte ich das Grundstück verkaufen. Keine Bank finanziert das ohne gesicherte Zuwegung. Ich habe nun gelesen, dass man ein sogenanntes Notwegerecht zivilrechtlich einklagen kann. Wie funktioniert das? Zur Ergänzung : das Grundstück ist AUSSCHLIEßLICH über den Weg an die nächste öffentliche Straße angeschlossen und nicht anderweitig erreichbar. Wir haben versucht, mit den Nachbarn zu sprechen und um Eintragung eines Geh-und Leitungsrechtes gebeten. Dies wurde abgelehnt. Das Gewohnheitsrecht hätte bisher auch allen ausgereicht. Welche Unterlagen benötigen wir? Wie funktioniert das mit der Ziviklage?