Rechtlich gegen Hochzeitsfotograf vorgehen?

Hallo,

wir haben ein Problem mit unserem Fotografen, bevor ich zum Anwalt gehen und die Kosten dort bezahle, wollte ich mein Glück hier versuchen mit einer Einschätzung von erfahrenen Leuten

Sachverhalt zur Prüfung: Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch einen Fotografen

Im Rahmen unserer Hochzeit haben wir ein Premium-Fotopaket bei einem Fotografen gebucht. Das Paket umfasst folgende Leistungen:

• 90 bearbeitete Fotos

• 90 Auszüge

• 1 Bild im Rahmen, gedruckt auf Soft-Touch-Blatt

• 1 Album Standard

• USB-Stick

• Online-Galerie

Bisher haben wir jedoch keinen Zugang zur Online-Galerie erhalten, die erforderlich ist, um die Bilder auszuwählen, die bearbeitet werden sollen. Ohne diesen Zugang sind wir nicht in der Lage, die von uns gebuchten Leistungen in vollem Umfang wahrzunehmen, da wir weder die Bilder zur Bearbeitung auswählen noch das Bild für den Rahmen bestimmen können.

Nachdem wir das Problem dem Dienstleister mehrfach mitgeteilt haben, wurde uns gesagt, dass laut Vertrag eine Frist von sechs Monaten zur Erfüllung der Leistungen besteht. Allerdings besteht für uns weiterhin das Problem, dass uns die Online-Galerie nicht zugänglich gemacht wurde. Dies behindert die zeitgerechte Auswahl der Fotos und die Erfüllung des Vertrags.

Weiterhin haben wir vom Fotografen eine Sendungsnummer erhalten, um ein Paket mit den vereinbarten physischen Leistungen (Album, USB-Stick, etc.) nachzuverfolgen. Die Sendungsverfolgung schlägt jedoch fehl, da die Postleitzahl nicht funktioniert. Es ist daher unklar, ob das Paket tatsächlich an uns adressiert ist und ob es alle vereinbarten Inhalte enthält. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass ohne die Online-Galerie die ausgewählten Fotos im Paket nicht vollständig sein können.

Bisher hat der Fotograf lediglich auf den Spam-Ordner als mögliche Ursache verwiesen. Da alle anderen E-Mails des Dienstleisters uns jedoch problemlos erreicht haben, halten wir diese Erklärung für unzureichend. Eine erneute Zusendung der Online-Galerie ist bislang nicht erfolgt.

Neue Entwicklung: Geschäftsaufgabe des Dienstleisters

Zusätzlich haben wir kürzlich eine E-Mail erhalten, in der mitgeteilt wurde, dass der Dienstleister sein Geschäft aufgegeben hat. Dies wirft nun erhebliche Zweifel auf, ob und wie die vertraglich vereinbarten Leistungen noch erfüllt werden können.

Fragen zur rechtlichen Prüfung:

1. Vertragsrechtliche Verpflichtungen trotz Geschäftsaufgabe:

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Erfüllung der vertraglich zugesicherten Leistungen durchzusetzen, insbesondere wenn das Geschäft des Dienstleisters aufgegeben wurde? Gibt es einen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz?

2. Recht auf Nachbesserung oder Preisminderung:

Falls der Dienstleister weiterhin nicht liefert oder aufgrund der Geschäftsaufgabe die Leistungen nicht mehr erbringen kann, welche rechtlichen Optionen bestehen für eine Nachbesserung, Preisminderung oder Rückerstattung?

3. Fehlende Nachverfolgbarkeit des Pakets:

Welche Schritte können wir unternehmen, wenn das Paket nicht ordnungsgemäß zugestellt wird und die Sendungsverfolgung fehlschlägt? Wie ist die Situation zu bewerten, falls das Paket tatsächlich nicht alle gebuchten Inhalte enthält?

4. Kommunikation und Dokumentation:

Sollte eine formale Frist zur Erfüllung der Leistung gesetzt werden, auch in Anbetracht der Geschäftsaufgabe? Wie sollte die Kommunikation weitergeführt werden, um rechtliche Schritte einzuleiten oder Forderungen zu sichern?

Betrug, Anwalt, Gesetz, Vertrag

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