Einzug in die Wohnung meiner Freundin - Ablehnung durch Vermieter, was tun?

Hallo zusammen,

ich würde gerne zu meiner Freundin in ihre Wohnung ziehen. Die Wohnung ist ausreichend groß (in anderen Wohnungen des Hauses leben ebenfalls zwei Personen bei gleicher Größe). 

Meine Freundin hat vor etwa einem Monat offiziell den Antrag beim Vermieter gestellt. Heute kam eine schriftliche Antwort, in der es heißt: „Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können.

Nun sind wir uns unsicher, was wir als nächstes tun können. Da wir beide uns momentan in einer Ausbildung befinden und durch das Zusammenleben Kosten sparen möchten, wäre es für uns sinnvoll, zusammenzuziehen.

Eine telefonische Begründung des Vermieters lautete, dass meine Freundin im Februar eine Abmahnung wegen angeblicher Ruhestörung (der Wecker am Morgen hat einen Nachbarn gestört) erhalten habe und dies eventuell der Grund für die Ablehnung sei. Dies wird im Schreiben jedoch nicht erwähnt.

Meine Fragen:

1. Kann die Abmahnung wirklich ein Grund sein, den Einzug abzulehnen, obwohl es im Schreiben nicht aufgeführt wurde?

2. Würde sich etwas ändern, wenn meine Partnerin und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen? Könnte der Vermieter den Einzug dann weiterhin verweigern?

3. Falls die Abmahnung kein triftiger Grund ist – welche Gründe könnte der Vermieter rechtlich geltend machen, um den Einzug abzulehnen?

Im übrigen, eine andere Wohnung könnten wir uns im Ort nicht leisten, da die Wohnungen ca. 150 Euro über der jetzigen liegen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße 

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Berechtigt oder nicht von der 1N Telecom GmbH?

Ich habe im August 2024 an einem Gewinnspiel teilgenommen und versehentlich oder vielleicht auf ,,zahlungspflichtig bestellen" geklickt. Ich habe danach keine Vertragsbestätigung oder sonstige Unterlagen erhalten. Deswegen ich davon ausgehe, dass ich doch nicht drauf gedrückt habe. Hier ist, was ich bisher unternommen habe:

Widerrufe gesendet:

  • 9.8.2024: Erster Widerruf per E-Mail.
  • 14.8.2024: Zweiter Widerruf per E-Mail.
  • 4.9.2024: Dritter Widerruf per Einschreiben mit Rückschein.
  • 10.9.2024: Vierter Widerruf per Einschreiben.
  • 16.09.2024: Widerspruch gegen die Rechnung mit Rückschein

Rechnung und Kündigung erhalten:

  • Am 12.9.2024 erhielt ich eine Rechnung über 419 Euro sowie ein Kündigungsschreiben, obwohl ich keine Leistung in Anspruch genommen habe.
  1. Verbraucherzentrale eingeschaltet:
  • Am 10.9.2024 schaltete ich die Verbraucherzentrale ein. Sie verfasste ein Schreiben an die 1N Telekom GmbH und forderte den Nachweis eines Vertrags sowie setzte eine Frist bis zum 24.9.2024. Da kam die Rechnung noch nicht an.

Warum ich glaube, dass der Vertrag nicht gültig ist:

  1. Ich habe keine Vertragsbestätigung oder Widerrufsbelehrung erhalten, was für die Gültigkeit eines Vertrags erforderlich ist.
  2. Ich habe mehrfach fristgerecht widerrufen, was den Vertrag auflösen sollte.
  3. Ich bin nicht berechtigt, den Vertrag abzuschließen, da der Internetanschluss auf den Namen meines Vaters läuft.

Nun frage ich mich, ob diese Maßnahmen richtig waren und ob ihr meine Meinung zur Ungültigkeit des Vertrags teilt? Was denkt ihr?

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