Kündigung des Alten Vermieters?
Hallo zu meiner Frage hier aus dem dem Beitrag: https://www.gutefrage.net/frage/neue-vermieterin-kuendigung
Habe ich eine weitere Frage.
Ein bekannter meinte das die Kündigung gültig sei da ich ihr nicht Wiedersprochen habe.
Laut § 574 b Abs. 2 BGB habe ich aber noch 2 Monate Zeit vor Vertragsende dem zu Wiedersprechen.
Stimmt das so oder ist da nichts mehr zu machen weil der wechsel bereits stattgefunden hat?
Wenn ich Wiedersprechen kann sollte ich den Wiederspruch dan dem ehemaligen und momentane Vermieter schicken?
Wenn ja kennt da jemand eine vorlage?
Danke für das Lesen im Voraus.
2 Antworten
Auch ein Widerspruch gegen eine ordentllche Kündigung hebt die Kündigung nicht auf. Aber in deinem Fall ist diese Künddigng wirkungslos, weil der Kündigungsgrund unzutreffend ist.
Daher musste der Kündigung auch nicht widersprochen werden. Deine neue Vermieterin könnte wegen Eigenbedarf kündigen, hat sie aber nicht. Deshalb solltest du dich hier nicht auf Diskussionen einlassen sondern einfach abwarten, was deine Vermieterin nun vor hat.
Falls du dennoch ausziehen willst, müsstest du kündigen oder einvernehmlich mit der Vermieterin den MV auflösen.
Jeder ordentlichen Kündigng kann widersprochen werden, auch wenn das im Kündigngstext steht, das nicht widersprochen werden kann. Bei außerordentlichen und fristlosen Kündigungen kann nich widersprochen werden, wenn die Begründung wirksam ist.
Die Widerspruchsbelehrung ist nicht massgeblich.
da der neue Eigentümer (Vermieter) in sämtliche Rechte und Pflichten eintritt, musst Di Dich jetzt an den neuen Eigentümer wenden
Danke wenn ich es richtig verstanden habe hat der vorige vermieter auch nicht in die kündigung reingeschrieben das ich ihr wiedersprechen kann was meiner meinung nach die kündigung zusätzlich ungültig macht.