Wer kann von wem Schadensersatz verlangen?

Hi,

ich habe eine Frage und zwar:

Die Wohneigentümergesellschaft beauftragt einen Verwalter ( Verwaltervertrag zwischen denen). Der Verwalter beauftragt einen speziellen Dienstleister ( Verwalter sollte diesen finden, da es seine Aufgabe war.. also es wurde von der WEG beschlossen, dass der Verwalter so ein Vertrag machen soll). Der spezielle Dienstleister beauftragt einen selbständigen Subunternehmer, der jahrelang für diesen Dienstleister tätig ist.

Also: WEG--> Verwalter--> Dienstleister--> Subunternehmer

Während der unachtsamen Arbeit des Subunternehmers ( es geht um Baumkontrolle, ob die 100 Jahre lange Eiche fallen könnte. Der Subunternehmer stellt ein Gutachten über den Zustand des Baumes etc.) fällt der Baum am nächsten Tag. Es werden Autos beschädigt von den Miteigentümer des Mehrfamilienhauses. So die frage ist jetzt, wer von denen zahlt die Reparaturkosten der Miteigentümer und warum ? Im Prinzip hat der Subunternehmer wegen der unachtsamen Arbeit fahrlässig gehandelt, aber zwischen der WEG und dem Subunternehmer gibt es keinen direkten Vertrag nur zwischen dem Dienstleister und dem Subunternehmer (evtl. Werkvertrag? ). und zwischen dienstleister und Verwalter ( evtl, Werkvertrag / Dienstvertrag?) und zwischen dem Verwalter und der WEG (Verwaltervertrag).

Vielen Dank im voraus

Auto, Schadensersatz, Wohnung, Recht, Gesetz, Law, Vertrag, Hausarbeit, BGB, Jura, Jurastudium, Wohneigentum, Reparaturkosten
Küchenkauf trotz Lügen verbindlich?

Hallo Leute,

ich glaube, dass ich die Antwort auf meine Frage bereits kenne: Der Vertrag wurde unterschrieben, damit ist nichts mehr daran zu ändern.

Ich bin - dumm wie sooft - auf den Trick eines Möbel-, Küchenstudios hereingefallen. Im Flyer wurde suggeriert, dass man als einer von nur 50 Testkäufern einer "Industriestudie" eine Küche kauft und dadurch extrem günstige Preise erhält.

Ich also dorthin, während des Gesprächs habe ich mehrfach meine Zweifel zum Ausdruck gebracht. Mir wurde dann auch mehrfach versprochen, dass die Preise für die Küche direkt vom Hersteller an mich weitergegeben werden unter Umgehung des Verkäufers (Zurbrüggen).

Dazu wurde sogar eine Skizze angefertigt:

Industrie --> Verkäufer --> Käufer ("Verkäufer" war durchgestrichen).

Für diese Skizze habe ich einen Beleg. Natürlich MUSSTE ich den Vertrag sofort unterschreiben, sonst wäre all das nicht möglich gewesen. Ich dachte mir, dass man ja leicht die Weitergabe von Einkaufspreisen an mich prüfen kann und habe dann - so unwohl mir dabei auch war - unterschrieben. Ich rief direkt danach Freunde an, um Ihnen von dem "tollen" Angebot zu erzählen, damit sie es auch wahrnehmen könnten und erhielt prompt 1 Stunde nach Unterschrift die Rückmeldung, dass es kein gutes Angebot sei (die Küche wurde grob geplant und berechnet). Also schrieb ich Zubrüggen und bat um Rücktritt (in dem Vertrag war ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen), woraufhin mich der Abteilungsleiter anrief und mich beruhigte, indem er sagte, dass die Küche ja noch nicht fertig geplant sei und all das, was mir die Dame erzählt hatte, so auch stimme.

Als einige Zeit später die endgültige Planung anstand, stellte sich heraus, dass nichts davon stimmte. Es werden keine Einkaufspreise an mich, den Testkäufer, weitergeben, letztlich ist es ein völlig normaler bis zu hoher Preis für die Küche geworden. Ich las nun Dinge von Täuschung und unlauterem Wettbewerb, aber insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich da nicht mehr rauskomme. Es scheint keine Rolle zu spielen, dass meine Unterschrift nur durch die Lüge der Weitergabe von Einkaufspreisen an mich zu Stande kam. Aber ich frage hier trotzdem mal nach, wer weiß..., vielleicht hat jemand von Euch eine Idee. Wahrscheinlich gibt es auch keine "Studie" oder sonstiges, ich bin manchmal echt eine Idiotin. :(

Lieben Gruß

Betrug, Küche, Recht, Vertrag, kuechenkauf, Lüge, unlauterer Wettbewerb, Vertragsrecht, Täuschung
Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen. Ihr Mietverhältnis lief offiziell noch bis zum 31.07. Freundlicherweise hat Sie die Wohnung aber schon am 15.07. verlassen, damit die Nachmieterin sich schon einrichten kann. Meine Freundin zahle die Miete trotzdem bis zum 31.07.

Am 15.07. wurde ein Anwesenheit meiner Freundin, der Nachmieterin und des Vermieters eine Begehung der Wohnung mit Übergabeprotokoll inkl. Unterschrift der drei Parteien veranlasst.

JETZT kommt der Vermieter an und sagt "Du musst dich noch ummelden, hier steht noch ein Karton neben der Mülltonne, am Boden sind Flecken und das Waschbecken hat einen Sprung."

Von den Flecken und dem Waschbecken hat meine Freundin und auch ich, wenn ich auf Besuch war, nie etwas gesehen. Es ist also möglich, dass es nach dem 15.07. entstanden ist. Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren und der Boden aus der Kaution meiner Freundin bezahlt wird.

Obwohl die Schäden nicht am Protokoll stehen!!

Außerdem hat er noch Urkundenfälschung begangen, weil er die Schäden einfach auf Übergabeprotokoll geschrieben hat, NACHDEM meine Freundin und die Nachmieterin unterschrieben haben und das in Abwesenheit der beiden.

Ich wollte mich nur absichern: Wir sind im Recht, richtig?

Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Mietverhältnis
Privatkauf über EBay Kleinanzeigen und Geld wird nicht gezahlt?

Hallo zusammen,

ich habe einen Laptop über eBay Kleinanzeigen verkauft. Hierbei wurde vereinbart, dass eine Anzahlung getätigt wird (ist auch persönlich geschehen) und die Restzahlung am 01.08. geschieht. Es wurde ein Vertrag erstellt, der von beiden Seiten auch unterschrieben wurde und als Pfand und Absicherung sollten wir den Ausweis einbehalten.

(Inhalte des Vertrags)

Kaufvertrag von Privat

Verkäufer/-in

Name:

Vorname:

Geburtsdatum/Geburtsort:

Telefon:

Straße:

PZL/Wohnort:

Personalausweisnummer:

Käufer/-in

Name:

Vorname:

Geburtsdatum/Geburtsort:

Telefon:

Straße:

PZL/Wohnort:

Personalausweisnummer:

über folgenden Artikel/Gegenstand

Kaufgegenstand:

Hersteller:

Typenbezeichnung:

Seriennummer:

Der o.g. Verkäufer versichert, dass der genannte Artikel alleiniges Eigentum des Verkäufers, nicht als gestohlen gemeldet ist und frei von Rechten Dritter ist.

In beidseitigem Einvernehmen beträgt der zu entrichtende Kaufpreis insgesamt 300,00 €.

Am 24.07.2020 ist eine Anzahlung von 35,00 € zu entrichten. Der Käufer verpflichtet sich mit dieser Anzahlung und seiner Unterschrift auf eine spätestens am 01.08.2020 zu entrichtend Restbetragzahlung von 265,00 €. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises behält der Verkäufer den Personalausweis des Käufers als Pfand ein.

Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist und es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Verkauf erfolgt [im Übrigen] unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder sonstigen Haftung des Verkäufers. Ein Widerrufsrecht ist bei einem Privatverkauf vollständig ausgeschlossen.

Ort, Datum

Unterschrift Käufer

Ort, Datum

Unterschrift

Jetzt kamen aber von der Käuferin nur Ausreden dass sie jetzt keine Zeit zum antworten hat und es bei ihr gerade stressig ist da ihre Schwester im Krankenhaus läge... Natürlich haben wir dafür Verständnis, jedoch brauchen wir das Geld auch und da sie sich von selbst aus nicht meldet werden wir misstrauisch.

Welche Schritte können wir einleiten?

Recht, eBay, Vertrag, Kleinanzeigen, betrugsfälle, Betrugsverdacht, eBay Betrug, Verkäuferschutz, Verkäuferrecht
Noricus Finanz Versicherung ohne Unterschrift was nun?

Hallo guten Tag, ich habe ein wenig im internet herum gestöbert da ich auf der suche nach einem schnellen kurz kredit in höhe von 5.000€ war.. habe schlussendlich von noricus finanz einen beitrag gefunden und mich dort beworben.

Hierbei musste ich nichts angeben außer meinen namen mein geburtsdatum sowie meine adresse und mein geschlecht, keine dokumente wie verdienstabrechnungen.. personalausweise oder ähnliches.

Aufgrund dessen das ich in der ausbildung bin und nicht so viel verdiene habe ich eine versicherung mit angeklickt falls ich raten mal nicht zahlen könnte etc.

habe aber nichts unterschrieben es einfach nur angeklickt etc.

kurz darauf kam eine email über die besätigung des kredites sowie der versicherung mit den preisen und konditionen..

Allerdings möchte ich dies nun nicht mehr, habe nun aber auch nichts unterschrieben habe auch schon vermehrt denen per email mitgeteilt das ich die versicherung sowie den kredit nicht möchte jedoch kommt immer wieder nur die mail mit der bestätigung des kredites und der versicherung als antwort..

nun ist meine frage, habe ich das jetzt an der backe und werde vermutlich am ende noch mehr zahlen müssen trotzdem das ich keinen vertrag unterschrieben habe, oder ist das ganze ungültig bis ich es unterschreibe?

und falls dies gültig ist, ich habe in keiner der mails irgendeine art kündigung gefunden.. wie kündige ich das ganze hat damit jemand erfahrung?

Kredit, Recht, Vertrag, Ratenzahlung, Unterschrift

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