Angestellter Hausverwalter schließt Verträge ab - unwirksam?

Folgender Fall:

Die Eigentümergemeinschaft eines Hauses haben die ABC GmbH zur Hausverwaltung bestellt inkl. Verwaltervertrag, Vollmachten usw. Die ABC GmbH darf lt. Vollmacht Rechtsgeschäfte für die Eigentümergemeinschaft abschließen.

Ein Mitarbeiter der Hausverwalter ist zudem nebenberuflich Selbstständig als XYZ Einzeltunternehmen tätig im Bereich Handwerk. Eben dieser Mitarbeiter der ABC GmbH schließt nun einen Vertrag mit seinem eigenen Unternehmen XYZ ab bzw. beauftragt sich als Einzelunternehmen selbst, um eine Dienstleistung/Instandhaltung zu erbringen.

Die Rechnung wurde per Vorkasserechnung an die Eigentümergesellschaft gestellt, ging der Hausverwaltung zu und wurde bezahlt, dadurch erfolgte die Beauftragung und ein Kaufvertrag kam zustande.

Es existitert keine explizite Vollmacht im Rahmen des Arbeitsverhätnisses der ABC GmbH, allerdings gibt es eine "Duldungsvollmacht" da die Geschäftsführung der ABC GmbH duldet, dass deren Mitarbeiter Verträge - auch im Namen der vertretenden Eigentümergemeinschaften abschließen.

Daher müsste das Rechtsgeschäft wirksam sein. Durch die Duldungsvollmacht wurde es wirksam abgeschlossen und durch die Zahlung der Rechnung vollumfänglich beauftragt und schlussendlich auch abgewickelt.

Oder liege ich falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Vertrag, Eigentümergemeinschaft, Handelsrecht, Hausverwaltung, Vollmacht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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