Hallo,
ich könnte ein günstiges Baugerüst erwerben, dass ich in erster Linie selber benutzen will. Da ich es aber nur alle paar Jahre mal zum Streichen brauche, bin ich am überlegen, mir eine Gewerbekarte zu holen und das Gerüst zu verleihen. Ich will das Gerüst OHNE Aufbau verleihen. Also jeder, der meint sein Haus selber streichen zu müssen und ein billiges Gerüst leihen will, kann es dann quasi bei mir abholen und muss es selbst auf- und wieder abbauen. Und anschließend auch wieder zurückfahren. Ich kümmere mich quasi nur darum, dass das Gerüst in einem guten Zustand ist.
Jetzt kommt die große Frage: Wer haftet, falls dem Leiher was passiert? Also wenn er einen Fehler beim Gerüstaufbau macht? Oder runterfällt, weil er es nicht vorschriftsmäßig augebaut hat? Oder falls er das Gerüst nicht vorschriftsmäßig befestigt, es durch den Wind umgerissen wird und auf ein Auto drauffällt?
Ich konnte bis jetzt nur Fälle finden, in denen der Verleiher auch gleichzeit der Gerüstbauer/Gerüstaufsteller ist. Und für die gibt es eine extra Versicherung (die allerdings saumäßig teuer ist).
MfG Stake