Ist die Formulierung "diese Kernkraftwerke sind nicht versicherbar" sprachlich korrekt?

Der Geschäftsführer der FDP im Deutschen Bundestag hat erklärt

FDP-Politiker Johannes Vogel - deutschlandfunk.de

deutschlandfunk.de/johannes-vogel-fdp-keinen-

Es bleibt dabei, für mich ist Kernspaltung keine dauerhafte Lösung, unter anderem als überzeugter Marktwirtschaftler und Ordnungspolitiker, der weiß,

diese Kernkraftwerke sind nicht am Markt versicherbar.

Das ist keine dauerhafte sinnvolle Technologie,

Jetzt ist es ja so es gibt die

  • Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG)

Wikipedia schreibt dazu

Aus diesen Gründen ist ein einzelnes Versicherungsunternehmen typischerweise nicht in der Lage, dieses Versicherungsrisiko alleine zu tragen.

Auch die Möglichkeit, die Risiken an Rückversicherer weiterzugeben, scheitert

an der Bereitschaft der Versicherungsgesellschaften, ein solches Risiko zu übernehmen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft

Meine Frage an euch

Ist die Formulierung " diese Kernkraftwerke sind nicht am Markt versicherbar" sprachlich korrekt?

Ja. 74%
Nein. 17%
Grenzwertig. 4%
andere Meinung 4%
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Wer haftet, wenn ein fremdes Kind in den Teich fällt?

Hallo,

wir haben hier ein großes Problem. Mein Mann und ich habe seit 2 Jahren einen Teich in unserem Garten.

Im Dezember 2016 ist eine neue Familie mit 3 Kindern in unsere Straße eingezogen. Die Familie hat eine 4jährige Tochter u diese hört nicht u ist absolut frech. Sie betritt ohne Erlaubnis u trotz mehrerer Verbote von der Mutter das Grundstück meiner Nachbarin um dort zu spielen. Auch meine Nachbarin hat ihr schon gesagt, dass das nicht geht.

Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Problem. Als unser Haus gebaut wurde, wurde eine Hecke gezogen, aber an einer Stellen wurde bewusst der Garten offen gelassen, so dass man direkt von der Auffahrt in den Garten gehen kann. Es wurde vom damaligen Eigentümer auch nie ein Tor gesetzt. Wir haben das Haus 2015 gekauft u haben bislang auch kein Tor gesetzt, so dass man nach wie vor in den Garten gehen kann.

Ich muss und möchte wissen wie die rechtliche Lage ist, wenn die 4jährige Tochter meiner Nachbarin unser Grundstück ohne unsere Erlaubnis betritt u in den Teich fällt. Natürlich muss die Mutter auch die Aufsichtspflicht gewährleisten u tut dies in diesem Fall nicht, aber haften wir dann zum Teil, haften wir ganz oder haften wir gar nicht???

Wir wollten erst im nächsten Jahr ein Tor an die Stelle setzen, weil wir selber eine kleine Tochter haben und wollten das Grundstück dann so absichern, dass sie nicht aus dem Garten kann.

...Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Moral. Wenn so etwas passieren sollte, ist dass das Schlimmste was passieren kann u ich muss daher wissen wie die Rechtssprechung ist. Ich habe im Internet verschiedene Sachen dazu gefunden.

...Ohne dass es jetzt böse gemeint ist, kann es irgendwo nicht richtig sein, dass wir ggf haften müssen, da wir keine Erlaubnis gegeben haben und die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt.

Ach ja und meine Nachbarin hat inzwischen ein Tor. Das Mädchen aus der Nachbarschaft klettert da rüber.

Viele Grüße

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