Muss ich einen neuen Kühlschrank kaufen, weil meine Vermieterin ihren verlegt hat?
Ich ziehe nach etwa einem Jahr aus meiner Mietswohnung aus. Ich habe damals den Kühlschrank meiner Vormieter übernommen, weiterverkauft und meinen eigenen Kühlschrank in die Wohnung gestellt.
Meine Vermieterin meint jetzt, zur Wohnung gehöre aber auch ein kleiner Kühlschrank. Dieser war jedoch bei meinem Einzug nicht in der Wohnung, was ich auch beweisen kann und wofür es Zeugen gibt.
Meine Vormieter meinen, die Vermieterin hätte zu deren Mietszeit den Kühlschrank in den Keller bringen lassen. Da finde ich ihn aber nicht, da ich zu einigen Räumen keinen Zutritt habe und sie selbst nicht nachsehen möchte.
Im Mietvertrag steht, zur Wohnung gehöre ein Kühlschrank, ein Übergabeprotokoll haben wir nicht.
Meine Frage ist jetzt: ist es rechtlich in Ordnung, wenn meine Vermietrin mir den Preis für einen neuen Kühlschrank von der Kaution abzieht?
2 Antworten
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Wenn im Mietvertrag nur etwas von einem Kühlschrank steht, aber nichts von einem neuen, dann kannst Du auch einen gebrauchten kaufen und hinterlassen.
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Im Mietvertrag steht, zur Wohnung gehöre ein Kühlschrank
Dann muss die Wohnung auch mit einem Kühlschrank zurückgegeben werden.
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Muss die Wohnung dann nicht aber auch mit Kühlschrank vermietet werden? Meiner Meinung nach hat sich die Vermietrin da auch das ganze Jahr nicht an den Vertrag gehalten
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Da der Kühlschrank der Vormieter da war, ging ich davon aus, dass es nicht noch einen zweiten Kühlschrank in der Wohnung geben soll. Meine Vormieter haben die Wohnung ja auch ohne den Kühlschrank der Vermieterin übergeben, wieso mussten die nicht für den fehlenden Kühlschrank aufkommen?
Aber wieso ist das meine Verantwortung? Sie hat den Vertrag doch genauso unterschrieben und sie ist diejenige, die den Kühlschrank aus der Wohnung entfernt hat