Mietvertrag gültig wenn keine Kopie ausgehändigt?

Meine Freundin hat vor ca. 3 Wochen einen Mietvertrag mit ihrem Vermieter unterzeichnet. Sie bewohnt die Wohnung ihres verstorbenen Sohnes seit er verstorben ist im Einvernehmen mit dem Vermieter (der inzwischen ebenfalls verstorben ist) und sein Sohn ist der jetzige Vermieter. Auch er hat sie geduldet und einen Mietvertrag im Sinne seines Vaters zugesichert. Dafür gibt es auch Zeugen. Jetzt wurde der Mietvertrag von beiden unterzeichnet, allerdings ohne Zeugen. Der Vermieter war bei ihr und hat den unterzeichneten Mietvertrag dann mitgenommen mit der Zusicherung, dass er eine Kopie macht und diese für sie in die Post steckt. Nach 3 Wochen kam jetzt ein Brief, wo er schreibt, dass er umgedacht hat, und die Wohnung jetzt doch leer lassen möchte aus versch. persönlichen Gründen, und sie sollte doch innerhalb 1 Monates die Wohnung komplett räumen. - Nach meiner rechtlichen Auffassung ist der Vertrag zustande gekommen, auch wenn hier keine Kopie vorliegt. Zumal der verstorbene Vermieter auch schon zugesichert hatte (mit Zeugen), dass es einen Mietvertrag geben wird, und dass sie solange da schon wohnen kann. Meines Erachtens muss der Vermieter jetzt einen triftigen Grund für die Kündigung haben und er muss mind. 3 Monate Frist gewähren. Meine Frage ist, ist der Mietvertrag zustande gekommen, auch wenn der Vermieter die Kopie verweigert hat und kein weiterer Zeuge bei der Unterschrift dabei war? Wie könnte die rechtliche Lage aussehen....

Kündigung, Vermieter

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