Mein Anwalt reagiert nicht?

bwhoch2  25.01.2024, 13:12

Hast Du dafür gesorgt, dass Deine schriftliche Kündigung rechtzeitig beim Vermieter in sein Gewahrsam angekommen ist? Oder gibt es hierbei Zweifel?

bodenlos908 
Beitragsersteller
 25.01.2024, 14:45

Habe schriftlich eine geschrieben und postalisch abgeschickt. Habe eine Bestätigung erhalten kurz danach.

2 Antworten

Bitte genau beantworten und nicht drumrumreden !

Wann hast du die Kündigung abgeschickt?

Wann war dein letzter Miettag laut Kündigung (Ende der Kündigungsfrist)?

Welchen 'Fehler macht der Vermieter in der Kündigung geltend?

Beispiel einer wirksamen Kündigung:

Hiermit kündige ich meinen Mietvertrag, die Mietwohnung in 10267 Berlin, Pistorstr. 22, 2.Etage links betreffend, zum 30.04.2024. Berlin , 25.01.2024

Johannes Friedmann

Mieter

Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate, die Kündigungsfrist endet am Monatsletzen. Damit sind die Bedingungen der mieterseitigen ordentlichen Kündigung erfüllt. Dein Vermieter hat den Erhalt der Kündigung bestätigt. WANN hat er die Kündigung erhalten?

Und die Kündigung kam rechtzeitig vor dem 3. Werktag des Monats an? Hat der Vermieter auch bestätigt, wann er die Kündigung bekommen hat?

Kündigung muss schriftlich sein. Bestätigung muss nicht sein und deswegen reicht normalerweise auch eine WA-Nachricht, um zu erkennen, wann und dass das Dokument beim Vermieter eingetroffen ist.


bodenlos908 
Beitragsersteller
 25.01.2024, 15:53

Beim vorherigen Vermieter hat das gut funktioniert.

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