Unverschuldeter Verkehrsunfall ohne Zeugen. Unfallgegner hat Zeugen

Hallo zusammen, meine Frau hatte mittlerweile schon vor ca.4 Wochen einen Verkehrsunfall. Sie ist auf einer Vorfahrtsstraße geradeaus gefahren. An einer Kreuzung ist von rechts ein Opel ungebremst durch die Kreuzung gebrettert obwohl er dort die Vorfahrt gewähren muss. Meine Frau konnte nicht mehr ausweichen und ist im seitlich reingefahren. Das Auto des Unfallgegners hat hierbei eine fast 90 Grad Drehung gemacht. Total unter Panik hat meine Frau mich angerufen und da der Unfallort nicht weit weg war, bin ich hingerannt. (Allgemein unsere erste solche Situation) Ich bin vor der Polizei angekommen! Nun für uns war sie Sachlage eigentlich geklärt, da viele "Zuschauer" uns bestätigt haben, dass der Unfallgegner Schuld hat. Soweit ok...nun habe ich gestern einen Brief von der Stadt bekommen mit der Aufforderung, dass ich mich als Zeuge melden soll. Erst da habe ich realisiert, dass die Polizei mich als Zeugen aufgeschrieben hat, obwohl ich den Unfall gar nicht gesehen habe. Somit haben wir nun eigentlich keinen Unfallzeugen. Der Unfallgegner hat natürlich einen Beifahrer gehabt der nun als Zeuge fungiert. Somit wächst natürlich der Stress, dass die gegnerische Versicherung uns eine Teilschuld anlasten möchte. Bei solchen klaren Verhältnissen, besteht die Möglichkeit das diese damit durchkommt? Ich habe vom Unfallort Fotos mit dem Handy gemacht. Dabei habe ich genau geachtet das man die Beschilderung sieht. Können diese das entscheidende Beweismittel sein? Wir regeln diese Angelegenheit über einen Anwalt jedoch ist dieser sehr schwer zu bekommen (Telefonisch) und die Panik wächst! Vielen Dank für eure Antworten Gruß Philipp

Unfall, Verkehrsrecht
Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel

Hallo ;-)

Wir haben am 12.09.2013 bei einem großen Opel Händler einen gebrauchten Meriva gekauft. 1 Jahr alt, 20000 km gelaufen.

Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist mir aufgefallen, das unter ,,Unfallschäden'' UNBEKANNT angegeben war. Haben den verkäufer darauf angesprochen und er meinte, das sie das immer so reinschreiben.,, Der Vorbesitzer hat uns gesagt, der Wagen ist Unfallfrei, aber das können wir ja nicht überprüfen. Darum schreiben wir das immer so rein. Aber der Wagen ist Unfallfrei. ''

Haben uns nichts böses dabei gedacht und den Vertrag unterschrieben.

Jetzt, bei genauer durchsicht der Papiere kommen mir doch langsam leichte Zweifel. Denn im AU Bericht steht drin, das die AU ,,nach erfolgreicher Reperatur'' durchgeführt worden ist.

Ich habe durch das Service-Heft den Vorbesitzer (ebenfalls ein großer Autohändler, welches dieses Fahrzeig wohl an Sixt vermietet hat) in Wiesbaden ausfindig machen können und denen jetzt mal eine Email geschrieben, ob Ihnen ein Unfall bekannt ist. Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.

Meine Frage nun, könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hat? Ich denke dann müssten die mir noch den Vertrag zuschicken, wo sie angeben, das der Wagen als UNFALLWAGEN verkauft wurde. Denn wenn nicht, hätte das mein Opel händler ja nicht wissen können, oder? Wie sieht es dann aus, mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Es geht hier immerhin um 15,000 € :-(

Danke für die Antwort ;-)

Unfall, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Rücktritt, unfallschaden

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