Eigener geparkter PKW rollt trotz angezogener Handbremse auf Nachbarauto.

Hallo Community,

mir ist kurz nach meinem Gebrauchtwagenkauf ein kleiner Unfall passiert.

Am 15.10.13 habe ich den 4er Golf abgeholt. Schon am ersten Abend nach dem Kauf, ist mir mein Golf mit dem Heck, trotz maximal angezogener Handbremse, auf das Nachbarauto frontal "aufgerollt". (Als ich ausstieg stand das Auto noch sicher vor dem Haus.) Die Entfernung betrug hierbei höchstens 4-5m.

Am selben Abend fiel mir der Schaden auf und so, wie es sich natürlich gehört, habe ich meine (superfreundliche) Nachbarin sofort informiert und den Wagen vor gefahren.

Nun zu den Schäden:

  • Zum einen hat mein Golf eine kleine Delle an der Einbuchtung in der das Kennzeichen sitzt.

Das Gegnerauto, ein Geländewagen mit stabilerer Karosse hatte nun ein sichtbar zerdeppertes Kennzeichen und ein Teil des Kennzeichenhalters ist komplett abgebrochen.

Wenn man das Kennzeichen abnimmt ist ein weiterer Schaden festzustellen, an der Stelle, an der die Kennzeichenhalterung befestigt wurde. Man kann sich das so vorstellen, wie wenn man einen langen Nagel durch ein Loch in einer Kunststoff Karosse steckt und diesen an beiden Seiten in die gegenüber liegende Richtung drückt. Also ein von außen nicht sichtbarer und sowieso minimaler Schaden an der Fahrzeugfront.

Wie es der Zufall will, ist mein Auto "natürlich" auf das Auto der Nachbarn gerollt, mit denen wir ein nicht all zu friedliches Verhältnis pflegen. Wir einigten uns am selben Abend darauf, dies ohne Versicherung etc. zu regeln. Aber anstatt an der Abmachung festzuhalten nutzt sie dies nun um uns wirklich eins auszuwischen, was man auch durch ihre provokante hochnäßigkeit und ausdrucksweise feststellen kann.

2 Tage später stand die nette Nachbarin vor der Tür und bat mich zu ihrem Auto. Sie sagte mir, dass sie einen Gutachter eingeschaltet hätte und dieser einen Schaden im ersten tausender Bereich festgestellt hätte.

Heute kam zusätzlich ein Brief einer Anwaltskanzlei, die unsere Nachbarin Zitat: ..."mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen..." dazugeschaltet hat.

Jetzt zu meinen Fragen:

1. Trägt der Fahrzeugverkäufer eine Mitschuld, weil er diesen offensichtlichen Schaden verschwiegen hat? Der Kaufvertrag: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf Der Verkäufer hat keine Beschädigungen angegeben obwohl die Handbremsenschwäche (und nebenbei auch ein verschwiegener Unfallschaden + etliche Kleinigkeiten) vorhanden sind.

2. Kann ich ebenfalls einen Gutachter einschalten, der feststellen soll ob diese minimalen Schäden schon vorher vorhanden waren? Und wer trägt die Kosten? Übernimmt das meine Versicherung bei Haftpflicht? (DEVK)

Wäre wirklich super, wenn mir da jemand ähnliche Erfahrungen oder gar rechtliche Regelungen und weitere Ratschläge geben könnte.

Jonas

Unfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Autokauf
Fahrerflucht Vorgeworfen.? wie soll ich handeln

Hi alle zusammen ich bin bisschen unter schock. Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen gestern war die Polizei bei mir. Ich schildere jetzt meine Sicht.

Ich fuhr auf der Landstraße mit zwei Spuren es geht bisschen Berg runter und die Spuren fangen bisschen später an also sind beim runter fahren erst später gekennzeichnet aber es geht einmal gerade aus nach unten und einmal nach rechts zum abbiegen. ich habe mich an meiner Seite gehalten auf der linken Spur und vor mir fuhr ein rotes Auto wie es sich jetzt herausstellt ein VW Lupo er hat schon knapp 100 Meter davor angefangen zu blinken das er auf die rechte Seite will ich habe mir nichts dabei gedacht und fuhr weiter an meiner Seite und ja ich hatte auch Musik an im Auto aber auch nicht laut gewesen. Wie gesagt platz für zwei Autos dann plötzlich bleib er mittig und links von mir ist eine Leitplanke und er ich war schon bei der Hälfte mit den anderen Auto und er kam mir immer näher ich habe gas gegeben und bin schnell durch gefahren. habe dann nur im Rückspiegel Lichthupe mit bekommen und einmal normales Hupen hab aber nur gedacht das er sich aufregt mehr nicht und anstatt gerade aus zu fahren fuhr ich doch nach rechts weil da die Tankstelle ist in die Richtung dachte tanke noch schnell war dann mit allem fertig bin 1 stunde später heim gekommen. aus den Auto ausgestiegen und mir nichts gedacht ging dann rein und etwa eine weiter stunde später klingelt die Polizei bei mir. und sagt ja der andere wagen hat ein schaden naja wie es mir gesagt wird minimaler schaden Kratzer von 1,3 CM und den sieht man auch kaum auf den Bildern das sie mir gezeigt hatten ich hab dann bei mir geguckt sie fanden da Kratzer in etwa der gleichen Höhe wie von anderen Fahrzeug der Spiegel. Hab bisschen größeres Auto Nissan Qashqai und wie gesagt er hatte ein Lupo wie die Polizei mir mitteilte und sie sagten der hätte ein schaden und es würde bei mir auch passen.

Aber die Kratzer waren schon vorher da an der Beifahrer Tür das ist schon vor paar Monaten passiert als ich durch ein Wald weg fuhr.

Die sagten mir ich soll das jetzt erst mal so hinnehmen wie es ist. Und das ich noch ein Brief Bekomme Was erwartet mich den ? jetzt als ich der Polizei das genau so sagte haben die mir nicht wirklich geglaubt. Vielleicht weil ich sehr jung bin ? werde erst 19 in paar Monaten und habe noch Probezeit :( deswegen mache ich mir da sehr große Sorgen. Wäre da wirklich was würde ich auch stehen bleiben dafür ist es mir viel zu schade um solchen Ärger zu haben den ich jetzt habe.

War schon jemand in so einer Situation und wie ging es aus ?? bin echt am verzweifeln ich bin an mein Auto angewiesen ich muss jeden Tag 22 KM zur Arbeit fahren und das beste noch bin Automobilverkäufer passt ja sehr schön zu der Sache. ich weiß nicht was passiert wen die mein Führerschein weg nehmen kann ich die Ausbildung ja direkt vergessen.!

Arbeit, Unfall, Polizei, Versicherung, Anwalt, Fahrerflucht
Wer zahlt bei Totalschaden durch Fremdverschulden?

Hallo, bei uns daheim haben wir nun zum 2. Mal das Problem in naher Zeit.

Mein Bruder hatte sich einen Neuwagen (Dachia Duster) gekauft. Da man diesen natürlich nicht sofort komplett zahlen kann auf Finanzierung, heißt es besteht ein Kredit.

Nun ist beim ersten Auto einer hinten reingerauscht. Werkstatt stellte wirtschaftlichen Totalschaden fest. Von der Polizei war klar ersichtlich, dass es Fremdverschulden war.

Versicherung zahlt natürlich den Schaden, heißt den Zeitwert des Autos. Doch was ist eigentlich mit den Zinsen die noch zu zahlen sind? Beim alten Auto waren es schließlich noch gut 4 000 Euro, die die Bank an Zinsen bekommen täte und die waren ja kein Wert des Autos mehr. (Das Auto war knapp 9 Monate alt?)

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Nach dem Totalschaden bestellte mein Bruder sich erneut einen Neuwagen. Diesmal noch etwas besser, wodurch er natürlich auch rauf zahlen musste. (Verständlicherweise). Die 4000 Euro, welche vom alten Wagen aber noch zu zahlen waren an Zinsen an die Bank werden dem neuen Kredit zugefügt.

Knapp 2 Wochen später erhält er das Fahrzeug. Doch nun ist ihn, nach 3 Wochen im Besitz, vorne wider einer reingerauscht, da er die Vorfahrt nicht beachtet hatte. Heißt also wieder ist Fremdverschulden am Werk.

Was passiert nun, sollte dies ebenfalls ein Totalschaden werden, da Achsen und sämtliche andere Teile der Karosserie verzogen sein sollte oder der gleichen?

Selbst wenn das Auto gezahlt wird von den jeweiligen Versicherungen. Was passiert mit den Zinsen die durch den Kredit ja noch bestehen?

Bei dem einen Wagen waren es noch 4000 Euro die auf den neuen Kredit nun übertragen wurden. Beim zweiten Fahrzeug werden es wenn auch noch welche werden, selbst wenn man es mit Bezahlung der Versicherung sofort auslösen könnte.

Irgendwann ist der Geldhahn auch erschöpft und es besteht keine Möglichkeit mehr noch einen dritten Neuwagen anzuschaffen, sowie die Zinsen immer weiter dazukommen.

Weiß jemand wer für den Schaden aufkommen muss, welcher dadurch entsteht, da man gezwungen ist einen Kredit früher als normal notwendig (da Fremdverschulden) aufzulösen? Die Banken wollen ja auch ihr Geld, aber aktuell scheint es mir, als wäre in dem Moment dennoch immer noch der angepisst, der den Neuwagen halt auf Kredit hat. Das würde aber meiner Meinung nach implizieren, dass es sich nicht lohnt einen Neuwagen überhaupt zu kaufen. Den aus der Portokasse dürften nur die oberen 10 Tausend sich einen Neuwagen leisten können.

Das die Versicherung der Verursacher für den Schaden am Auto aufkommst (also dem Schaden des "Totalschadens" bei Reparatur)


  • Wer zahlt den entstehenden wirtschaftlichen Schaden, wenn der Kredit vorzeitig aufgelöst wird?
  • Da dies nicht mehr den Unfallschaden betrifft, welches rechtliche Instanz ist es? (Zivilrecht od. andere?)
  • Wer kann einen beraten?
Auto, Unfall, Versicherung, Recht, totalschaden

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