Rechtsschutz in Anspruch nehmen bei Falschaussage des Unfallgegners oder nicht?

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Verkehrsunfall: Ich wollte abends ca. 22.00 Uhr auf regennasser Straße in einer mir relativ unbekannten Gegend links in eine Seitenstraße abbiegen, habe deshalb links geblinkt, meine Geschwindigkeit verringert und wollte in die Straße einbiegen. Als ich schon fast in der Seitenstraße war, habe ich hinter mir Reifen quietschen hören und mein Unfallgegner hat mich an der linken Ecke des hinteren Stoßfängers getroffen und um ca. 90-120 Grad herumgeschleudert, so dass ich entgegengesetzt meiner ursprünglichen Fahrtrichtung zum Stehen kam.

Wir stiegen aus, ich zeigte ihm meinen immer noch blinkenden linken Blinker, er bestätigte dies und entschuldigte sich, schob das ganze auf die nasse Straße und bot mir an, mein Fahrzeug kostenfrei zu reparieren und mir kostenfrei einen Leihwagen zu stellen, da er selbst eine Kfz-Werkstatt besitzt. Ich willigte zunächst ein.

Nach einer schlaflosen Nacht und erholt von dem Schock überlegte ich mir das ganze am nächsten Morgen jedoch anders, da ich den Mann und seine Werkstatt ja gar nicht kannte. Ich rief ihn deshalb gleich morgens an und bat ihn, das Ganze seiner Versicherung zu melden und wollte mein Auto in meiner Stamm-Werkstatt reparieren lassen. Er meinte: Okay, ist ja mein gutes Recht.

Ich bekam ein paar Tage darauf ein Schreiben von seiner Versicherung, das ich wahrheitsgemäß ausfüllte und zurückschickte. Knapp zwei Wochen später erhielt ich plötzlich von meiner Versicherung ebenfalls eine Schadensnummer und einen Fragebogen. Grund: Mein Unfallgegner hat seiner Versicherung das Ganze etwas anders geschildert. Er behauptet, ich hätte "am Straßenrand gehalten" und dann, als er an mir vorbeifahren wollte, hätte ich "unvermittelt gewendet". Das ist natürlich eine glatte Lüge, ich bin zwar zum Abbiegen logischerweise langsamer geworden, aber ich habe weder gehalten noch "unvermittelt gewendet".

Die Haftung befindet sich deshalb momentan noch in Klärung zwischen den beiden Versicherungen. Sollte die gegnerische Versicherung die volle Haftung verweigern, wäre es dann empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten? Ich bin rechtsschutz- und vollkaskoversichert, habe allerdings Angst, dass der Anwalt auch nicht helfen kann und ich dann die Selbstbeteiligung für Rechtsschutz UND Vollkasko zahlen müsste, was immerhin 450 Euro wären. Schaden an meinem Fahrzeug sind laut Gutachten knapp 1300 Euro. Hochgestuft werde ich wohl nicht, da ich Rabattschutz in meiner Versicherung habe.

Folgende Fakten könnte evtl. ich als Beweise anbringen: - Fotos vom Unfallort - Unfallgegner ließ mich Perso abfotografieren, er wollte meinen nicht sehen - Er kopierte meinen Fahrzeugschein für Teilebestellung etc. (kann ich schlecht nachweisen) - Er war so spät Abends noch unterwegs, weil in seiner Werkstatt durch Sturm ein Baum umgestürzt war, hatte es deshalb eilig (evtl. über Versich. nachweisbar)

Was meint Ihr, lohnt ein Anwalt oder bleibe ich eher auf der Selbstbeteiligung sitzen?

Danke!

Unfall, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Haftpflichtversicherung
Erfahrung mit Sachbeschädigungsklage durch Deutsche Bahn

Kürzlich befand ich mich auf einer Bahnreise von Berlin nach Heidelberg. Beim Aussteigen aus dem bereits arg klapprigen IC (alte IR-Wagen) rutschte ich beim kräftigen Aufdrücken einer jener ja sicher allseits bekannten "Hebeltüren" ab und landete mit dem Arm in der Glasscheibe des Türfensters, die daraufhin sprang.

Ich wurde daraufhin sofort vom Zugchef "festgesetzt", der mir (implizit vorsätzliche) Sachbeschädigung vorwarf, Ersatzforderungen der Bahn angekündigte und den Sicherheitsdienst am Bahnhof rief, der meine Personalien feststellte und mich daraufhin zur Bundespolizei schleppte.

Obendrein wurde der Zug angehalten, da dieser mit gesprungener Scheibe angeblich nicht weiterfahren durfte. Dementsprechend musste der Wagen geräumt und abgesperrt werden.

Aus meiner Perspektive handelt es sich bei diesem Fall um einen Unfall, bei dem die private Haftpflichtversicherung greifen sollte. Mich interessiert weniger die Sachlage des Falls, als die Eure eventuellen Erfahrungen:

  • Ist dieses (ruppige) Vorgehen durch die Deutsche Bahn üblich und normal, sollte man sich damit arrangieren, oder gäbe es einen Grund, dagegen vorzugehen? Ich hab mich ein wenig arg wie ein "mutwilliger Zerstörer von DB-Eigentum" gefühlt.
  • Hat jemand Erfahrungen im Umgang mit der Deutschen Bahn in vergleichbaren Fällen versehentlicher Sachbeschädigung? Gehen die erfahrungsgemäß sachlich mit so was um, oder muss man sich auf "Gegenwehr" einstellen?

Herzlichen Dank!

Unfall, Recht, Deutsche Bahn, Haftpflichtversicherung, Sachbeschädigung, Fahrgastrechte

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