Seit geraumer Zeit werden bei meinem Arbeitgeber die Arbeitszeiten per Ein-/Ausstempelung erfasst. Jeweils zum 1. eines Monats wird das Arbeitszeitkonto wieder auf "0" gesetzt. D. h.: geleistete Überstunden werden somit bei Monatswechsel ungültig. Brisant dabei: Minusstunden bleiben erhalten. Im Arbeitsvertrag steht (sinngemäß): "Geleistete Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Ist das zulässig ?
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