Wurde mit mehreren kleinen Portionen Cannabis Produkten erwischt- Dummerweise bei einem Grenzübertritt. Es waren ganze 8.5g, Verklagt nach § 29 BtMG.
(§§ 1 Abs. 1, 3 Abs, 1 Nr. 1)

Das verfahren soll gem. §153a Abs. 1 StPO Eingestellt werden.

Kein Eintrag in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis.

Weiss jemand ob ich sonst noch irgendwo registriert bin? Bekommt der Zoll dies bei einer Kontrolle mit bei welcher ich Pass/Ausweis zeigen muss?

Und- Weiss jemand ob € 600.- ein "guter Deanl" ist für eine Einstellung des Verfahrens?

Dies fand in Baden Würtemberg statt sollte dies eine Rolle spielen.