Strafverfahren?
Hallo ,
Ich habe von der Polizei bestätigt gekriegt das,die akte geschlossen ist und das Verfahren schon eingestellt wurde .
Nun habe ich einen Brief bekommen mit : sie müssen mit einer anklageerhebung rechnen .
Soll das nun heißen ich muss jz doch vor gericht ? Oder läuft dort intern was falsch ?
3 Antworten
Wie immer kommt es darauf an, nach welchem § ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. In deinem Fall kann das Verfahren schwebend gewesen sein, und wird jetzt neu gestartet, weil es neue Erkenntnisse gibt.
Naja, mittlerweile hält er das anscheinend für erforderlich. Vielleicht haben sich neue Erkenntnisse ergeben.
Hahaha Tut mir leid , hatte mich Versehen ich hatte die Anklageschrift von meiner gerichtshilfe zurück bekommen das hatte sie im briefkasten getan ohne mir bescheid zu sagen :) das war ein ein alter Zettel was ein Schock !
Ist fallen gelassen ! Gottseidank :)
Kann schon sein, dass der Staatsanwalt anderer Meinung ist, also einfach abwarten.
Wenn Du die Bestätigung schriftlich vorliegen hast, solltest Du Dich mit Angabe des Aktenzeichens dort erkundigen, wieso Du jetzt doch mit einer Anklageerhebung rechnen mußt.
Es wurde gesagt: Einstellung Zum paragraph 45 abs 2jgg
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 45 Absehen von der Verfolgung
(2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und er weder eine Beteiligung des Richters nach Absatz 3 noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält.
Meinst du das da was schief gelaufen ist ?