Ich hatte ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Ergebnis war eine Geldstrafe. Darf ich trotzdem beim Ordnungsamt/der Ordnungspolizei/der Stadt Polizei Arbeiten oder brauch ich es gar nicht erst versuchen. Ich bereue diesen fehler und habe es nur zur not gemacht da ich schnell von a nach b musste 35km da meine Freundin und ihr beste Freundin bedroht wurden in einer fremden Stadt.
Beim Ordnungsamt bewerben trotz straftat?
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