Polizei holt Schülerin wegen Pro-AfD-Video aus Unterricht?

Eine 16-Jährige aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hat auf der Videoplattform "TikTok" vor einigen Monaten einen kurzen Clip veröffentlicht, in dem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten: Beide seien blau. Dazu blendete sie aktuelle Umfrageergebnisse der AfD ein. In einem weiteren Kurzvideo schrieb die Gymnasiastin, dass Deutschland nicht nur ein Ort, sondern Heimat sei.

Hier eines der Videos:

https://twitter.com/TomS50426984/status/1768556254241169891/video/1

Offenbar eine Mitschülerin stieß kürzlich auf die beiden Videos und schrieb eine E-Mail an den Schulleiter, in welcher sie sich über diese beschwerte. Der Schulleiter sah sich die beiden Filmchen an und alarmierte daraufhin die Polizei. Diese entsendete eine Streife zum Gymnasium der 16-Jährigen und sichtete vor Ort die Inhalte der Videos. Die Beamten kamen zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass keine Straftat vorliegt.

Die eingesetzten Polizisten entschlossen sich gleichwohl, bei der Schülerin eine sogenannte "Gefährderansprache" durchzuführen. Eine solche ist dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eine Straftat begehen könnte und dies durch polizeiliche Ansprache verhindert werden soll.

Der Schulleiter und die drei Polizisten begaben sich also zur Klasse der Schülerin und holten diese aus dem Chemieunterricht. Sie führten die 16-Jährige dann durch die Schule ins Lehrerzimmer. Dort wiesen die Polizisten die Schülerin auf den Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) und das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hin.

Der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) verteidigte den Polizeieinsatz im Anschluss. Dieser sei verhältnismäßig gewesen, weil "man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt" habe (siehe hier).

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was einen Schulleiter dazu bewegt, wegen des oben beschriebenen Sachverhalts die Polizei zu rufen. Noch verstörender findet ich allerdings, dass die Polizisten sich dazu entschlossen haben, eine mangels der Gefahr von Straftaten offenkundig rechtswidrige Gefährderansprache durchzuführen und die Schülerin vor aller Augen wie eine Kriminelle ins Lehrerzimmer zu bringen.

Erschüttert dieses Vorgehen Euer Vertrauen in den Staat?

Verwendete Quelle: Junge Freiheit, NIUS, Welt, Pressemitteilung Polizei

Ja, das ist völlig verrückt. 61%
Nein, das ist nicht so schlimm. 39%
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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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Habe mich nur verteidigt. Nun bin ich der Dumme. Hat es Konsequenzen?

Meine Freundin und ich waren vorletztes Wochenende auf einer Geburtstagsparty eingeladen. Ich bin 34 und meine Freundin 26. Alle haben viel getrunken, nur meine Freundin und ich trinken keinen Tropfen Alkohol.

Wir standen dann draußen und haben eine geraucht. Ein anderes Paar hatte Stress und Ärger. Meine Freundin ging zu ihrer Freundin die Stress hatte und fragte was los sei. Dann kam ihr Freund und stieß meine Freundin heftig zur Seite, dass diese stürzte.

Ich bin dann zu dem Typen gegangen und habe ihn nach hinten weg gestoßen weil er wieder auf sie zuging. Dabei stürzte er über die Bierzeltgarnitur. Er richtete sich auf und kam dann wieder aggressiv auf mich zu. Ich fragte was das solle meine Freundin einfach so heftig zu stoßen, so dass sie stürzte. Er sagte, es ginge mich nichts an und packte mich an den Kragen. Das war ein Fehler, denn ich lasse mich von niemanden anfassen.

Er stand also direkt vor mir und ich habe ihm dann mit einer Kopfnuss die Nase gebrochen. Als er mich dann nochmal angeghriffen hat, habe ich ihm mit einem gezielten Schlag den Kiefer angebrochen und er trug eine Prellung am Auge davon. Erst dann ließ er von mir ab.

Dieses sah ein Freund von ihm und der hatte mich dann auch gleich körperlich angegriffen ohne überhaupt zu wissen und zu fragen was los sein. Als er mich schlagen wollte griff ich seine Hand und habe mit einem Hebel sein Handgelenk gebrochen, aber er machte weiter und ich habe mit einem gezielten Tritt seitlich gegen sein Knie einen Anriss einer Sehne erzielt. Erst dann stürzte er und ließ ab von mir.

Nun bin ich der Blöde. Meine Freundin macht mir Vorwürfe warum ich so radikal war, obwohl ich sie nur beschützt habe. Bei ihren Freunden bin ich auch unten durch. Dabei habe ich doch gar nicht angefangen?! Die haben mich angegangen und wenn mich einer angreift überlege ich eben nicht noch lange wie ich mich nun verteidigen kann oder muss. Soll ich mich etwa schlagen lassen und gar nix tun?

Ich bin absolut kein Schlägertyp und hatte meinen letzten körperlichen Streit mit 16 oder so. Bin aber damals beim Bund im Nahkampf ausgebildet wurden und habe seid 15 Jahre Trainung in Selbstverteidigung.

Habe ich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Mich nervt es, dass ich nun der Blöde bin bei allen.

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