Sollte "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" strafbar sein?
Auf Sylt hat eine Gruppe junger Leute zum Disco-Hit "L'amour toujours" von Gigi D'agostino "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" gerufen. Es handelt sich hierbei um ein nicht ernst gemeintes Meme, welches einer breiteren Öffentlichkeit das erste Mal durch ein Video vom Erntefest in Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) bekannt wurde. Im Anschluss wurde es bei diversen Gelegenheiten imitiert.
Ob die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB gilt, haben Gerichte bisher unterschiedlich bewertet und insbesondere auf die weiteren Umstände abgestellt. Höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu fehlt bisher.
Findet Ihr, dass die Parole strafbar sein sollte?
P.S.: Es geht mir hier nicht um den Hitlergruß oder Ähnliches, sondern nur um die Parole.
289 Stimmen
57 Antworten
Ich bin kein jurist, aber ich sehe den strafbestand der verhetzung erfüllt.
Jeder ist ausländer, fast überall. Ich bin zufällig deutscher in Österreich ... und freue mich, dass mir nicht ständig jemand "Piefke raus" entgegenbrüllt.
Oder eben nur, wenn "Bomber Harris do it again", ebenfalls strafbar ist.
Nein sollte nicht
Eindeutig Meinungsfreiheit, auch wenn ich diese Einstellung nicht vertrete und nicht alle Ausländer über einen Kamm scheren will. Wenn jemand der Meinung ist, dass Ausländer hier nichts zu suchen haben, dann ist das eben so. Und eine Meinung kann man nicht verbieten, daran ändert auch kein Verbot einer Meinungsäußerung etwas.
Eine Demokratie zu haben bedeutet ausdrücklich nicht, dass alle einer Meinung sind!
Hetze ist aber keine Meinung. Diese Parole entspricht den Straftatbestand der Volksverhetzung und hat somit mit Meinungsfreiheit gar nichts zu tun
Ja, das ist verletzend und rassistisch.