Rücktritt eines Ghostwriting Vertrag`s

Hallo Freunde,

vielleicht hat der eine oder andere eine ähnliche Erfahrung bereits gehabt. Wie im Titel zu entnehmen ist, geht es um den Rücktritt eines Werkvertrages mit einen Ghostwriter. Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftliche Arbeit welches der Ghostwriter mir Korrekturlesen und erweitern sollte. Ich bekam Angst, Probleme mit der Universität zu bekommen, folglich bin ich aus den Vertrag zurückgetreten. Ich habe eine Vorleistung bezahlt, allerdings bekam ich keine Teillieferung. Der Ghostwriter hat sich nicht an den Liefertermin der Teillieferung gehalten. Meine Frage: Mach ich mich strafbar? Also generell weil ich auch einen Auftrag erteilt habe? Es war ja zumindest ein Versuch, allerdings bekam ich keine Ergebnisse. Im Vertrag steht folgendes:

8) Nicht-Kenntnis über die Verwendung der zu liefernden Texte Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es gemäß deutscher Gesetze nicht gestattet ist, andere als selbst verfasste Texte an deutschen Hochschulen einzureichen, um einen akademischen Grad zu erlangen. Aus diesem Grund weist der Auftraggeber darauf hin, dass er keine Kennt- nis darüber hat welchem konkreten Zweck die Texte dienen, die er bearbeitet oder erstellt und auch keinerlei Bemühungen anstellen wird, Kenntnis über den Zweck der Texte zu erlangen.

Ich wäre dankbar, wenn mich hierzu jemand aufklären würde. Leider habe ich bisher weder in google, noch im Strafgesetzbuch hierzu was finden können.

Recht, Wissenschaft, Strafrecht
Strafbar gemacht durch Nötigung?

Bei einer Fahrt auf der Autobahn ist mir heute folgendes passiert: beim Wechsel von einer Autobahn auf die andere begann ich, auf dem Beschleunigungsstreifen einen LKW zu überholen, um mich vor diesem auf die Autobahn einfädeln zu können. Dieser begann jedoch, Gas zu geben und widerum mich zu überholen, so dass ich es nicht vor Ende des Beschleunigungsstreifen schaffen konnte, auf die rechte Fahrspur zu wechseln. Dies und ein am Anfang des Seitenstreifens stehendes Pannenfahrzeug zwangen mich dazu, auf dem beginnenden Standstreifen anzuhalten. Hier stand ich also zur besten Verkehrszeit auf der viel befahrenen A2 und wartete mit dem nach links gesetzten Blinker ab, bis sich eine Lücke auftat, die groß genug war, um mich unfallfrei einfädeln zu können. Mein Hintermann musste dabei zwar bremsen, kam mir aber nicht näher als ca. 30m, niemandem ist etwas geschehen. Bei diesem Hintermann handelte es sich um ein Fahrschulauto, welches mich später überholte und vor mir fuhr. Dabei fiel mir auf, dass der auf dem Beifahrersitz befindiche Fahrlerer aus dem geöffneten Fenster wohl ein Foto von meinem Auto machte. Als ich die Autobahn hinter diesem Fahrzeug verließ, stieg der Fahrlehrer an der roten Ampel aus, ließ seinen Schüler dort allein um mich anzuschreien und mir mit einer Anzeige zu drohen. Habe ich mich tatsächlich derart strafbar gemacht, dass diese gerechtfertigt wäre?

Strafrecht, Straßenverkehr
WELCHE STRAFE DROHT BEI GEFÄLSCHTEN UNTERLAGEN?

Eine Person gibt ihrem Vermieter an,dass sie bei einem Unternehmen arbeitet.Dazu liefert sie ihm 4 gefälschte Dokumente.

Zum einen eine Arbeitsbestätigung,die von einer nicht existenten Person unterschrieben ist,einen von der Homepage des Unternehmens kopierten Kopf besitzt und abgestempelt ist.Der Stempel ist ein beliebiger Stempel,den man im Schreibwarengeschäft kaufen kann.

Hinzu kommen 3 am Computer bearbeitete Kontoauszüge,auf denen Zahlungseingänge des Unternehmens eingebracht wurden.

Die Kontonummer des Unternehmens entspricht dem Spendenkonto,welches man im Internet finden kann.

Der Vermieter verhält sich merkwürdig.Aus Angst gesteht die Person von selbst telefonisch,dass es sich um einen Schwindel handelt.

Der Vermieter teilt ihr daraufhin mit,dass er die genannten Unterlagen bereits prüfen lassen hat,indem er sich an das Unternehmen gewand hat,welches den Betrug bestätigte.

Der Vermieter kündigt der Person,zeigt sie jedoch aus Kullanz nicht an.

Die Person meldet sich bei dem Unternehmen,entschuldigt sich,möchte das Schlimmste verhindern und erfährt,dass dieses bereits Anzeige wegen Betruges erstattet hat.

Das Unternehmen behauptet nun,es gäbe keine Möglichkeit mehr,die Anzeige zurückzuziehen,wenn es schon bei der Polizei vorliegt.

Meine Fragen wären:

1.Ist das wirklich nicht mehr möglich? Könnte das Unternehmen die Anzeige nicht zurückziehen,weil nicht genügend öffentliches Interesse an dem Fall besteht?

2.Welche Strafe droht der Person nun?Die Person hat schon mal gemeinnützige Arbeit verrichten müssen wegen Ladendiebstahls (wurde noch nach Jugendstrafrecht verurteilt)und es ist schon mal eine Betrugsanzeige fallen gelassen wurden,wobei es aber um eine andere Art Betrug ging.

3.Kann die Bank,von der die Kontoauszüge sind,wenn sie davon erfährt,zusätzlich auch noch mal eine Anzeige erstatten?

Die Person ist jung,will bald ihre Ausbildung beginnen und hat große Sorge.Die Fälschung war aus einer persönlichen Notsituation heraus entstanden,

Vielen Dank im Vorraus für ungeschönte,klare Antworten.

Betrug, Anwalt, Strafrecht

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