Beim Klau von Alkohol erwischt. 15 Jahre alt was passiert jetzt?

Hallo, ich habe am Freitag 2 Flaschen Jägermeister und 2 Packungen Mini Klopfer geklaut und heute habe ich dann ein Shampoo geklaut und musste an der Kasse wo ich eine Kleinigkeit bezahlte meine Tasche leeren und somit hatten sie mich dann erwischt. Ich habe davor nie geklaut und meine Eltern haben mir immer gesagt, dass es falsch ist und ich habe meinen Fehler eingesehen und werde nie wieder klauen. Das Problem ist, dass sie beim Alkohol und an der Kasse Kameras hatten. Ich war einmal Donnerstag da und habe da eine Flasche Jägermeister geklaut und die zwei Packung Klopfer und dann wieder Freitag eine Flasche Jägermeister. Deswegen wollten sie auch meine Tasche sehen. Der Wert liegt jetzt bei ca. 40-45 Euro der geklaut wurde. Ich saß dann im Büro bei dem Chef und die konfrontierten mich damit das sie mich auf Band haben. Der Chef hat dann meinen Namen aufgeschrieben, wo ich wohne & was ich geklaut habe. Aus Angst habe ich gesagt, dass ich die Kleinigkeit wo anders heute gekauft hätte, aber ich werde es dann auch erklären, dass ich es geklaut habe. Weiter war dann auch nichts. Also die Polizei wurde nicht gerufen. Der Chef überprüft jetzt nochmal das Band von Freitag, hoffentlich nicht das von Donnerstag, weil er mich nur auf den Freitag drauf angesprochen hat. Ich habe bisher zugegeben, dass ich eine Flasche Jägermeister geklaut habe, sonst nichts. Er meinte jetzt ich soll morgen um 14 Uhr wieder kommen. Was dann passiert hat er mir nicht gesagt. Auf Hausverbot habe ich mich schon drauf eingestellt. So jetzt die Frage wie viel Strafgeld muss ich ungefähr bezahlen und kommt das Jugendamt bei mir vorbei, weil ich den Alkohol geklaut und dann auch zu mir genommen habe? Ich werde den geklauten Wert natürlich auch bezahlen. Und denkt ihr der Chef wird noch eine Strafanzeige gegen mich stellen, weil er ja nicht sofort die Polizei geholt hat. Ich bereue es wirklich und werde mich sofort entschuldigen morgen und den Wert bezahlen.

Laden, Diebstahl, Strafrecht
eBay Kleinanzeigen Anzeige nach Einigung zurücknehmen?

Hallo, ich habe vor ca. 2 Monaten zwei Gutscheine auf ebay Kleinanzeigen verkauft. Diese wurden mit PayPal bezahlt. Die Codes habe ich dem Käufer dann per Mail zugesandt. Heute meldete sich der Käufer dann per Mail, dass die Codes nicht einlösbar wären und er bereits Anzeige erstattet hat. Ich war erstmal schockiert und habe bei dem Herausgaber der Gutscheine nachgefragt. Offenbar wurden diese wirklich eingelöst, ich habe um Aufklärung gebeten und darum mir die Adresse mitzuteilen. Dies aber nur nebenbei. Ich bin jetzt erstmal ziemlich durch den Wind und habe dem Käufer auch direkt sein Geld zurückerstattet. Er meinte, er wäre nicht auf die Idee gekommen gleich an meine PayPal-EMail Adresse zu schreiben. Das Problem ist nun aber, dass ich ja keine betrügerische Absicht hatte und auch direkt nach Kontaktaufnahme das Geld zurück gesendet habe. Auch kümmere ich mich jetzt um die Aufklärung wer die Gutscheine wo eingelöst hat (wird aber wohl auf nichts hinauslaufen, da die reinen Codes reichen um den Gutschein online einzulösen). Es können dort auch digitale Medien bestellt werden also muss auch nicht immer eine Adresse angegeben werden. Dem Käufer ist es auch lieber, wenn wir die Sache unter uns klären und möchte die Anzeige zurückziehen. Meine Frage ist nun aber: Geht das so einfach? Im Internet steht überall, dies wäre nicht so einfach möglich. Im Prinzip liegt ja aber keine Straftat vor, habe nach Kontaktaufnahme direkt nach der zweiten oder dritten Mail das Geld zurückerstattet. Ich habe derzeit schon soviel Stress mit meiner Arbeit dass ich nicht noch Probleme mit der Polizei haben möchte. Was genau kann auf mich zukommen? Im Prinzip müsste die Polizei ja über mein PayPal-Konto an meine Adresse kommen um mich dann anzuschreiben. Die Sache ist ja aber im Prinzip schon geklärt, habe das Geld direkt zurückerstattet und die Gutscheine "zurückgenommen" und kümmere mich jetzt persönlich darum. Habe trotzdem Angst, was da jetzt genau auf mich zukommt.

Polizei, Recht, Gutschein, Anzeige, Jura, Strafrecht
Welche Strafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Trunkenheit am Fahrrad?

Hallo, ich (18), ohne jegliche Vorstrafen, werde angezeigt wegen Trunkenheit am Fahrrad (1,4 Promille) , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beamtenbeleidigung. Die Polizisten hielten mich nach einem Diskothekbesuch auf dem Nachhauseweg auf und ließen mich blasen, den Wert teilten sie mir nicht mit, nur dass sie mich aufs Revier mitnehmen wollen um einen Bluttest zu machen. Betrunken wie ich war, befand ich diese Situation als absurd und weigerte mich, mitzukommen. Sie zerrten mich zum Dienstwagen, ich wehrte mich ziemlich. Angeblich soll ich die Beamten ziemlich beleidigt haben, davon habe ich aber keine Erinnerung. Im Auto angekommen, wendet der hinten sitzende Polizist einen äußerst schmerzhaften Polizeigriff an, damit ich mich nicht bewegen kann. Dieser drückte mir die Luft ab und ich forderte ihn auf, mich loszulassen beziehungsweise den Griff zu lockern. Er verstärkte ihn eher noch, woraufhin ich ihn in den Finger beißen wollte. Er zog die Hand aber beinahe sofort weg, sodass ich ihn nicht richtig erwischt habe, dass weiß ich noch. Er hat auch keine Spuren, die Kollegen bestätigten dass. Auf dem Revier angekommen wehrte ich mich weiterhin, sodass sie mich nach dem Bluttest in die Arrestzelle "warfen", und mich zwangen mich auszuziehen. Hier führte ich mich auf wie ein kleines Mädchen, ließ mich dann aber irgendwann doch ausziehen bzw tat es selbst. Ich schäme mich abgrundtiefst meines Verhaltens. Ich kann es mir nicht erklären, es war als stecke eine fremde Person in mir. Einige Tage später entschuldigte ich mich auch telefonisch bei allen beteiligten Polizisten, und zwar nicht nur mit der Hoffnung, die Strafe zu mildern, sondern wirklich mit äußerster Reue. So, nun die Frage: Was kommt auf mich zu? Wie lange dauert es, bis ich was vom Staatsanwalt höre? Mildert der Umstand, dass ich betrunken war, die Lage? Wird beim Strafgeld der Verdienst von mir miteingerechnet (Ich habe derzeit kein Einkommen, da ich ein halbjährliches schulisches Praktikum absolviere)? In welcher Form wird es im Führungszeugnis aufgeführt und hindert es mich an einer späteren Verbeamtung? Gilt die versuchte Körperverletzung als gefährliche KV und muss ich sogar mit einer Haftstrafe rechnen? Wird mir der Führerschein entzogen? Ich danke Ihnen und hoffe auf Ihre Antwort, MFG Lara

Polizei, Führerschein, Beleidigung, Strafe, Strafrecht, Straßenverkehr

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