Beschuldigtenvernehmung §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Hallo,

heute hat sich mein Bruder bei mir gemeldet, er hat eine Vorladung von der Polizei bekommen. Er wird beschuldigt nach §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Was bedeutet es genau?

Ich kann zur Zeit meinem Bruder nichts mehr glauben.

Er behauptet, es sei wegen einer Küche. Im November 2013 hat er sich eine neue Küche im Wert von 10.500€ gekauft. Diese wurde im Februar 2014 geliefert. Angezahlt hatte er 3000€, der Rest war fällig, nach der Montage. Dies hat er aber nicht bezahlt, weil er es nicht mehr konnte, wegen Arbeitsverlust. Er einigte sich mit dem Verkäufer auf einer Ratenzahlung von 500€ im Monat ab Juni 2015. Gezahlt hat er bis einschließlich Dezember, also 7 Raten. Somit hat er insgesamt 6500€ gezahlt und schuldet nun noch 4000€ zzgl. weiterer Kosten.

Da er Diesen Januar nicht zahlen konnte wie vereinbart hat ihn wohl das Küchenstudio angezeigt. (Selbst Schuld!)

Er sagte mir auch, das er im April 2014, einen Kontoauszug gefälscht hätte, um dem Küchenstudio eine Zahlung vor zu mogeln. (Idiot)

Was könnte meinem Bruder nun im schlimmsten Fall bevorstehen?

Er hat sich sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen. War über 20 Jahre beim DRK und ist in der Freiwilligen Feuerwehr. Ist überall sehr beliebt und als hilfsbereit bekannt.

Nun hat er Panik, dass er in den Vollzug muss, eine Geldstrafe kann er ja nicht bezahlen.

Wie gehen solche Sachen in den meisten Fällen aus?

Betrug, Schulden, Polizei, Anzeige, Strafe, Strafrecht
Darf Hausmeister ohne meine Zustimmung umzäunten Garten/Sondernutzungsfläche zu meinem RH betreten

Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 10Reihenhäusern. Zu den Reihenhäuser gehört hinten eine Terrasse mit kleinem Garten, welcher komplett mit einem Zaun in Standardhöhe befriedet ist.

Es gibt einen Hausmeister der jedoch nur mit Aufgaben rund um die wirklichen Gemeinschaftsflächen betraut ist. Die Instandhaltung und Wartung/Pflege der Häuser sowie zugehörigen Sondernutzungsflächen obliegt dem entsprechenden Besitzer/Nutzungsberechtigten. Der Garten ist laut Teilungserklärung uns zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen.

Nun kam es schon zweimal vor, dass der Hausmeister unseren umzäunten Garten ohne unser Wissen betreten hat um irgendwas zu machen oder zu gucken. Eine Gefahrenlage welche sofortiges Handeln erforderte lag nie vor.

Das letzte Mal hinterließ er ein Loch mitten im Garten wobei dieser im Grunde noch nicht angelegt ist. Kaputt gemacht hat er also nichts.

Dennoch finde ich es nicht toll dass der Hausmeister wie es ihm passt über den Zaun klettert und in unserem Garten auftaucht.

Wir haben auch schon das Gespräch gesucht und gebeten zumindest bescheid zu sagen. Wenn er ein berechtigtes Interesse für seine Aktion hat kann er gerne in den Garten. Ich möchte nur wissen wann, warum und was er macht. Haben ihm auch gesagt dass er wenn er ohne unsere Zustimmung das Grundstück betritt streng genommen Hausfriedensbruch begeht.

Jetzt wurde uns von anderer Seite gesagt, dass der Hausmeister das Recht hätte ohne unser Wissen jederzeit in den Garten zu gehen wenn er z. B. Berechtigte Arbeiten die der Allgemeinheit dienlich sind durchführt. Grund wäre das das Grundstück uns ja nicht gehört sondern wir nur das Nutzungsrecht hätten.

Kann mir jemand das rechtlich bestätigen oder widerlegen. Gerne auch mit Gesetzestext, Kommentar oder Urteil.

Das ich es unter umständen dulden muss ist mir klar aber irgendwie gehört der umzäunten Garten ja zu meiner Privatsphäre und da möchte ich schon wissen wann und warum gerade jemand in meinem Garten/Terrasse steht. Der ist ja jetzt nun auch nicht so groß, so dass von dort aus auch gut das Haus einzusehen ist.

Reihenhaus, Strafrecht, Wegerecht, Sondernutzungsrecht

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