Ist es schon Stalking/Nachstellung, wenn eine Person, die von einer anderen Person beklaut wurde...:
1. ...von zwei Freunden des Täters auf Instagram zum Folgen angefragt wird, der eine der geschädigten Person sogar von sich aus die erste Nachricht im Chat schreibt (die zweite anfragende Person schrieb die geschädigte Person zuerst an)?
2. ...und dann die geschädigte Person Person ein Termin zu einer Probestunde im Sportverein des Täters absolviert, um eventuell hier den Täter mit seiner Tat konfrontieren zu können?
Bei Punkt eins hätten ja - streng genommen - der Täter bzw. Freunde von ihm von sich aus durch die Anfrage zum Folgen mit der geschädigten Person Kontakt aufgenommen.
Somit wäre es ja - wenn es um Stalking geht - nur eine einmalige Sache bislang (wenn es nur bei der einen Probestunde im Sportverein bliebe) und eine Strafbarkeit wäre noch nicht gegeben, da nur einmalige Handlung.