Strafantrag: Aussicht auf Erfolg?
Ich habe mit einer Person, von der ich dachte, dass sie mich ausreichend kennt, geschrieben. Dort habe ich hin und wieder Späße gemacht ("Wollen wir uns treffen? Wir können ja mal ne Autotour machen!"), aber ohne sexuelle Andeutung. Die Person reagierte teilweise mit "xD". Ich habe manchmal hinzugefügt, dass das nur Spaß ist. Die Person ist weiblich und ca.15½ Jahre alt. Ich bin 18.
Nun ist Folgendes passiert:
Alle privaten Chatverläufe von mir und ihr werden veröffentlicht, Beweise (ihre Nachrichten) gelöscht, ich werde angerufen und als Pädo bezeichnet, Gruppen gegen mich werden gegründet, ich wurde einfach so aufgezeichnet während meine Kamera an war, und es werden Hasskommentare unter meinen Videos gepostet.
Da kommen mir folgende Straftaten in den Sinn:
- üble Nachrede
- Verleumdung
- Nachstellung
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
Das alles, obwohl ich mehrfach betont habe, dass das nur Spaß war.
Das alles geschah im Internet.
2 Antworten
Wird vermutlich fallengelassen wegen geringfügigkeit, fehlendes öffentliches Interesse(siehe § 153 Stpo)
Mit einer Abmahnung, und bei Nichtbeachtung mit einer Unterlassungsklage, hast du die besten Chancen. Du kannst du auch versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken wenn es sehr schlimm ist und schneller gehen soll.
Über Sinn und Unsinn kann man diskutieren.
Wenn du tatsächlich unschuldig bist, geh zur Polizei und zeige das Ganze an. Am einfachsten über die Online Wache.
lg