Strafantrag: Aussicht auf Erfolg?

2 Antworten

Wird vermutlich fallengelassen wegen geringfügigkeit, fehlendes öffentliches Interesse(siehe § 153 Stpo)

Mit einer Abmahnung, und bei Nichtbeachtung mit einer Unterlassungsklage, hast du die besten Chancen. Du kannst du auch versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken wenn es sehr schlimm ist und schneller gehen soll.

Über Sinn und Unsinn kann man diskutieren.
Wenn du tatsächlich unschuldig bist, geh zur Polizei und zeige das Ganze an. Am einfachsten über die Online Wache.

lg