Ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet den Beschuldigten mitzuteilen dass sie gegen ihn ermittelt?

3 Antworten

Nein. Das würde den Zweck des Ermittlungsverfahrens gefährden. Die Staatsanwaltschaft (bzw. die Polizei als Ermittlungshelfer) entscheidet selbst, wann sie den Beschuldigten über das Strafverfahren informiert. Müsste sie den Beschuldigten sofort informieren, wäre dieser ggf. vorgewarnt und könnte sein Verhalten entsprechend anpassen, Beweise verschwinden lassen, Zeugen beeinflussen, sich der Strafverfolgung durch Flucht entziehen, etc.

Der Beschuldigte erfährt von dem gegen ihn laufenden Strafverfahren, wenn er

  • festgenommen wird
  • eine Durchsuchung bei ihm stattfindet
  • er als Beschuldigter vernommen wird
  • das Verfahren eingestellt wird

Letzteres ist nicht immer der Fall, weil die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten über die Einstellung des Verfahrens nur benachrichtigen muss, wenn er als Beschuldigter vernommen worden ist, ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war, er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist, § 170 Abs. 2 S. 2 StPO.

In der Praxis kommt es durchaus häufiger vor, dass Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte eingestellt werden, ohne dass dieser darüber informiert wird. Gerade, wenn nach Meinung der Staatsanwaltschaft ersichtlich keine Straftat vorliegt und deshalb im Ermittlungsverfahren keine Beschuldigtenvernehmung durchgeführt worden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Nein. Der Beschuldigte kann theoretisch auch erst von dem Verfahren erfahren, wenn die Ermittlungen beendet sind und eine Anklage angestrebt wird (§ 163a I 1 StPO). In der Praxis ist das aber eher ungewöhnlich; eine Vorladung oder einen Bogen zur schriftlichen Anhörung erhält der Beschuldigte meist schon kurz nachdem gegen ihn Strafanzeige erstattet wurde.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Nein.

Erst wenn Anklage erhoben wird

Du kannst aber bei Verdacht einem Anwalt beauftragen, der kann herausfinden ob gegen dich ermittelte wird

Teilweise wird 3 Jahre oder 4 Jahre oder länger ermittelt, bis es zur Anklage kommt um Beweise zu sichern