Gibt es eine Schweigepflicht wenn man Straftaten anzeigt?

Rosswurscht  08.07.2024, 13:35

Wer sollte da wem gegenüber eine Schweigepflicht haben?

Codwolf 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 13:36

Die Person die die Straftat angezeigt hat gegenüber anderen Personen

4 Antworten

Grundsätzlich gibt es keine Schweigepflicht für Personen, die eine Straftat anzeigen. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Zeugenschutz: Wenn eine Person als Zeuge in einem Strafverfahren aussagt, kann sie in bestimmten Fällen besonderen Schutz erhalten, insbesondere wenn ihre Sicherheit gefährdet ist. Dies kann bedeuten, dass ihre Identität geheim gehalten wird.
  2. Berufsgeheimnisse: Bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Anwälte und Geistliche, unterliegen einer Schweigepflicht bezüglich der Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden. Diese Schweigepflicht kann auch bei der Anzeige von Straftaten relevant sein, wobei es Ausnahmen gibt, wenn schwerwiegende Straftaten betroffen sind.
  3. Verschwiegenheitspflichten von Behörden: Polizei und andere Ermittlungsbehörden sind in der Regel verpflichtet, die Identität des Anzeigenden nicht ohne dessen Einverständnis preiszugeben, um ihn zu schützen.
  4. Besondere Schutzbestimmungen: In bestimmten Fällen, wie bei Anzeigen von Straftaten im Bereich des Menschenhandels oder der organisierten Kriminalität, kann der Schutz der Anzeigenden besonders geregelt sein.

Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Schutzmaßnahmen und Verpflichtungen zu klären.

Quelle: chatgpt.com
Wer hat Schweigepflicht - und warum?

Angenommen, ich bin Geschädigter in einer Strafsache und zeige den Täter an. Dann muss ich das ganz sicher nicht für mich behalten.

Nein, so was gibt es nicht. Das darf ich jedem erzählen, wenn ich will.

Schweigepflicht haben Personen mit vertraulichen Wissen und bei Datenschutz bezüglich Informationen im Amt.. Ein Polizist darf z. B. nichts über anhängige Starfverfahren rumerzählen, eine medizinische Kraft nichts über Patienten, ein Pfarrer nichts zu über Infos aus der Beichte.

Als Privatperson darf ich zu ber privat erfahrene und erlebte Dinge sprechen, auch mit Namen, wenn es der Wahrheit entspricht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, gibt es nicht. Du musst ja unter Umständen vor Gericht aussagen.