Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig?

6 Antworten

Strafanzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten. Die Ermittlungen übernimmt dann diejenige Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeit vermutlich später Anklage erhoben wird.

Grundsätzlich ist die gerichtliche Zuständigkeit sowohl über den Tatort als auch über den Wohnort des Angeschuldigten begründet (§§ 7, 8 StPO). Vermutlich würde daher erst einmal die StA die Ermittlungen übernehmen, die für den Bezirk des Tatorts zuständig ist. Da ggf. Zeugen vorgeladen werden sollen, die vermutlich in der Nähe des Tatorts wohnen, dürfte unabhängig vom Wohnort des Täters die örtliche Zuständigkeit über den Tatort angenommen werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Es ist Staatsanwaltschaft ist zuständig in deren Bereich die Straftat begangen wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Jahre Schöffentätigkeit

Nach den Richtlinien für Strafverfahren regelt sich die Zuständigkeit nach Ziffer 2 wie folgt:

Zuständigkeit

(1) Die Ermittlungen führt grundsätzlich der Staatsanwalt, in dessen Bezirk die Tat begangen ist.

Anzeige bei der Polizei. Du wirst dann sehen wer zuständig ist. In der Regel gilt Tatortprinzip. Das bedeutet dort wo du beleidigt bzw besorgt wurdest.

lg

Mach bei der Polizei einen Anzeige gegen Unbekannt. Die kümmert sich dann darum, wer zuständig ist.


Cedrick200 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 23:34

Ist nur wichtig für mich, weil ich gegen Übergriffe versichert bin und deswegen wissen möchte, welche Staatsanwaltschaft dafür zuständig ist.

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