IOSS Verfahren und Dropshipping?

Guten Abend liebe Community,

ich möchte gerne ein Online-Handel nach Dropshipping-Konzept betreiben. Die Idee ist, Ware aus China auf meiner Webseite anzubieten und an Privatkunden in Portugal zu verkaufen. Ich selber bin ansässig in Deutschland.

Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet und möchte von der Kleinunternehmerregelung nicht Gebrauch machen und an dem IOSS-Verfahren teilnehmen. Die Vorteile sollen hierbei sein, dass ich keine Einfuhrsteuer zahlen muss (Paketwert bis 150€) und die Zollgebühren nicht mehr anfallen. Zudem möchte ich die an Portugal zu zahlende Mehrwertsteuer zentral über das Bundeszentralamt abführen, ohne mich dafür extra in Portugal zu melden.

Nun ist das Thema noch Neuland für mich und ich lese im Internet verschiedenste Dinge, die mich etwas verwirren. In manchen Quellen wird nämlich beschrieben, dass für ein solches Geschäftsmodell die Teilnahme am IOSS-Verfahren nicht möglich sei und ich letzten Endes die Einfuhrsteuer und Zollgebühren selber tragen muss (diese allerdings steuerlich geltend machen kann). Das wäre jedoch wieder umständlicher und ich würde zudem gerne von vornherein wissen, worauf ich mich einstellen muss.

Zusätzlich würde ich gerne wissen, falls die Teilnahme am IOSS-Verfahren möglich wäre, ob ich die Vorsteuer, die ich bei jeder Bestellung zahle, in Deutschland steuerlich absetzen kann (da ich die Umsatzsteuer ja an Portugal überführe und bei der monatlichen Steuererklärung nur die Umsätze anzugeben sind).

Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar, da es ein recht komplexes Thema ist und man im Internet schnell über das Thema verunsichert wird (die einen sagen nämlich wie leicht das ganze wäre durch das IOSS-Verfahren und die anderen raten einem lieber die Finger davon zu lassen und Verkäufe außerhalb von Deutschland lieber zu meiden).

Ich danke vielmals im Voraus!

Steuern, Zoll, Dropshipping, Einfuhrumsatzsteuer

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