Muss man Krypto in der steuererklärung 'erklären' wenn man unter der 600€ freigrenze liegt?

1 Antwort

Muss man Krypto in der steuererklärung 'erklären' wenn man unter der 600€ freigrenze liegt?

Nein muss man nicht, siehe Anleitung zur Anlage SO, Zeile 31-51

An deiner Stelle würde ich mir aber trotzdem den Transaktionsverlauf speichern. Falls das Finanzamt nur von den Verkäufen erfährt, hast du dann einen Nachweis über die Anschaffungskosten und damit den Nachweis, dass du nicht zur Angabe verpflichtet warst.

PS: Seit dem Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 1.000 €

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Skol64 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 22:53

Da fällt mir erst einmal ein Stein vom Herzen.

Die letzte Frage wäre:

Ebay Verkäufe gelten ja ebenfalls zur 600€ (1000€ ab 2024) freigrenze.

Wenn ich das richtig verstehe, dann müssen diese ja unabhängig ob diese Freigrenze erreicht wurde oder nicht, stets in Sonstige Einkünfte eingetragen werden?

Oder gilt hierbei das gleiche wie bei Krypto, dass das erst der Fall ist, falls die Grenze überschritten wurde?

Lg

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Mungukun  18.07.2024, 22:57
@Skol64
Ebay Verkäufe gelten ja ebenfalls zur 600€ (1000€ ab 2024) freigrenze.

Es kommt darauf an:

Werden die Artikel vorher eingekauft, um diese teurer weiter zu verkaufen, dann haben wir ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe im Sinne des § 15 EStG. Das ist entsprechend ab dem ersten Tätigwerden anzumelden.

Wenn du einfach nur alten Krempel verkaufst, ohne die Absicht Gewinn zu erzielen, dann sind die Verkäufe nur dann steuerpflichtig, wenn alle folgende Punkte erfüllt sind:

  • Kein Gegenstand des täglichen Bedarfs
  • Anschaffung und Verkauf innerhalb 1 Jahres
  • Erreichen der Freigrenze von 600 €/1.000 € für alle Gewinne aus Verkäufen, bei denen die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Hier zählen aber Kryptogewinne gleichermaßen in die Bemessungsgrundlage für die Freigrenze mit rein.
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Skol64 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 23:06
@Mungukun

Falls dies nun tatsächlich Krempel war, ohne Gewinnabsicht/Gewerblicher Handel und alles unter der 600€ freigrenze lag, müssen die Verkäufe dann trotzdem in der Anlage Sonstige Einkünfte eingetragen werden?

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Mungukun  18.07.2024, 23:08
@Skol64

Nein.

Wenn gleichzeitig Krypto im Spiel ist, muss man aber die Gewinne von eBay und den Kryptowährungen zusammen addieren für die Prüfung der Grenze.

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