Muss man Krypto in der steuererklärung 'erklären' wenn man unter der 600€ freigrenze liegt?
Hallo,
Grundsätzlich muss man ja den Besitz von Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben, wenn ich das richtig verstehe muss man die komplette transaktionshistorie ja erst nachweisen wenn steuerlich rechtlicher Gewinn erwirtschaftet wurde?
Nun ist meine Frage, wenn ich Kryptowährungen veräußert habe, wobei ein Gewinn im Steuerjahr von unter 600€ (freigrenze) erwirtschaftet wurde, muss ich dies ebenfalls komplett nachweisen?
Dadurch entstehen ja auch unter anderem Kosten und Zeit für die Aufarbeitung der Transaktionshostorie ohne steuerliche Relevanz.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Muss man Krypto in der steuererklärung 'erklären' wenn man unter der 600€ freigrenze liegt?
Nein muss man nicht, siehe Anleitung zur Anlage SO, Zeile 31-51
An deiner Stelle würde ich mir aber trotzdem den Transaktionsverlauf speichern. Falls das Finanzamt nur von den Verkäufen erfährt, hast du dann einen Nachweis über die Anschaffungskosten und damit den Nachweis, dass du nicht zur Angabe verpflichtet warst.
PS: Seit dem Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 1.000 €
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Ebay Verkäufe gelten ja ebenfalls zur 600€ (1000€ ab 2024) freigrenze.
Es kommt darauf an:
Werden die Artikel vorher eingekauft, um diese teurer weiter zu verkaufen, dann haben wir ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe im Sinne des § 15 EStG. Das ist entsprechend ab dem ersten Tätigwerden anzumelden.
Wenn du einfach nur alten Krempel verkaufst, ohne die Absicht Gewinn zu erzielen, dann sind die Verkäufe nur dann steuerpflichtig, wenn alle folgende Punkte erfüllt sind:
- Kein Gegenstand des täglichen Bedarfs
- Anschaffung und Verkauf innerhalb 1 Jahres
- Erreichen der Freigrenze von 600 €/1.000 € für alle Gewinne aus Verkäufen, bei denen die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Hier zählen aber Kryptogewinne gleichermaßen in die Bemessungsgrundlage für die Freigrenze mit rein.
Da fällt mir erst einmal ein Stein vom Herzen.
Die letzte Frage wäre:
Ebay Verkäufe gelten ja ebenfalls zur 600€ (1000€ ab 2024) freigrenze.
Wenn ich das richtig verstehe, dann müssen diese ja unabhängig ob diese Freigrenze erreicht wurde oder nicht, stets in Sonstige Einkünfte eingetragen werden?
Oder gilt hierbei das gleiche wie bei Krypto, dass das erst der Fall ist, falls die Grenze überschritten wurde?
Lg