Als Freelancer Rechnung stellen?
Hallo Leute,
ich bin ein Freelancer seit einigen Monaten und habe jetzt einen neuen Kunden. Wir haben uns auf die Höhe meines Honorars geeinigt: 200 € als Vorauszahlung und 200 € nach erbrachter Leistung. Der Kunde und seine Firma sitzen in Frankreich. Er hat mich gebeten, ihm eine Rechnung zuzuschicken. Da ich kein Gewerbe angemeldet habe, weiß ich jedoch nicht, wie ich das machen soll. Ich habe ihn gefragt, ob eine Quittung ausreichen würde, aber er hat verneint.
Wie kann ich in dieser Situation vorgehen? Gibt es eine Möglichkeit, eine Rechnung zu stellen, ohne ein Unternehmen zu besitzen? Und falls ja, müsste ich dafür Steuern bezahlen?
2 Antworten
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Da ich kein Gewerbe angemeldet habe, weiß ich jedoch nicht, wie ich das machen soll.
Dann solltest du schleunigst das nacholen. Sowas ist ab dem ersten Tätigwerden anzumelden. Das Gewerbe ist gem. § 14 GewO bei der Gemeinde anzumelden und außerdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, § 138 AO.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit, sondern eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, hättest du trotzdem den FsE elektronisch übermitteln müssen. Dazu bist du immer verpflichtet.
Wie kann ich in dieser Situation vorgehen?
Gewerbeanmeldung und Übermittlung des FsE nachholen und dann eine ordentliche Rechnung ausstellen.
Gibt es eine Möglichkeit, eine Rechnung zu stellen, ohne ein Unternehmen zu besitzen? Und falls ja, müsste ich dafür Steuern bezahlen?
Nein und selbstverständlich sind das steuerpflichtige Einkünfte.
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Du bist auch als Privatperson nach BGB Paragr. 368 verpflichtet eine Rechnung zu schreiben. Wie das geht und auf was es ankommt findest Du in Google mit dem Tag "Rechnung als Privatperson schreiben".
Gruss
Ein Freelancer ist steuerrechtlich betrachtet aber keine Privatperson, sondern eine Person mit steuerpflichtigen Gewinneinkünften i.S.d. §§ 13 - 18 EStG.