Gilt die steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkung noch?
Gilt die steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften noch nach den ganzen Urteilen dazu? Also wird das Gesetz vom Finanzamt noch angewendet? Also die 20k regel?
1 Antwort
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Der BFH sieht eine Verfassungswidrigkeit in der Regelung, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/
In der Hauptsache ist aber noch nicht entschieden. Dennoch kann man sich bei einem Einspruch auf den o. g. Beschluss berufen, das Verfahren wird dann ruhend gestellt bis zu einer Entscheidung.
näheres hier: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/verlustverrechnungsbeschraenkung-bei-termingeschaeften_166_626222.html
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.