Gilt die steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkung noch?

1 Antwort

Der BFH sieht eine Verfassungswidrigkeit in der Regelung, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/

In der Hauptsache ist aber noch nicht entschieden. Dennoch kann man sich bei einem Einspruch auf den o. g. Beschluss berufen, das Verfahren wird dann ruhend gestellt bis zu einer Entscheidung.

näheres hier: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/verlustverrechnungsbeschraenkung-bei-termingeschaeften_166_626222.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.