Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung in Whatsapp?

Hallo,

Kumpels und ich haben in Whatsapp einen Gruppenchat und der ist manchmal nicht mehr so überschaubar. Wir haben teils einen rüden Ton untereinander und halt oft auch einen schwarzen Humor, beleidigen uns zum Spaß und ja... Teils halt Kindereien von erwachsenen. Darf ja alles sein, dachte ich zumindest.

Ein Kollege hat eine Nummer zur Gruppe hinzugefügt und wir haben eines Abends weiterhin totalen Blödsinn geschrieben, was aber nicht auf die Person bezogen war, die zur Gruppe eingeladen wude. Diese kannte anscheinend keinen, war wohl eine "Random" Nummer und fühlte sich persönlich angegangen, obwohl wir stets einen komplett anderen Namen verwendet haben. Die Person heißt A und wir nannten permanent B. Der Kontakt verließ die Gruppe und einige Wochen später erhielten wir einen Anruf von der Polizei, unsere Handys wurden sicher gestellt und uns wurde unterstellt, wir haben die Person angegangen, bedroht, beleidigt etc. Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil schon mal der Name ein komplett anderer ist. Wir bekamen nun Post von der Staatsanwaltschaft. Wir wurden der Bedrohung und Beleidigung angeklagt und sollen nun 2400 Euro Strafe zahlen. Wie kann es sein, dass wir unsere Handys abgenommen bekommen und dann auch noch eine Strafe zahlen sollen? Wir haben bei der Polizei nichts gesagt, weil wir zuerst mit unseren Anwälten sprechen wollten. Hab den Strafantrag nun meinem Anwalt gegeben und der fordert nun Akteneinsicht an. Meine Frage: Wie kann es sein, dass so eine Anzeige durch geht und der Staatsanwalt auch noch zu gunsten der "geschädigten" Person entscheidet, obwohl diese nur im Chat anwesend war, zwar alles mit gelesen hat aber niemals ihr Name gefallen ist? Was erwartet uns und was wird der Anwalt da machen können?

GLG

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kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

Mein Freund nutz ein Handy, welches mir gehört, ich bezahle und dessen Vertrag ich abgeschlossen habe. Gestern Nacht wurde er wegen Beihilfe, während einer Straftat festgenommen und musste vorerst in einen Haftraum auf dem Polizeirevier. Vor Einsperren in den Haftraum, wurde er durchsucht und gefragt wo sein Handy sei. Er Erklärte, dass es sich die ganze Nacht über bei mir befand und mit der Tat nicht in Verbindung stehte. Nachdem ich über die Festnahme informiert wurde und am Morgen auf dem Revier eintraf, wurde ich aufgefordert dem Beamten das Handy auszuhändigen, welches sich nach Angaben meines Freundes bei mir im Auto befindet. Sollte ich das nicht tun, würde er mir meinen Autoschlüssel beschlagnahmen (das Auto in dem er sich befand und ich nutze, gehört jedoch meiner Mutter), um das Telefon sicher zustellen und betonte mehrmals, dass er das dürfe. Auch ich erklärte dem Beamten zum wiederholten Mal, dass es sich hierbei um mein Telefon handelt und sich während der Tatnacht stehts bei mir befand. Während der Tat war ich mit einer Freundin im Rasthof, was sicherlich durch Zeugen sowie Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Zudem haben, weder ich, noch mein Handy, jegliche Verbindung zur Tat. Mir wurde versichert, ich würde mein Telefon sicher und schnell wieder bekommen, vielleicht schon am nächsten Tag. Nun wurde das Handy, nach Aussage der Beamten, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, damit diese prüft, ob es als brauchbares Beweismittel benutzt werden kann. Ob ich das Handy überhaupt wieder bekomme, sei nun fraglich. Die Telefone der Mittäter wurden, durch eine Durchsuchung, während der Festnahme in deren Hosen- bzw. Jackentaschen gefunden und ebenfalls beschlagnahmt, da diese unter dringendem Verdacht standen, mit dem Tathergang in Verbindung zu stehen, indem sie schätzungsweise für Absprachen gedient haben oder für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollten. Hat der Beamte das Recht, mein Handy zu beschlagnahmen, trotz dass ich, weder mit der Tat, noch mit dem Tatort irgendeine Verbindung aufweise? Darf er, trotz das mein Telefon die ganze Nacht bei mir war, mir gegenüber Drohungen ausprechen (wie die Beschlagnahmung meiner Schlüssel), bis ich gezwungem bin, ihm dieses auszuhändigen? Hat er das Recht, mich zur Geschädigten zu machen, indem er mein Handy unter Beschlag nimmt, und mir versichert es wieder zu erhalten, ich jedoch auf meinen Vertragskosten sitzen bleib ohne auch nur die kleinste Schuld an der Tat zu tragen???

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Fälle erlebt, vllt sogar juristische Kenntnisse, und kann mir weiterhelfen? ich bin über jeden Beitrag dankbar!! Welche Möglichkeiten oder Rechte hab ich nun und was ist der schnellst mögliche Weg mein Handy wieder zu bekommen? Da ich beruflich Abhängig von meinem Telefon bin, müsste ich es so schnell wie möglich, am bestem sofort irgendwie zurück holen...

P.S.: Wegen dem WE konnte ich leider keine Anwaltskanzlei aufsuchen und hoffe hier nun auf hilfe

Danke im Vorraus!!

Handy, Polizei, Gericht, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat, Beschlagnahmung, Beweismittel
Einspruch gegen die Höhe der Strafe einlegen. Nur wie?

Hi.

Also ohne groß drum herum zu reden (sag nur kurz fahrrad + alkohol) sage ich einfach mal ich habe heute meinen brief vom gericht erhalten, wo mir gesagtwir wie meine strafe aussieht .. habe 30tagessätze zu je 50€, also 1500 euro gekriegt .. nun find ich das schon massivst übertrieben, zumal ich derzeit auch nur leiharbeiter bin und das fast 2 komplette monatsgehälter sind, ich eine wohnung habe und so weiter .. jetzt ist da aber ein anhang an dem urteil, wo steht:

**Gegen den anliegenden Strafbefehl können sie innerhalb 2 wochen nach zustellung einspruch einlegen

Der einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.

es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt. in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden. falls sie sich ausdrücklich mit dieser vorgehensweise einverstanden erklären. von der festsetzung im strafbefehl darf im beschluss nicht zu ihrem nachteil abgewichen werden**

jetzt würde ich das schobn gerne mal versuchen das die etwas runter gehn ..

nur hab ich dazu mal 2 fragen:

  1. wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..

  2. kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?

Polizei, Recht, Gericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft

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