Rechtskräftig ohne Bewährung verurteilt - nachträglich Bewährungsverlängerung um 6 Monate!?

Hallo zusammen, ich versteh die Welt nicht mehr...kurze Erklärung:

Mein Partner wurde vor 4 Jahren zu einer Bewährungsstrafe wegen Betrug (Nr.1) verurteilt (eigentlich keine große sache, aber sein Führungszeugnis hat insgesamt 8 Eintragungen) welche im Januar 2013 ausgelaufen ist. Im August 2013 kam Post von der Staatsanwaltschaft "es wird geprüft ob ein Sozialleistungsbetrug vorliegt und Anklage erhoben wird" - hierzu kurz, er war im Januar 2013 geringfügig beschäftigt und hat dies dem Arbeitsamt 3 Tage zu spät gemeldet, 283 € zu "unrecht" erhalten, zurückbezahlt ende Juli 2013, natürlich wurde Anklage erhoben (Nr.2). Verhandlung Januar 2014 - Staatsanwalt hat 4 Monate auf 4 Jahre Bewährung + 600€ gefordert bekommen hat er: 2700€ Strafe, Sozialprognose gut weil Festanstellung somit keine Bewährung (meinte die Richterin noch extra)+ Gerichtskosten und Anwalt natürlich. Urteil kam Februar. Diesen Montag kam Post von der Staatsanwaltschaft das nun geprüft wird ob die Bewährung (von Nr. 1) um 6 Monate verlängert wird - telefonische Nachfrage heute hat ergeben das es die Bewährungsverlängerung selbstverständlich gibt...

Wie kann das denn möglich sein, wenn ich einen rechtskräftigen beschluß habe nachträglich noch was drauf kommt?

Anwalt nehmen? Oder eher schlechte chancen das was besseres raus kommt?

Danke für Antwort :-)

Betrug, Recht, Gericht, Bewährung, Staatsanwaltschaft, Strafrecht
Aufhebung von Haftbefehlen nach verjährter Tat

Weiß jemand wie es mit der Aufhebung von Haftbefehlen bestellt ist. Beispiel: Straftat Betrug, Verfolgungsverjährung normal 5 Jahre / absolute Verjährung der Straftat, auch nach hemmenden und unterbrechenden Handlungen 10 Jahre. Angenommen es existierte ein Haftbefehl, der Täter war aber 10 Jahre nicht aufgreifbar und hat sich so in die Verfolgungsverjährung geflüchtet und in dieser Zeit auch keine neuen Straftaten begangen. Angenommen es existierte während dieser Zeit ein Haftbefehl, dann würde dieser Haftbefehl ja seinen berechtigten Grund spätestens nach der absoluten Verjährung der Tat verlieren, da die Tat ja dann nicht mehr verfolgt werden darf. Jetzt meine Fragen zum Haftbefehl? Wird der Haftbefehl automatisch nach der Verfolgungsverjährung gelöscht bzw. aufgehoben, so das Polizei / Staatsanwaltschaft nicht trotzdem den Haftbefehl noch ausführen können? Es könnte ja durchaus sein, dass ein Täter dessen Tat bereits verjährt ist und sich eigentlich wieder in Sicherheit wiegen dürfte, trotzdem am Flughafen oder sonst wo kurzzeitig verhaftet wird, obwohl der Haftgrund nicht mehr existiert, aber der Haftbefehl noch in den Fahndungscomputern der Behörden steht. Ich weiß das schon oft solche Themen diskutiert wurden, aber es gibt keine genaue Antwort darauf wie das Prozedere genau vonstatten geht, wenn eine Tat verjährt ist und wie ein Haftbefehl aufgehoben wird. Finden regelmäßige Überprüfungen der Haftbefehle statt, wird auf Verjährungsfristen von Straftaten geachtet usw.? Ich finde nirgendwo schlüssige Antworten zu dem Thema wie die Justiz bei solchen Dingen vorgeht. Auch die StPO gibt darüber keine genauen Auskünfte und auch Stammtisch-Juristerei hat bis Dato meine Neugier nicht befriedigt. Man hört sehr oft von Haftbefehlen und Zwangsmaßnahmen, aber wie der genaue Ablauf im Detail ist, darüber findet man so gut wie nichts an aussagekräftiger Lektüre. Ich lasse mich aber gerne fachkundig belehren und bin für seriöse Antworten dankbar.

Recht, Gesetz, Gericht, Staatsanwaltschaft
Preisschild Manipulation?

Liebe Leser

ich habe einen gewaltigen Fehler gemacht.. ich bereue die Tat sehr, ich bange zurzeit vor meiner Strafe und kann kaum ruhig atmen. Vorab, ich bin Student und bin vor drei Monaten 18 Jahre alt geworden. Aber erstmal zum gestrigen Vorfall. Gestern Tag war ich 100 km weit weg von meiner Heimatstadt um zu shoppen, bei einer größeren deutschen Ladenkette wurde ich vom Teufel befallen. Mir überkam die Idee, das Hemd, dass ich kaufen wollte, eigenhändig zu reduzieren,mithilfe des Preisschildes eines günstigeren Artikels, das besagte Hemd kostete dann also statt 79,90 Euro plötzlich 29,90 Euro. An der Kasse wurde ich sofort vom Ladendetektiv gebeten mitzukommen, meine Personalien wurden aufgenommen, und die Polizei kam. Ich habe meine Tat sofort gestanden und mich entschuldigt. Weiterhin musste ich Bearbeitungsgebühren von 100 Euro bezahlen. Die Detektive erstatteten eine Anzeige. Die Polizei gab mir ein Blatt, indem ich eine Aussage schreiben konnte, ich schrieb, dass ich die Tat bereue, eine Endschuldigung und dass ich die Tat gestehe. Gleichzeitig kreuzte ich an, dass ich mich dazu bereit erkläre eine Summe an ein sozialen Verein bezahlen würde. -Ist damit der Besuch bei der Polizei nicht mehr nötig ? Krieg ich nun eine direkte Antwort vom Staatsanwalt, oder muss ich damit rechnen, dass ich nochmal verhört werde. -Falls es zu einer Verhörung kommen sollte, findet diese dann in meiner Heimatstadt statt oder im 100 km entfernten Stadt ? -Zählt meine Tat zum Ladendiebstahl, darüber sprachen die Polizisten nämlich, oder gehört das zu Urkundenfälschung bzw Ladenbetrug. -Ich bin Ersttäter. was könnte die Strafe vom Staatsanwalt sein.. Was wäre bei einem Ladendiebstahl nun zu erwarten, was wäre bei einer Urkundenfälschung jetzt die Konsequenz? Ich danke im Vorraus. Ich habe von meinen Fehlern gelernt..

Recht, Gesetz, Diebstahl, Jura, Manipulation, Reue, Staatsanwaltschaft, Strafe
Ebay Betrug - Staatsanwaltschaft stellt verfahren ein - Geld Weg? Was kann ich tun?

Hallo Gemeinde,

Ich hatte bei Ebay ein Smartphone gekauft, der Verkäufer hat bis Heute weder Ware geliefert noch auf meine E-Mails geantwortet !

Ebay Fall eröffnet (Fall wurde von Ebay geschlossen, (kein Käuferschutz) ! Anzeige bei Polizei gestellt ! Zivilrechtliches Mahnverfahren eingeleitet !

Warenwert 350€ + 23€ Mahnantrag.

Hier meine letzte frage an euch zum Thema : http://www.gutefrage.net/frage/ebay---betrug---keine-ware-erhalten---strafanzeige-bei-polizei-gestellt---eure-erfahrungen#answer86765959

Gestern habe ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen (siehe Anhang) ! So wie ich das verstehe werde ich kein Geld von der Beschuldigten bekommen, oder wie !? 350€ ist ne menge Geld für mich, das ich lange sparen musste. (bekomme zurzeit eine Erwerbsminderungsrente) ! 2013 ist das Pech Jahr schlechthin für mich...Bitte helft mir um irgendwie, auch wenn es in Raten ist an mein Geld zukommen das kann doch nicht sein !!! Kann mir kein Anwalt leisten !

Ich warte erst mal auf eure Antworten (bitte Sachlich bleiben) dann werde ich den Herrn Staatsanwalt Anrufen und ihn fragen wie er so eine Endscheidung treffen kann ! Ich will mein Geld zurück auch wenn es nach 30 Jahren ist, Zivilrechtliches Mahnverfahren + Zinsen läuft ja gegen die Beschuldigte)

Bild zum Beitrag
Betrug, Anwalt, eBay, Gericht, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Staatsanwaltschaft