Strafbefehl ist gekommen, wie geht es jetzt weiter?

Liebe Gemeinde,

zur folgender Vorgeschichte hat sich jetzt der Richter mit einem Strafbefehl gemeldet: https://www.gutefrage.net/frage/dummer-ladendiebstahl-zwei-existenzen-auf-der-kippe-realistische-einschaetzung-erbeten?foundIn=user-profile-question-listing

Wir haben beide jeweils 40 Tagessätze à 12€ bekommen, also 480€ Strafe insgesamt plus Verfahrenskosten. Dazu habe ich folgende Fragen:

Wie hoch sind die Verfahrenskosten und werden die bei 2 gemeinschaftlichen Tätern durch 2 geteilt?

Die Anzahl der Tagessätze akzeptiere ich, aber Ich möchte gerne die Tagessatzhöhe absenken. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, kann auch eine höhere Tagessatzhöhe herauskommen?

Wie genau weise ich nach wenig Geld zu haben, AlgII-Bescheid oder über Kontoauszüge?

ich habe in den letzten Monaten manchmal ein wenig dazuverdient, weshalb mein genaues Einkommen unterschiedlich ist. Um welche Einkommensverhältnisse geht es dann, die vom Monat der Zustellung des Strafbefehls oder die vom Monat der Tat?

Brauch ich um Widerspruch einzulegen einen Anwalt?

Wie kann ich etwas mehr Zeit gewinnen das Geld zusammenzubekommen, oder per Raten bezahlen denn ich schätze wenn die Zahlungsaufforderung kommt werde ich nicht viel Zeit haben. Ich möchte jedoch nicht für 40 Tage in den Knast und habe etwas Angst davor.

Darf ich mir selbst einen eingetragenen Verein (Tierheim, etc) suchen bei dem ich einen Teil der Strafe oder auch die komplette Strafe abarbeite, oder wird mir wenn ich das versuche eine bestimmte Arbeit zugeteilt?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Viele Dank schonmal

Viele Grüße

Jura, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl
Brief an Staatsanwalt schreiben

Hallo, ich muss ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft schicken, nur irgendwie klingt die Formulierung nicht so ganz rund, viell. gibt es deswegen jemanden hier der in solchen Sachen vielleicht ganz fit ist und mal nachkorrigiert, das Schreiben:

Az: 8447448449....

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,

nach Rücksprache mit dem Amtsgericht H. ist mir von selbigem geraten worden, mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und um eine Ratenzahlung des gegen mich, Vorname Nachname, wohnhaft in 54321, Stadt so und so verhängten Strafbefehls zu bitten. Meine wirtschaftliche Situation erlaubt es mir gegenwärtig nicht die Gesamtstrafe mit einer Überweisung abzuzahlen, deswegen bitte ich Sie, sich mit einer monatl. Rate von max. 50 Euro einverstanden zu zeigen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch meine mehr als 2 Jahre lange, fortwährende Erkrankung, welche es mir nicht ermöglicht einer Arbeit nach zu gehen, z.Zt. lebe ich von ALG 2, eine Rentenbewilligung wird z.Zt. geprüft.

Der erste Satz klingt irgendwie schrott, Im oberen Teil wollte ich eigentlich statt "ich will sie bitten"(um Ratenzahlung) "ich möchte mit Ihnen vereinbaren" nur denke ich das bitten viell. besser oder höflicher klingt, es würde aber klanglich besser klingen wenn ich vereinbare schreibe.. aber ich würde gern eure Meinung wissen, falls ihr mir das mitteilen wollt..

mfG

Gericht, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Strafgericht
Unterstellung einer Fahrerflucht

Hallo,

mir ist gestern eine Dummheit passiert. Nach dem Training im Fitnessstudio habe ich in der Tiefgarage beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt. In solchen Dingen bin ich total unerfahren. In meiner 25'jährigen Autofahrergeschichte ist mir sowas zum 1 Mal passiert. Ich weiss nicht wie es passierte, die Parkhilfe hat nicht gepiept oder das Radio war zu laut..... ich weiss es nicht.

Ich habe eine Weile an den Autos gewartet und als niemand kam ( es sind mehrere Kurse zu Ende gewesen ) bin ich hoch zum Fitnesstudio und hab' dort Bescheid gesagt und meine Daten hinterlassen. Die Tiefgarage wird ausschließlich von Benutzern des Fitnesstudios benutzt. Die Bedienung hatte auch keine Möglichkeit eine Durchsage zu machen, hat sie mir gesagt. Danach bin ich nach Hause gefahren und ahnte nichts Böses.

Nach 2 Stunden war ich sehr erstaunt als mich die Polizei anrief und bat zum Fitnesstudio zu kommen. Dies habe ich auch sofort befolgt und war nach 15 Minuten dort. Die Beschädigten waren mir auch gar nicht böse und sagten: es kann ja mal passieren. Nur die haben nicht erstmal im Fitnesstudio nachgefragt, sondern haben die Polizei gerufen. Die Polizisten waren sehr freundlich aber wollen gegen mich eine Anzeige wg. Fahrerflucht machen. Sie sagten, ich hätte noch länger warten müssen und dann selbst die Polizei rufen. Vielleicht sieht das das Gesetz das auch so vor, weiss ich nicht. Als sie aber gemerkt haben, dass ich gar nicht vor hatte Fahrerflucht zu begehen, versuchten sie es abzumildern. Sie sagten, sie würden es in ihrem Bericht entsprechend dokumentieren.

Davon kann ich mir nix kaufen. Im Unfallbericht steht erstmal: "flüchtig". Nun bekomme ich auch Ärger mit meiner Versicherung. Sie sagen bei Fahrerflucht besteht kein Versicherungsschutz.

Nun zu meiner Frage: soll ich jetzt selber aktiv werden und schon mal einen Rechtsanwalt nehmen? Oder soll ich warten und hoffen dass die Geschichte mit der Anzeige nicht weiter verfolgt wird?

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Kann mir jemand einen Tipp geben?

Gruß,

Robert

Auto, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Fahrerflucht, Staatsanwaltschaft
Zweimaliger Ladendiebstahl, welche Strafe - erste Tat eingestellt und jetzt?

Hallo Zusammen,

ich habe vor 9 Monaten einen Ladendiebstahl (Wert: 25€) begangen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ohne Konsequenzen eingestellt.

Letzte Woche habe ich diesen Fehler leider wieder begangen! Ich wurde erneut beim Ladendiebstahl gestellt und die Polizei wurde eingeschaltet. Der Wert der Ware war 90€.

Ja, ich weiß, dass ich selbst Schuld bin - ich möchte euch auch bitten überflüssige Kommentare dazu zu unterlassen, da ich selbst genau weiß, wie dumm ich bin!

Jetzt zu meiner Ersten Frage: Der Erste Diebstahl wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt - ist dieser Diebstahl, oder das Verfahren trotzdem irgendwo Aktenkundig - wie schon erwähnt, ist das Verfahren eingestellt? Findet der Staatsanwalt heraus, dass ich vor 9 Monaten bereits einen Diebstahl begangen habe?

Meine zweite Frage betrifft die zu erwartende Strafe. Ich bin psychisch sehr krank und hatte schon dreimal Krebs. Aus diesem Grund bin ich mit 40 Jahren in einer befristeten Rente. D.h. ich habe ein geringes Netto-Einkommen (insg. mit Kindergeld 1500€). Ich habe aber fixe Belastungen von monatlich 1150€ (Haus-Hypothek, Strom, usw.)! Das heißt aber nicht, das ich Geld übrig habe. Lebensmittel, Kinderkleidung, Pampers, usw. lassen mich mit Sparsamkeit auf monatlich Plus/Minus 0€ kommen. Welche Strafe hat mich zu erwarten?

VIELEN DANK für eure Hilfe!!!

Ermittlungsverfahren, Ladendiebstahl, Staatsanwaltschaft, Strafe, Verurteilung

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